Moin
jagstcamp-widdern hat geschrieben: Do 22. Aug 2024, 18:04
versicherung teuer, steuer günstig.
Ob die Versicherung teurer ist, kommt auf die Versicherung und die Umstände an. Es gibt durchaus Versicherungen, die für Lieferwagen bis max. 3.5t eine Staffel bis 30 schadenfreie Jahre haben, für Wohnmobile aber nur 20. Sagt in € aber auch erstmal nix.
Sofern die technische zulässige Gesamtmasse (siehe F.2) denn die 3500kg ebenfalls nicht überschreitet.
evt sonntagsfahrverbot mit anhänger
Jein. Das ist kein Sonntags- sondern ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot, welches im Juli und August auch den Samstag betrifft, dort aber „nur“ tagsüber (7-20 Uhr).
Es gilt aber - im Gegensatz zur Maut - nur bei
tatsächlichem gewerblichen Gütertransport und der wird eher nicht vorliegen und sollte insoweit dann widerlegbar sein. Gelingt das nicht, wird es für deutsche Bußgeldgrößen ungewohnt teuer (120€ für den Fahrer und fast 600€ für den Halter).
Das Fahrzeug ist allerdings als Fahrzeug für die Güterbeförderung zugelassen. Wenn ich das Ding jetzt derart (fest) umbaue, dass diese Eigenschaft nicht mehr vorliegt, dann frage ich mich, wie die Betriebserlaubnis zu rechtfertigen ist. Ok, merkt vermutlich keiner, oder nur der gelangweilte HU-Prüfer.
Geht das überhaupt noch mit installierter Gasanlage ? PKW ging früher nicht, nur mit Spirituskocher, ist aber lange her.
Ist das hinten kein offizieller Wohnmobilausbau, wäre es Ladung (mit der Konsequenz der Ladungssicherung). Wenn auf dem hypothetischem Anhänger nicht der ungesicherte Zementmischer steht und außen am verschrammelten LKW“ noch die Reste des Schriftzuges eines Estrichlegers mit unaussprechlichem Namen kleben, wird den (hier) wohl auch keiner herauswinken.
Gruß
K.R.