Naja, Frankia war das letzte Werk, daß an dem Womo die Zulassung oder CoC
erstellt hat.
Für mich wäre das ausschlaggebend.
Passt doch für Dich.
Eher nicht. Die dieser Regelung zugrundeliegende EU-Richtlinie redet m.E. nur von der technisch zulässigen Gesamtmasse.
Die Richtlinie musste bis zum 24.3.2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Der 1.12. mag abgestimmt sein, obwohl mir da etwas der Glaube fehlt.
Ich hab nicht alles gelesen, aber ich habe mehrmals " sollte und kann" gelesen. Kann es sich hier auch um Empfehlungen handeln, ich dachte immer Verkehrsrecht sei Ländersache in denen sich die EU nicht einmischt (einmischen darf).
Das dürften zwei völlig voneinander unabhängige Veranstaltungen sein, die ASFINAG für die Maut und die Polizei für die Straßenverkehrsordnung.Mobildomizil hat geschrieben: ↑Mo 4. Dez 2023, 18:31... Ich frage mich allerdings, ob es strassenverkehrsrechtlich auch konsequent durchgesetzt wird, also ob ich dann auch mit 4 to durchfahren kann ohne Bussgeld wegen Überladung. ...
Niemals, dann könnte ja jeder mit FS-Klasse B größere Fahrzeuge führen, sie müssten nur auf 3,5t abgelastet sein.Mobildomizil hat geschrieben: ↑Mo 4. Dez 2023, 18:31Ich frage mich allerdings, ob es strassenverkehrsrechtlich auch konsequent durchgesetzt wird, also ob ich dann auch mit 4 to durchfahren kann ohne Bussgeld wegen Überladung.
Gibt es eine maximale Grösse für B? Wenn max 3500 kg zGm in den Papieren steht, max 9 Sitzplätze vorhanden sind und das Teil kein Kraftrad ist darf man's fahren mit B. Er dürfte also - ob er's auch könnte, weiss ich nicht.
Dethleffs Just 90 auf Citroën Jumper BJ 21. F1/F2 jeweils 3500 kg eingetragen. Passt...
Hallo,ChrisL88 hat geschrieben: ↑Mo 4. Dez 2023, 14:17Jein, ich nehme an du hast mein Beispiel gesehen...? Falls nicht, nochmals...
- Im Fahrzeugausweis habe ich KEIN Feld F.1 oder F.2, sondern nur die erwähnten Felder 33, 30 und 32
- COC, ich habe 3 Stück, Mercedes, Alko, Frankia
- auch da habe ich keinen Punkt, F.1 oder F.2 - aber ich habe den erwähnten Punkt 16.1, nur...
--> COC Mercedes, 4,2to
--> COC Alko, 4.5to
--> COC Frankia, 3.5to
Ehm, was nun...?
Ganz einfach, weder die Regelung ist verständlich (das sie selbst vom Gesetz her nicht zweifelsfrei korrekt ist, ist ein anderes Thema!), noch die Beschreibung/Erklärung der Asfinag sind eindeutig, klar einfach und verständlich...
Ich weiss, dass ich mein Fahrzeug auf 4.5to "auflasten" könnte, da es den Frankia Neo sowohl als 3.5to wie auch als 4.5to Fahrzeug gibt, ich weiss auch, dass beide Fahrzeug technisch absolut identisch sind, ja, sogar die 3.5to Fahrzeuge haben die Reifen mit einer Traglast für die 4.5to drauf - da Achslasten auch bei der 3.5to Variante ok sind für die 4.5to Version...
Nur, mein "letztes" COC in der Baugeschichte des Fahrzeuges (jenes von Frankia), sagt eben unter 16.1, 3.5to... Mein Fahrzeugausweis unter Punkt 30, sagt 3.5to...
Also bitte erkläre:
A. mir, warum es so logisch, einfach und klar ist, dass gemäss Asfinat mein WoMo hier die 4.5to zählen würden...
B. jemanden, der technisch nicht so extrem versiert ist, und sich nicht Vorgängig viele viele Gedanken gemacht hat, welches Fahrzeug Kaufe ich, sich die ganze Gewichtsthematik extrem bewusst ist und war, sondern einfach nur ein WoMo mit 3.5to zGG gekauft hat - und dann maximal noch ins COC von Frankia schaut (ich behaupte, 99% sind schon überfordert, was das COC ist, was dort welche Zahlen zu bedeuten haben etc...).