Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
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Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Es kommt, was kommen musste und im Norden fängt Schleswig Holstein mit landesweiten Kontrollen an.
Das Wildcampen soll angeblich mit € 100,00 geahndet werden. Das „Herstellen der Fahrtüchtigkeit“ sollen die Behörden nur am Rande der Autobahnen und Bundesstraßen anerkennen. Wenn man sich diese Vermieter-Homepage ansieht, wundert mich das Einschreiten der Behörden überhaupt nicht mehr, entscheidend ist die in Fettschrift ersichtliche Einleitung. Und das ist nur ein Grund des Übels…
Schleswig Holstein Magazin v. 15.03.2025
In einigen Stellplatz-Apps wird bereits darüber berichtet. Die Beschilderung in Burgtiefe und Burgstaaken wurde nicht nur von mir falsch gedeutet, mittlerweile sollen die Schilder wohl entfernt worden sein.
Das Wildcampen soll angeblich mit € 100,00 geahndet werden. Das „Herstellen der Fahrtüchtigkeit“ sollen die Behörden nur am Rande der Autobahnen und Bundesstraßen anerkennen. Wenn man sich diese Vermieter-Homepage ansieht, wundert mich das Einschreiten der Behörden überhaupt nicht mehr, entscheidend ist die in Fettschrift ersichtliche Einleitung. Und das ist nur ein Grund des Übels…
Schleswig Holstein Magazin v. 15.03.2025
In einigen Stellplatz-Apps wird bereits darüber berichtet. Die Beschilderung in Burgtiefe und Burgstaaken wurde nicht nur von mir falsch gedeutet, mittlerweile sollen die Schilder wohl entfernt worden sein.
Hymer B678 individual
2025: Spreewald, Norwegen, Ocean Race Europe Kiel, Drachenfest Rømø
2025: Spreewald, Norwegen, Ocean Race Europe Kiel, Drachenfest Rømø
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Tja, wie immer, was ist Wildcampen ?
Gartenwirtschaft, singen tanzen und grillen, Markise und Grill
oder
parken für eine Nacht ?
Wildcamping ist halt eine tolle Reisser Schlagzeile,
ist an den Alpen bzw. bayr. Wald ganz genau so.
Leider.
Es könnte so einfach sein, wird aber in D nicht so einfach gehen.
Ich befürchte, nie, da es zu einfach wäre.
(Ja Arno, ich weiß was jetzt kommt !)
Gartenwirtschaft, singen tanzen und grillen, Markise und Grill
oder
parken für eine Nacht ?
Wildcamping ist halt eine tolle Reisser Schlagzeile,
ist an den Alpen bzw. bayr. Wald ganz genau so.
Leider.
Es könnte so einfach sein, wird aber in D nicht so einfach gehen.
Ich befürchte, nie, da es zu einfach wäre.
(Ja Arno, ich weiß was jetzt kommt !)
Grüße Billy
YOLO ! Unterwegs mit dem Frankia A 680 +

YOLO ! Unterwegs mit dem Frankia A 680 +
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Ja. Ich warte auch schon auf den allgegenwärtigen Standardsatz.
Juppi
Die schwerere Hälfte von SaJu
Unterwegs mit Verleihnix, Bürstner Nexxo T 660 Moonlight 2,3l, 130PS, BJ 12/12 Ducato light aufgelastet
Die schwerere Hälfte von SaJu
Unterwegs mit Verleihnix, Bürstner Nexxo T 660 Moonlight 2,3l, 130PS, BJ 12/12 Ducato light aufgelastet
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Mal schauen ob ich es in den Norden schaffe bestimmt sehr schön dort.
Habe da einen gestern Bericht von NDR gesehen ging um Kurtaxe und viele Absagen von Gäste.
Irgendwie muss ja Geld in die Kasse.
Habe da einen gestern Bericht von NDR gesehen ging um Kurtaxe und viele Absagen von Gäste.
Irgendwie muss ja Geld in die Kasse.
Mit freundlichen Grüßen Frank
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Kurtaxe ist auch so eine Sache.
Wir waren im letzten Jahr im Alten Land und wollten anschließend Büsum ansteuern. Nachdem wir gesehen hatten, das dort 4 € Kurtaxe erhoben wird, sind wir vorbei gefahren.
Brauchen wir nicht, es gibt auch
und
woanders.
Wir waren im letzten Jahr im Alten Land und wollten anschließend Büsum ansteuern. Nachdem wir gesehen hatten, das dort 4 € Kurtaxe erhoben wird, sind wir vorbei gefahren.
Brauchen wir nicht, es gibt auch
Gruß Micha
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Meinung dazu (vollkommen subjektiv):Röhri hat geschrieben: Di 18. Mär 2025, 21:03Kurtaxe ist auch so eine Sache.
Wir waren im letzten Jahr im Alten Land und wollten anschließend Büsum ansteuern. Nachdem wir gesehen hatten, das dort 4 € Kurtaxe erhoben wird, sind wir vorbei gefahren.
Ihr seid also weiter gefahren, weil 4 Euro schlichtweg eine Unverschämtheit ist.
Dann seid ihr vermutlich in Klein-Kleckersdorf gelandet, eine 300 Seelengemeinde in der Pampa, dessen einzige Attraktion der Dönerladen war, aber immerhin musstet ihr keine Kurtaxe zahlen.
Gratulation, so kann man Geld sparen und trotzdem Erlebnisse haben.
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Ich fasse es nicht......Röhri hat geschrieben: Di 18. Mär 2025, 21:03Kurtaxe ist auch so eine Sache.
Wir waren im letzten Jahr im Alten Land und wollten anschließend Büsum ansteuern. Nachdem wir gesehen hatten, das dort 4 € Kurtaxe erhoben wird, sind wir vorbei gefahren.
Brauchen wir nicht, es gibt auchund
woanders.

Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Für was die Kurtaxe dort, was hättest du davon als Gegenleistung erhalten?Röhri hat geschrieben: Di 18. Mär 2025, 21:03Kurtaxe ist auch so eine Sache.
Wir waren im letzten Jahr im Alten Land und wollten anschließend Büsum ansteuern. Nachdem wir gesehen hatten, das dort 4 € Kurtaxe erhoben wird, sind wir vorbei gefahren.
Brauchen wir nicht, es gibt auchund
woanders.
Liebe Grüße
Snowpark

Snowpark
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Servus zusammen,
war das "Freistehen" ("Wildcampen" geht eh nicht) in Schleswig Holstein nicht schon immer ein Problem? Oder hatte sich das gebessert?
Ihr erkennt an meiner Anmerkung, dass ich einerseits ganz im Süden daheim bin und praktisch nie im Norden Deutschlands verweile - micht zieht´s da oben immer noch ein Stück weiter über´s Wasser.
Viele Grüße,
Tourist
war das "Freistehen" ("Wildcampen" geht eh nicht) in Schleswig Holstein nicht schon immer ein Problem? Oder hatte sich das gebessert?
Ihr erkennt an meiner Anmerkung, dass ich einerseits ganz im Süden daheim bin und praktisch nie im Norden Deutschlands verweile - micht zieht´s da oben immer noch ein Stück weiter über´s Wasser.
Viele Grüße,
Tourist
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Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Büsum …. 4,- kann man drüber streiten. Grundsätzlich auch irgendwie i.O.
ABER
Büsum nimmt 4,- nicht pro Übernachtung, sondern auch für An- und Abreisetag.
Wir haben für eine Übernachtung 15,- Stellplatz und 16,- Kurtaxe bezahlt
(14 Uhr Ankunft …. 10 Uhr Abfahrt)
Deshalb (aus Prinzip) nie wieder Büsum
ABER
Büsum nimmt 4,- nicht pro Übernachtung, sondern auch für An- und Abreisetag.
Wir haben für eine Übernachtung 15,- Stellplatz und 16,- Kurtaxe bezahlt
(14 Uhr Ankunft …. 10 Uhr Abfahrt)
Deshalb (aus Prinzip) nie wieder Büsum

Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
fernweh007 hat geschrieben: Di 18. Mär 2025, 23:16Büsum …. 4,- kann man drüber streiten. Grundsätzlich auch irgendwie i.O.
ABER
Büsum nimmt 4,- nicht pro Übernachtung, sondern auch für An- und Abreisetag.
Wir haben für eine Übernachtung 15,- Stellplatz und 16,- Kurtaxe bezahlt
(14 Uhr Ankunft …. 10 Uhr Abfahrt)
Deshalb (aus Prinzip) nie wieder Büsum![]()
Zumindest hat einer mitgedacht und die Sachlage richtig erkannt.
Nicht einfach gelesen und dann
Gruß Micha
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Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Er hätte atmen dürfen.Snowpark hat geschrieben: Di 18. Mär 2025, 22:49
Für was die Kurtaxe dort, was hättest du davon als Gegenleistung erhalten?
Do be do be do ( F. Sinatra )
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Moin
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.j ... H2010V3P37
Das ist zwar in dieser Fassung erst ~ 15 Jahre alt, es gab aber eine sehr ähnliche Vorgängervorschrift. Wie dann damit umgegangen wird, ist dann eine andere Frage, das gilt aber eben auch für beide Seiten. Das fällige Bußgeld orientiert sich auch nicht am Verkehrsrecht, lag also vor 25 Jahren schon mal bei 75 DM und dieses bewog dann mehrere "Kollegen", sich bis zum Oberlandesgericht durchzuklagen, damit alle Welt es dann auch noch schriftlich bekam ...
OLG Schleswig, 1 SsOWi 33/02 vom 17. Juli 2002
In dem Urteil ging es um einen Wohnmobilfahrer, der sich auf diese "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" bezog. Er hatte allerdings auf einem öffentlichen Parkplatz vor einem Lokal geparkt, dieses im Anschluss dann besucht, sich dort "einen über den Knorpel gegossen" und erst dann auf dem Parkplatz übernachtet. Die Fahruntüchtigkeit wurde also erst nach Erreichen des Parkplatzes selbst herbeigeführt und die Argumentation, dass es sich um einen Durchreiseparkplatz handeln könnte, wurde ein wenig dadurch erschwert, dass dieser auf der Insel Sylt lag und diese auch das erklärte Reiseziel war.
OLG Schleswig, OLG 209/19 vom 15. Juni 2020
Auch hier war das Reiseziel St. Peter-Ording bereits erreicht.
Auszug:
"Nach den Feststellungen des angefochtenen Urteils wollte die Betroffene mit ihrem Wohnmobil mehrere Tage in St. P.-O. verbringen. Da die dort vorhandenen Stellplätze, die auch über Nacht zum Abstellen von Campingwagen/Wohnmobilen freigegeben sind, belegt waren, stellte die Betroffene das von ihr geführte Wohnmobil sodann auf einem Parkplatz, der mit den Verkehrszeichen 314 Anlage 3 StVO und dem Sinnbild "Personenkraftwagen" gekennzeichnet war, ab und übernachtete dort."
[...]
"Die Betroffene stellte ihr Wohnmobil auf dem hierfür nicht zugelassenen Parkplatz "S.-Weg" auf und benutzte es dort, indem sie in diesem übernachtete. Wie das Amtsgericht fehlerfrei festgestellt hat, diente die Übernachtung nicht zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, StVO, 45 Aufl., § 12 Rn. 42a m. w. N.), sondern zu Wohnzwecken. Denn die Übernachtung fand nicht im Rahmen einer Unterbrechung der Fahrt zum Zielort, sondern nach Erreichen des Zieles als erste Übernachtung an einem von mehreren geplanten Urlaubstagen in St. P.-O. statt. Dieses Verhalten ist nicht mehr vom straßenrechtlichen Gemeingebrauch gedeckt, sondern stellt eine unzulässige Sondernutzung dar."
Volltext: https://openjur.de/u/2293480.html
Nun wird nicht jede Gemeinde jedes parkende Wohnmobil mit Nachdruck verfolgen. In meinem Wohnort gibt es einen Wohnmobilstellplatz mit 48 unterschiedlich großen Stellplätzen. Er ist mit Ausnahme weniger Tage ganzjährig geöffnet, nicht unbedingt optisch reizvoll, kostet 18 EUR und die Anmeldung / Bezahlung ist nur mäßig praktisch gelöst. Trotzdem wird er frequentiert. Wenige hundert Meter weiter gibt es einen öffentlichen, auch als solchen ausgewiesenen PKW-Parkplatz, auf dem man gerade zum Wochenende dann immer "bewohnte" Wohnmobile findet, zusätzlich zu den örtlichen Dauerparkern. Bis jetzt habe ich nichts davon gehört, das dort Bußgelder erhoben werden (während man mit Parkverbotstickets sehr regelmäßig die üblichen, verdächtigen Ecken abgrast).
Wenn sich dann aber normale Parkplätze zum inoffiziellen Wohnmobilstellplatz wandeln, sieht da mancher Gemeindevertreter halt nicht mehr großzügig drüber hinweg. Wobei manche Gemeinden dann den Parkstreifen "ohne alles" zum recht teuren Stellplatz umwandeln und andere halt die Nutzung sanktionieren.
Gruß
K.R.
§ 37 LNatSchG Schleswig-HolsteinTourist hat geschrieben: Di 18. Mär 2025, 23:10Servus zusammen,
war das "Freistehen" ("Wildcampen" geht eh nicht) in Schleswig Holstein nicht schon immer ein Problem?
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.j ... H2010V3P37
Das ist zwar in dieser Fassung erst ~ 15 Jahre alt, es gab aber eine sehr ähnliche Vorgängervorschrift. Wie dann damit umgegangen wird, ist dann eine andere Frage, das gilt aber eben auch für beide Seiten. Das fällige Bußgeld orientiert sich auch nicht am Verkehrsrecht, lag also vor 25 Jahren schon mal bei 75 DM und dieses bewog dann mehrere "Kollegen", sich bis zum Oberlandesgericht durchzuklagen, damit alle Welt es dann auch noch schriftlich bekam ...
OLG Schleswig, 1 SsOWi 33/02 vom 17. Juli 2002
In dem Urteil ging es um einen Wohnmobilfahrer, der sich auf diese "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" bezog. Er hatte allerdings auf einem öffentlichen Parkplatz vor einem Lokal geparkt, dieses im Anschluss dann besucht, sich dort "einen über den Knorpel gegossen" und erst dann auf dem Parkplatz übernachtet. Die Fahruntüchtigkeit wurde also erst nach Erreichen des Parkplatzes selbst herbeigeführt und die Argumentation, dass es sich um einen Durchreiseparkplatz handeln könnte, wurde ein wenig dadurch erschwert, dass dieser auf der Insel Sylt lag und diese auch das erklärte Reiseziel war.
OLG Schleswig, OLG 209/19 vom 15. Juni 2020
Auch hier war das Reiseziel St. Peter-Ording bereits erreicht.
Auszug:
"Nach den Feststellungen des angefochtenen Urteils wollte die Betroffene mit ihrem Wohnmobil mehrere Tage in St. P.-O. verbringen. Da die dort vorhandenen Stellplätze, die auch über Nacht zum Abstellen von Campingwagen/Wohnmobilen freigegeben sind, belegt waren, stellte die Betroffene das von ihr geführte Wohnmobil sodann auf einem Parkplatz, der mit den Verkehrszeichen 314 Anlage 3 StVO und dem Sinnbild "Personenkraftwagen" gekennzeichnet war, ab und übernachtete dort."
[...]
"Die Betroffene stellte ihr Wohnmobil auf dem hierfür nicht zugelassenen Parkplatz "S.-Weg" auf und benutzte es dort, indem sie in diesem übernachtete. Wie das Amtsgericht fehlerfrei festgestellt hat, diente die Übernachtung nicht zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, StVO, 45 Aufl., § 12 Rn. 42a m. w. N.), sondern zu Wohnzwecken. Denn die Übernachtung fand nicht im Rahmen einer Unterbrechung der Fahrt zum Zielort, sondern nach Erreichen des Zieles als erste Übernachtung an einem von mehreren geplanten Urlaubstagen in St. P.-O. statt. Dieses Verhalten ist nicht mehr vom straßenrechtlichen Gemeingebrauch gedeckt, sondern stellt eine unzulässige Sondernutzung dar."
Volltext: https://openjur.de/u/2293480.html
Nun wird nicht jede Gemeinde jedes parkende Wohnmobil mit Nachdruck verfolgen. In meinem Wohnort gibt es einen Wohnmobilstellplatz mit 48 unterschiedlich großen Stellplätzen. Er ist mit Ausnahme weniger Tage ganzjährig geöffnet, nicht unbedingt optisch reizvoll, kostet 18 EUR und die Anmeldung / Bezahlung ist nur mäßig praktisch gelöst. Trotzdem wird er frequentiert. Wenige hundert Meter weiter gibt es einen öffentlichen, auch als solchen ausgewiesenen PKW-Parkplatz, auf dem man gerade zum Wochenende dann immer "bewohnte" Wohnmobile findet, zusätzlich zu den örtlichen Dauerparkern. Bis jetzt habe ich nichts davon gehört, das dort Bußgelder erhoben werden (während man mit Parkverbotstickets sehr regelmäßig die üblichen, verdächtigen Ecken abgrast).
Wenn sich dann aber normale Parkplätze zum inoffiziellen Wohnmobilstellplatz wandeln, sieht da mancher Gemeindevertreter halt nicht mehr großzügig drüber hinweg. Wobei manche Gemeinden dann den Parkstreifen "ohne alles" zum recht teuren Stellplatz umwandeln und andere halt die Nutzung sanktionieren.
Gruß
K.R.
- Lüneburger
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Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Ergänzende Info zum Thema: Promobil-Bericht Fehmarn
Hymer B678 individual
2025: Spreewald, Norwegen, Ocean Race Europe Kiel, Drachenfest Rømø
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Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Aber WACKÄÄÄÄN bleibt erlaubt, oder ?
Do be do be do ( F. Sinatra )
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Der Artikel beschreibt tatsächlich sehr genau die Situation.Lüneburger hat geschrieben: Mi 19. Mär 2025, 08:39Ergänzende Info zum Thema: Promobil-Bericht Fehmarn
Gruß
Andi
Unterwegs mit einem Knaus Sun Ti 700 MEG 2019 4t Jetzt reisen.....nicht später
Wie funktioniert das Forum? Hier entlang für Tipps und Tricks: KLICK
-
- Beiträge: 205
- Registriert: So 2. Mär 2025, 12:58
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Und haben die 30 Sünder tatsächlich je 100€ Bußgeld gezahlt ?
Ich wette, die sind alle noch irgendwo auf dem Rechtsweg oder wurden schon klammheimlich eingestellt.
Ich wette, die sind alle noch irgendwo auf dem Rechtsweg oder wurden schon klammheimlich eingestellt.
Do be do be do ( F. Sinatra )
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Und das von offensichtlich nicht wenigen „Freistehern“ praktizierte „wilde Campen“ ist zwischenzeitlich auch spanischen Kommunen ein Dorn im Auge …
Camper unerwünscht: Spanische Ferienorte gehen gegen Wohnmobile vor
Nicht unsere Reisedestination - aber mich wundert es nicht.
Camper unerwünscht: Spanische Ferienorte gehen gegen Wohnmobile vor
Nicht unsere Reisedestination - aber mich wundert es nicht.
Beste Grüße
Martin

HYMER B-MCT680, MB417_______
Martin

HYMER B-MCT680, MB417_______
Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Ist aus den Costa News abgeschrieben. Aber ja zwischen dem erlaubten Übernachten, Freistehen und Dauercamping auf Parkplätzen ist ein Unterschied.
Die spanischen Wohnmobilisten organisieren sich gerade gegen diese Verbote, es wird sich was ändern, Mal sehen was kommt. Ich sehe das entspannt.
Das Trudi sich in den Liegestuhl auf dem Parkplatz packt, war nie erlaubt ...
Die spanischen Wohnmobilisten organisieren sich gerade gegen diese Verbote, es wird sich was ändern, Mal sehen was kommt. Ich sehe das entspannt.
Das Trudi sich in den Liegestuhl auf dem Parkplatz packt, war nie erlaubt ...
Mobilvetta Kea I86 



Re: Schleswig Holstein greift durch - Vorsicht beim Wildcampen!
Unabhängig von Land, Bundesland, Stadt oder Dorf: Ich wehre mich gegen den Begriff "Wildcampen". Was ist daran wild, und was ist campen, wenn ich eine nicht zeitlich, fahrzeug- oder gewichtsspezifisch beschränkte Parkfläche nutze um mein Fahrzeug dort abzustellen? Ob ich mich darin zu welchem Zweck aufhalte muss ich nicht offensichtlich machen, genauso wie campingähnliches Verhalten.
Gemeinden und Städte sind selbstverständlich berechtigt Verbote (s.o.) zu erlassen und anzuzeigen. Allerdings sollte dafür auch eine Begründung geliefert werden. Gründe können sein: Der Schutz der Anwohner, der Umwelt (Lärm, Abgase) oder die Nutzung für andere berechtigte Parteien (Forst-, Landwirtschaft, Rettungsdienste). Und das ist dann im besten Fall nachvollziehbar und zu repektieren.
Ob ein Bundesland sich pauschal über geltendes (Bundes-)Recht hinwegsetzen kann, wäre die Frage. Es müssten ja Gründe angeführt werden, die für das ganze Land eine Beschränkung rechtfertigen.
Und ja, man kann bei örtlichen Beschränkungen auf existierende Plätze (CP, SP) verweisen aber die müssten sich dann auch in einem vertretbaren Umkreis befinden. 20km durch die Walachei kurven zu müssen um dann am Abend oder in der Nacht vor der verschlossenen Schranke zu stehen ist m.M.n. nicht zumutbar.
Sicherlich - eine eindeutigere rechtliche Regelung, möglichst EU-weit, tut Not. Aber eine, die nicht nur das verbreitete Feindbild Wohnmobil bedient. Leider tun hier manche so, als ob sie sich selber am liebsten als Sheriff gegen frei stehende Reisemobile verdingen würden. Frei stehend im Sinne von "nicht im umzäunten Gehege".
Und ja, im Augenblick haben wir wichtigere Probleme. Also lasst uns die letzten Reste unserer Freiheit verantwortungsvoll nutzen. Die besten Botschafter für freundliche Reisemobilisten sind diejenigen die Rücksicht nehmen, mit den Menschen reden und im Zweifel den Platz sauberer verlassen als sie ihn angetroffen haben.
Gemeinden und Städte sind selbstverständlich berechtigt Verbote (s.o.) zu erlassen und anzuzeigen. Allerdings sollte dafür auch eine Begründung geliefert werden. Gründe können sein: Der Schutz der Anwohner, der Umwelt (Lärm, Abgase) oder die Nutzung für andere berechtigte Parteien (Forst-, Landwirtschaft, Rettungsdienste). Und das ist dann im besten Fall nachvollziehbar und zu repektieren.
Ob ein Bundesland sich pauschal über geltendes (Bundes-)Recht hinwegsetzen kann, wäre die Frage. Es müssten ja Gründe angeführt werden, die für das ganze Land eine Beschränkung rechtfertigen.
Und ja, man kann bei örtlichen Beschränkungen auf existierende Plätze (CP, SP) verweisen aber die müssten sich dann auch in einem vertretbaren Umkreis befinden. 20km durch die Walachei kurven zu müssen um dann am Abend oder in der Nacht vor der verschlossenen Schranke zu stehen ist m.M.n. nicht zumutbar.
Sicherlich - eine eindeutigere rechtliche Regelung, möglichst EU-weit, tut Not. Aber eine, die nicht nur das verbreitete Feindbild Wohnmobil bedient. Leider tun hier manche so, als ob sie sich selber am liebsten als Sheriff gegen frei stehende Reisemobile verdingen würden. Frei stehend im Sinne von "nicht im umzäunten Gehege".
Und ja, im Augenblick haben wir wichtigere Probleme. Also lasst uns die letzten Reste unserer Freiheit verantwortungsvoll nutzen. Die besten Botschafter für freundliche Reisemobilisten sind diejenigen die Rücksicht nehmen, mit den Menschen reden und im Zweifel den Platz sauberer verlassen als sie ihn angetroffen haben.
Die Ebene ist der Gipfel geografischer Niveaulosigkeit - schöne Grüße
Steffen im Hymer Exsis I 564 - 3,5t / 6,75x2,22x2,77m