Folgender Sachverhalt. Die Partnerin eines YouTube-Influenzers hat ihren Führerschein auf C1 erweitert, damit sie das gemeinsame Reisemobil auch fahren darf. Nach der bestandenen Prüfung hat sie auf dem Kanal ihres Partners von den Fahrstunden, Prüfungsvorbereitungen und der Prüfung berichtet, zudem durfte sie Fragen ihres Partners beantworten. Das Ganze war mehr oder minder interessant und richtig interessant wurde es für mich an dem Punkt, wo die Dame auf das o.a. Verkehrszeichen zu sprechen kam.
Laut ihrer Aussage ist das rechts abbiegen für Kraftfahrzeuge über 3,5 to. trotz „Grünen Pfeil“-Zeichen nicht gestattet

Begründet wird das „über 3,5 to.-Verbot“ damit, das man nicht sicherstellen kann, dass man den Abbiegevorgang rechtzeitig schafft.
Gab es diesbezüglich in der Vergangenheit eine Änderung der StVO? Habe ich was verpasst?
Natürlich habe ich diverse Seiten im www besucht, gefunden habe ich zu dem angeblichen Verbot nichts.
Könnt Ihr mich aufklären? Danke!