Woher die Zahl auch immer kommt. Die steht zwar so auch im letzten, in 2024 veröffentlichten Jahresabschluss, aber das ist der von 2022.
Gruß
K.R.
Woher die Zahl auch immer kommt. Die steht zwar so auch im letzten, in 2024 veröffentlichten Jahresabschluss, aber das ist der von 2022.
Zu erst mal seine eigenen Kosten sichernDas Ziel ist im Weg hat geschrieben: So 23. Nov 2025, 18:03
Was macht der Insolvenzverwalter in so einem Fall ?
........, sofern er seine berechtigten Forderungen beim Insolvenzverwalter anmeldet hat. Sollte überhaupt Insolvenzmasse vorhanden sein sollte, wird der "Erlös" prozentual gleich an alle Anspruchsnberechtigten ausgezahlt, meist aber nur zwischen 0 und vielleicht 5% - also ernüchternd wenig.ivalo hat geschrieben: So 23. Nov 2025, 19:05Wer Voraus-/Anzahlungen geleistet hat ist Gläubiger und wird in das Gläubigerverzeichnis aufgenommen.
Und das kann er erst nach Eröffnung des Verfahrens, nicht im vorläufigen Verfahren.Weitreisender hat geschrieben: So 23. Nov 2025, 19:17
........, sofern er seine berechtigten Forderungen beim Insolvenzverwalter anmeldet hat.
Also, wenn die Masse von vornherein nicht für die Verfahrenskosten reicht, dann wird schon das vorläufige Verfahren eingestellt.Sollte überhaupt Insolvenzmasse vorhanden sein sollte, wird der "Erlös" prozentual gleich an alle Anspruchsnberechtigten ausgezahlt, meist aber nur zwischen 0 und vielleicht 5% - also ernüchternd wenig.
deshalb zum 100.000stel Mal - leistet keine Anzahlung!!! und kauft ggf. woanders!!!!!!!!!Wernher hat geschrieben: So 23. Nov 2025, 20:44Der mit Vorauszahlung steht ziemlich weit hinten in der Gläubigerrangliste. Da wird zum verteilen nichts übrig bleiben.
Natürlich nicht, sonst hätte sie ja keine Insolvenz anmelden müssen. Die Chance das da noch Geld zu finden sein sollte, was man an die Anzahlungsleister ausschütten könnte, dürfte sehr gering sein.Nikolena hat geschrieben: Mo 24. Nov 2025, 09:15Ich bleibe dabei, dass die insolvenzanmeldende Gesellschaft nicht mehr über jene Millionen und insgesamt zu wenig Liquidität verfügte. Das Geld ist dann dort, wo es grundsätzlich auch hingehört: ...........
..oder die monatlichen Solzialversicherungsbeträge........Nikolena hat geschrieben: Mo 24. Nov 2025, 09:15Das können viele Gründe sein, wie z.b. Stornierungen, Teuerungen der Materialien, etc. Oft sind es aber auch Steuerforderungen des Vorjahres, die beim Verkaufspreis nicht hinreichend berücksichtigt wurden.
Im schlimmsten Fall kommt alles zusammen.
Anzahlen muss man nicht, ist aber auch bei Einbauküchen normal. Bei HRZ kann man sich sehr viel an den angebotenen Grundfahrzeugen ändern lassen bis hin zum völligen Individualausbau. Aber ich vermute schon, dass die 8 Mio Anzahlungen auch für Fahrzeuge von der Stange genommen wurden.Weitreisender hat geschrieben: So 23. Nov 2025, 21:22Was ist ein individuell konfiguriertes Wohnmobil? .........und warum muß man dafür eine Anzahlung leisten, muß man doch für seinen individuell konfigurierten Rolls Royce auch nicht.
Gruß
Vielleicht ist das sowas wie ein Schneeballsystem.Wernher hat geschrieben: Mo 24. Nov 2025, 11:14
Warum Insolvenz angemeldet wurde wissen wir nicht. Vielleicht hat eine Bank/Versicherung Bürgschaften/Kredite gekündigt. Da nützen auch 8 Mio Anzahlung auf dem Konto nichts. Besonders viel Einlagen und Eigenkapital hatte die Firma sowieso nicht. Da lief sicher viel über Kredite.
Auch da nicht, unsere EBK ist von 2021 (Walden Echtholz) ohne Anzahlung - nach Montage voll bezahlt.Wernher hat geschrieben: Mo 24. Nov 2025, 11:14
Anzahlen muss man nicht, ist aber auch bei Einbauküchen normal.
Da kann der Verkäufer auch nicht aufs Geld zugreifen.Seewolfpk hat geschrieben: Mo 24. Nov 2025, 12:01
Treuhandkonto: Das Geld wird auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Der Verkäufer kann es erst abrufen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, z.B. die Übergabe der Fahrzeugdokumente oder des Fahrzeugs selbst.