Anzahlung ja/nein (aus einem anderen Thema extrahiert)

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Sprinterteufel
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Re: Anzahlung ja/nein (aus einem anderen Thema extrahiert)

#41

Beitrag von Sprinterteufel »

Nikolena hat geschrieben: Fr 4. Jul 2025, 15:41
Das ist doch Theorie. Papier ist geduldig.

Dem Händler nützt sein Rechtsanspruch doch gar nix, wenn kein Geld vorhanden ist. Er kann versuchen die Summe einzuklagen, mehr geben seine AGB in dem Moment auch nicht her. Ausgang: Ungewiss, irgendwann.

Das lässt sich dann mit einer Vorabzahlung in definierter Höhe abkürzen, die dann eben bei Nichtabnahme dem Händler zufällt.

Dass diese Vorabzahlung ebenfalls abgesichert sein sollte ist nur folgerichtig, hat aber erstmal nichts damit zu tun, dass sie ggf. auch vorab geleistet werden muss.
Sag mal... bist Du zufällig Händler oder bei einem angestellt weil Du Dich so extrem stark für die Händler Problematik einsetzt. Wenn heute bei jedem Geschäft... Heizung, Solar, Hausbau etc. so etwas gefordert würde dann haben wir als Käufer auf Dauer keine guten Papiere. Beim Hausbau kenne ich z.B. den Finanzierungsnachweis das wäre z.B. eine Möglichkeit. Alles ist jedoch mit Kosten verbunden die keiner will. Geschäft ist auf Gegenseitigkeit und nicht Einseitigkeit aufgebaut. Aber da ist wohl schwer was ins wanken geraten wenn man solche Kommentare liest *DANCE*

Im übrigen sind wir Käufer momentan am längeren Hebel, daß bedeutet den diversen Händlernansprüchen einfach nicht nachzukommen denn die müssen zunehmend schauen wie sie ihre Womos los bekommen...
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Weitreisender
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Re: Anzahlung ja/nein (aus einem anderen Thema extrahiert)

#42

Beitrag von Weitreisender »

Ich habe es an anderer Stelle schon einmal geschrieben, aber es scheint offensichtlich sinnvoll zu sein das hier noch einmal darzulegen.

Vorausgeschickt - Ich habe beruflich über 25 Jahre mit privaten und öffentlichen Aufträgen zu tun gehabt, das sowohl auf AN und AG Seite. Das ist zwar alles viel größer und es geht um sehr viel mehr Geld, aber im Prinzip ist es rechtlich genau das gleiche, wie der Kauf eines Fahrzeugs, weil eben alles im BGB geregelt ist und auch andere nachfolgende Regelungen wie z.B. (VOB) darauf beruhen.

Ich hab ein meinem ganzen Leben noch keine Anzahlung für ein Fahrzeug oder eine Bauleistung geleistet und würde es auch nie tun (außer mit Bürgschaft s.u.), denn es gibt eigentlich auch keinen Grund dafür, denn jeder Auftrag / Vertrag, egal ob Bau oder Fahrzeug ist ein einklagbares Rechtsgeschäft, findet es aus einem irgendeinem Grund nicht statt, den eine Partei zu verantworten hat, ist die diese dann i.d.R. auch Schadensersatzpflichtig.

Bei Baugeschäften, ist es oft so, das die beauftragte Seite gerne eine Anzahlung hätte, die private und öffentliche Hand gibt die auch, aber eben nur gegen eine Bankbürgschaft, aber ACHTUNG, keine einfach Bankbürgschaft, sondern nur mit dem Zusatz "Zahlung auf erste Anforderung" manche noch dazu mit dem Zusatz, "ohne Einrede", denn geht die Firma Pleite muß die Bank dann dennoch zahlen und der Anzahler trägt keinen Schaden davon. Ohne diesen Zusatz könnte ein Insolvenzverwalter das evtl. Verschleppen und man müßte ggf. klagen! Wer will das schon.

Sinn und Ziel von Anzahlungen ist für Unternehmen i.d.R die Erhöhung der eigenen Liquidität, NUR, wenn die Bank eine derartige Bürgschaft, wie vor, ausstellt, kürzt sie dem dem Unternehmen meist gleichzeitig den Kontokorrentkredit, also den eingeräumten Kontokredit zur Abwicklung von Aufträgen oder kurzfristigen Finanzbedarfen, denn sonst trägt die Bank ein erhöhtes Risiko, das will sie ja auch nicht. Durch eine Bürgschaft hat er dann aber nur genauso viel Liquidität, wie vorher und eben nicht mehr, also will er sie um jeden Preis vermeiden!

Also eine verbürgte Anzahlung nützt dem Händler nichts, deshalb will er sie ja auch nicht Absichern, denn nur eine ungesicherte Anzahlung erhöht seine Liquidität, das Risiko eines Verlustes aber trägt dann alleine der Anzahler

Einrede - Sonderanfertigungen
Das ist nichts anderes wie vorher - Bestellt - Geliefert - Bezahlt - Fertig. Der Hersteller möchte eine Anzahlung - Bitteschön, aber NUR mit Bürgschaft s.o. Die Kosten dafür hat er übrigens auch zu tragen, denn er ist ja auch der Verursacher der Kosten - eben durch den Wunsch nach einer Anzahlung, die Absicherung des Zahlers hat er logischerweise zu tragen!

Ausnahme: Man kann sich mit dem Auftragnehmer durchaus auf Teilzahlungen, auch ohne Bürgschaft, einigen. Wenn man z.B. ein teures z.B Expeditionsfahrzeug bauen läßt, dann kann man das mit Teilzahlungen durchführen. Der AN kauft z.B. das Basisfahrzeug, das man dann mit einer 1. Teilzahlung begleicht, es geht also ins Eigentum des Käufers über - ABER ACHTUNG - Die Eigentumsübertragung muß rechtlich einwandfrei sein und das Eigentum muß - noch beim AN befindlich, als solches eindeutig gekennzeichnet sein, sonst hat evtl. bei einer Insolvenz der Insolvenzverwalter doch noch seine Hand drauf!

Einrede - Sicherheit das der Kunde das Fahrzeug abnimmt

Es gibt den Kaufvertrag mit AGBs, wird der nicht eingehalten, egal ob Lieferung oder Abnahme ist der durch entstehende Schaden einklagbar. Durchaus lästig und zeitaufwändig, aber so ist das Rechtssystem eben. Und genauso, wie der Händler Pleite gehen kann, kann auch ein Privatmann Privatinsolvenz anmelden. DAS Risiko tragen dann beide, wichtig wäre dann nur für den Zahler, das eine eventuelle Anzahlung s.o. rechtlich sauber abgesichert wäre.
Im Grunde geht es immer nur um das Geld des Kunden, mit der Maßgabe das Ausfallsrisiko von sich selbst, irgend woanders hin zu schieben und manchmal sind das nun mal die naiven, unbedarften und unerfahrenen WoMo Käufer, die nur noch einen Herzenswunsch erfüllen wollen. Bei manchen dann leider dumm gelaufen.

Fahrzeugkauf - Generell
Ich kenne keinen einzigen Fall, wo ein Händler für die Bestellung oder den Kauf eines Neu - oder Gebraucht PKW oder eines Lieferwagens je eine Anzahlung hätte haben wollen, eben weil es absolut unüblich ist. Nur manche Wohnmobilhändler meinen, das machen zu können , weil man das beim unbedarften Privatkunden durchdrücken kann.- Gründe s.o. und deshalb nenne ich WoMo Händler, die das verlangen unseriös!

Mein Rat: Sollte ein Händler eine Anzahlung verlangen, dann hätte er bei mir genau 3 Optionen:

1. Nach einem freundlichen Gespräch darauf verzichten
2. Eine Bankbürgschaft mit Zusatz "Auf erste Anforderung" beizubringen
oder
3. Auf das Geschäft zu verzichten.

Wie es richtig sein sollte:

1. Vertragsabschluß
2. Fahrzeugpapiere werden kostenlos durch den Händler zur Anmeldung des Fahrzeuges zur Verfügung gestellt.
3. Übergabetermin vereinbaren
4. Fahrzeugabnahme (schriftlich)
5. Zahlung vor Ort per "Echtzeitüberweisung"
HInweis: Vorher mit der eigenen Bank klären, das der erforderliche Betrag auch am Zahltag überwiesen werden kann. (Limits hochsetzen lassen!)

Die Zahlungen sind i.d.R. sofort auf dem Konto gutgeschrieben, der Verkäufer muß nur in seiner Buchhaltung anrufen und die muß aufs Konto schauen. Die 10 Minuten Zeit sind für die eigene Sicherheit doch gut angelegt, oder?

Ich habe das übrigens zuletzt noch im Februar, beim Kauf unsere E-Autos genau so gemacht, der Verkäufer war zugegebenermaßen etwas verdutzt, rief mich morgens noch an und sagt, das Geld sei noch nicht da.....ich habe es ihm erklärt und dann war alles gut. Nachdem alles unterzeichnet und auf dem Tisch des Verkäufers lag, habe ich gezahlt und eine viertel Stunde später mit dem Wagen abgebraust.

Noch Fragen - gerne!

Gruß
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.

Albert Einstein
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