Fahrzeugklassse N1 VAN

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womooli
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Fahrzeugklassse N1 VAN

#1

Beitrag von womooli »

Moin zusammen, vieleicht hat ja mal jemand eine Erklärung im Netz finde ich nur BlaBla mit unterschiedlichen angaben.
ALSO ein Arbeitskolege intressiert sich für einen Kastenwagen.
Dieser hat unter J im Fahrzeugschein N1 stehen und unter 5 steht Van. Gewicht 3500Kg
Wenn ich das so richtig verstehe ist die Kiste somit als LKW zugelassen. Was in 5 auch das Fz.z.Gü.bef bestätigt. Richtig :-$
Was hat das jetzt für Vor und Nachteile. Auch im Ausland Maut und Co.

Danke euch schon mal
Gruß
Oliver

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Anon27
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Re: Fahrzeugklassse N1 VAN

#2

Beitrag von Anon27 »

Leichter LKW bis 3,5t oder bis 9 Sitzplätze inkl. Fahrer.

Hier müsstest Du alles Wichtige für dich finden:


https://abrehm4.wixsite.com/nutzfahrzeuge/zulassung


LG
Sven
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womooli
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Re: Fahrzeugklassse N1 VAN

#3

Beitrag von womooli »

Ja Sven das hatte ich so auch aber wo ist den nu der Vor oder Nachteil der ganzen Geschichte :-$

Ist es besser das als N1 Van zu lassen oder auf M1 Wohnmobil zu switchen?
Gruß
Oliver

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jagstcamp-widdern
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Re: Fahrzeugklassse N1 VAN

#4

Beitrag von jagstcamp-widdern »

nackter kasten oder ausgebautes mobil?
So weit, so gut!

Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal :!:
https://www.jagstcamp-widdern.de
mit Sprinter 906 Maxi Kasten, Selbstausbau, 3,5 t

Führe mich nicht in Versuchung, ich finde den Weg allein! (Mae West)
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womooli
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Re: Fahrzeugklassse N1 VAN

#5

Beitrag von womooli »

ausgebaut
Gruß
Oliver

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Cybersoft
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Re: Fahrzeugklassse N1 VAN

#6

Beitrag von Cybersoft »

Ich würde auf jeden Fall umschlüsseln lassen, mit Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens 4 Rädern, besteht immer die Gefahr das man als gewerblicher Transport unter irgend welche Beschränkungen fällt. Wenn auch auch aktuell in Deutschland (noch) nicht, so aber evtl. im Ausland.
Spätestens wenn man sich eine Mautbox holt (so man das denn will) wird das Theater losgehen.
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jagstcamp-widdern
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Re: Fahrzeugklassse N1 VAN

#7

Beitrag von jagstcamp-widdern »

versicherung teuer, steuer günstig.
auf fähren: lkw tarif + kein cob
maut ist (noch) egal
evt sonntagsfahrverbot mit anhänger

ich würde umschreiben....
hartmut
So weit, so gut!

Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal :!:
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LT35
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Re: Fahrzeugklassse N1 VAN

#8

Beitrag von LT35 »

Moin
jagstcamp-widdern hat geschrieben: Do 22. Aug 2024, 18:04
versicherung teuer, steuer günstig.
Ob die Versicherung teurer ist, kommt auf die Versicherung und die Umstände an. Es gibt durchaus Versicherungen, die für Lieferwagen bis max. 3.5t eine Staffel bis 30 schadenfreie Jahre haben, für Wohnmobile aber nur 20. Sagt in € aber auch erstmal nix.
maut ist (noch) egal
Sofern die technische zulässige Gesamtmasse (siehe F.2) denn die 3500kg ebenfalls nicht überschreitet.
evt sonntagsfahrverbot mit anhänger
Jein. Das ist kein Sonntags- sondern ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot, welches im Juli und August auch den Samstag betrifft, dort aber „nur“ tagsüber (7-20 Uhr).

Es gilt aber - im Gegensatz zur Maut - nur bei tatsächlichem gewerblichen Gütertransport und der wird eher nicht vorliegen und sollte insoweit dann widerlegbar sein. Gelingt das nicht, wird es für deutsche Bußgeldgrößen ungewohnt teuer (120€ für den Fahrer und fast 600€ für den Halter).

Das Fahrzeug ist allerdings als Fahrzeug für die Güterbeförderung zugelassen. Wenn ich das Ding jetzt derart (fest) umbaue, dass diese Eigenschaft nicht mehr vorliegt, dann frage ich mich, wie die Betriebserlaubnis zu rechtfertigen ist. Ok, merkt vermutlich keiner, oder nur der gelangweilte HU-Prüfer.
Geht das überhaupt noch mit installierter Gasanlage ? PKW ging früher nicht, nur mit Spirituskocher, ist aber lange her.

Ist das hinten kein offizieller Wohnmobilausbau, wäre es Ladung (mit der Konsequenz der Ladungssicherung). Wenn auf dem hypothetischem Anhänger nicht der ungesicherte Zementmischer steht und außen am verschrammelten LKW“ noch die Reste des Schriftzuges eines Estrichlegers mit unaussprechlichem Namen kleben, wird den (hier) wohl auch keiner herauswinken.

Gruß
K.R.
Anon27
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Re: Fahrzeugklassse N1 VAN

#9

Beitrag von Anon27 »

LT35 hat geschrieben: Do 22. Aug 2024, 19:16
.....noch die Reste des Schriftzuges eines Estrichlegers mit unaussprechlichem Namen kleben.....

*ROFL* *ROFL* *ROFL* *2THUMBS UP* *THUMBS UP*
So langsam kann man Zigeunerschnitzel und Negerküsse begraben. Unser Schriftgut entwickelt sich in positiver Richtung weiter...
Made my Day. :mrgreen:

LG
Sven
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Cybersoft
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Re: Fahrzeugklassse N1 VAN

#10

Beitrag von Cybersoft »

Keine Ahnung was passiert wenn das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) mobil die Zulassungsdaten abfragt? Ich weiß nicht ob die sich überhaupt für sowas interessieren ... Könnte man ja immer noch umschlüsseln nach der ersten Kontrolle.
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Anon27
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Re: Fahrzeugklassse N1 VAN

#11

Beitrag von Anon27 »

Nachforschungen kommen eh nur bei Nutzung als Firmenfahrzeug.
Berüchtigt waren eine lange Zeit Pickups mit Doppelkabine von amerikanischen Herstellern.
Die jungen Chefs im Machoalter hatten als Kind alle "Ein Colt für alle Fälle" gesehen und wollten das auf Firmenkosten ausleben.

Ich hatte früher immer große luxuriöse Vans als Firmenwagen und günstig als Kombinationskraftwagen geschlüsselt.
Nie kam bei den Betriebsprüfungen irgendeiner auf Ideen.
Erst beim ersten vollelektrischen SUV ging beim Prüfer der Suchscheinwerfer an.

LG
Sven
womocamper
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Re: Fahrzeugklassse N1 VAN

#12

Beitrag von womocamper »

In der Zulassung unseres Sunlight Cliff , ein Kastenwagen, steht unter 5 Fahrzeug zur Personenbeförderung, Wohnmobil

Also eindeutig kein LKW
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight Cliff Advance 140 PS aut.Getriebe Bj 2024
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