Freistehen nein danke
Re: Freistehen nein danke
Ich habe da mal ein paar Fragen nur für Deutschland:
1. Wenn ein LKW Fahrer in seinem LKW auf einem erlaubten Parkplatz in seiner Schlafkabine schläft ist das eine Sondernutzung?
1a: Wenn ja, warum bekommt der Fahrer keinen Strafzettel?
1b: Wenn nein, warum ist dann eine Übernachtung im Wohnmobil eine Sondernutzung aber nicht in einem LKW?
2. Wird eigentlich unterschieden zwischen übernachten und wohnen? Ab wann wäre es dann wohnen?
3. Wird eigentlich unterschieden zwischen übernachten und campen? Ab wann wäre es dann campen?
4. Wenn jetzt das Argument der Zweckbestimmung kommt. Es gibt genug LKWs, welche mit Bett und Kochgelegenheit ausgerüstet sind.
Gruß
Andi
1. Wenn ein LKW Fahrer in seinem LKW auf einem erlaubten Parkplatz in seiner Schlafkabine schläft ist das eine Sondernutzung?
1a: Wenn ja, warum bekommt der Fahrer keinen Strafzettel?
1b: Wenn nein, warum ist dann eine Übernachtung im Wohnmobil eine Sondernutzung aber nicht in einem LKW?
2. Wird eigentlich unterschieden zwischen übernachten und wohnen? Ab wann wäre es dann wohnen?
3. Wird eigentlich unterschieden zwischen übernachten und campen? Ab wann wäre es dann campen?
4. Wenn jetzt das Argument der Zweckbestimmung kommt. Es gibt genug LKWs, welche mit Bett und Kochgelegenheit ausgerüstet sind.
Gruß
Andi
Unterwegs mit einem Knaus Sun Ti 700 MEG 2019 4t Jetzt reisen.....nicht später
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Re: Freistehen nein danke
Könnte sein, dass zwischen Freizeitgestaltung und Arbeitstätigkeit differiert wird.
Die LKWfahrer "campen" ja auch, wenn sie den Grill oder die Kochplatte neben dem LKW am Parkplatz nutzen.
Die LKWfahrer "campen" ja auch, wenn sie den Grill oder die Kochplatte neben dem LKW am Parkplatz nutzen.
Es grüßt der Wolfgang
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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Re: Freistehen nein danke
Da fällt mir die Problematik eines sehr guten Freundes ein.AndiEh hat geschrieben: Mo 15. Dez 2025, 14:11Ich habe da mal ein paar Fragen nur für Deutschland:
1. Wenn ein LKW Fahrer in seinem LKW auf einem erlaubten Parkplatz in seiner Schlafkabine schläft ist das eine Sondernutzung?
1a: Wenn ja, warum bekommt der Fahrer keinen Strafzettel?
1b: Wenn nein, warum ist dann eine Übernachtung im Wohnmobil eine Sondernutzung aber nicht in einem LKW?
2. Wird eigentlich unterschieden zwischen übernachten und wohnen? Ab wann wäre es dann wohnen?
3. Wird eigentlich unterschieden zwischen übernachten und campen? Ab wann wäre es dann campen?
4. Wenn jetzt das Argument der Zweckbestimmung kommt. Es gibt genug LKWs, welche mit Bett und Kochgelegenheit ausgerüstet sind.
Gruß
Andi
Er ist selbständig, hat sein Wohnhaus, bei seinem Unternehmen in einem Industriegebiet.
In diesem Industriegebiet parken/schlafen auch sehr viele LKW Fahrer, wie das nun mal so ist.
Er findet um sein Haus in nicht einsehbaren Ecken jede Menge menschliche Exkremente und über den Zaun in seinen Garten geworfenen Müll.
Mittlerweile haben sie alle privaten Aussenbereiche kameraüberwacht, was das Problem wenigstens ein bisschen eindämmt.
Wir Wohnmobilfahrer haben wenigstens unser Klo dabei. Die meisten zumindest.
Das Übernachten und längere Halten der LKW Fahrer schränkt niemand ein.
Und ja ich bin mir wohl darüber bewusst, dass das zu einem großen Teil echt arme Säue sind, aber auch ein LKW Fahrer könnte ein Porta Potti mitführen oder sein Geschäft wenigstens nicht auf Privatgrundstücken verrichten.
Bert aus Lederhose
Pilote G740 aus 2024
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Re: Freistehen nein danke
Bin nicht mehr so ganz aktuell, aber es gibt in D einen "Kabinenschlafverbot" für einen Teil der Ruhezeiten.AndiEh hat geschrieben: Mo 15. Dez 2025, 14:11Ich habe da mal ein paar Fragen nur für Deutschland:
1. Wenn ein LKW Fahrer in seinem LKW auf einem erlaubten Parkplatz in seiner Schlafkabine schläft ist das eine Sondernutzung?
1a: Wenn ja, warum bekommt der Fahrer keinen Strafzettel?
1b: Wenn nein, warum ist dann eine Übernachtung im Wohnmobil eine Sondernutzung aber nicht in einem LKW?
2. Wird eigentlich unterschieden zwischen übernachten und wohnen? Ab wann wäre es dann wohnen?
3. Wird eigentlich unterschieden zwischen übernachten und campen? Ab wann wäre es dann campen?
4. Wenn jetzt das Argument der Zweckbestimmung kommt. Es gibt genug LKWs, welche mit Bett und Kochgelegenheit ausgerüstet sind.
Gruß
Andi
Bedeutet, der Trucker darf über das WE nicht in seinem Fahrzeug bleiben, sonst drohen Sanktionen.
Aber wer an einem WE mal über einen Rastplatz fährt, sieht, dass kümmert keinen.
Zuständig wäre der BAG, der sonst recht pingelig ist, kenne aber keinen Fall, wo so ein Vergehen Konsequenzen hatte.
Unterwegs mit Mobilvetta Krosser P90
Re: Freistehen nein danke
Guten Tag
So wie ich das bei uns beobachten kann, verbringen LKW die Nacht in der Regel auf AB-Rastplätzen. Auch das Wochenende.
Dass LKW mindestens mit Schlafgelegenheit, Klima und Standheizung ausgerüstet sind ist allgemeiner Standard.
Auch auf dem Gelände der zu beliefernden Firmen kann und wird häufig übernachtet.
Bei uns befindet sich ein grosses IKEA-Lager, da können sie Übernachten, ins Restaurant und die Sanitär-Anlagen benutzen.
Allerdings fährt keiner an einen Aussichtspunkt oder Wanderparkplatz, um dort die Nacht zu verbringen.
Das unterscheidet sie vom ReiMo.
Gruss Urs
So wie ich das bei uns beobachten kann, verbringen LKW die Nacht in der Regel auf AB-Rastplätzen. Auch das Wochenende.
Dass LKW mindestens mit Schlafgelegenheit, Klima und Standheizung ausgerüstet sind ist allgemeiner Standard.
Auch auf dem Gelände der zu beliefernden Firmen kann und wird häufig übernachtet.
Bei uns befindet sich ein grosses IKEA-Lager, da können sie Übernachten, ins Restaurant und die Sanitär-Anlagen benutzen.
Allerdings fährt keiner an einen Aussichtspunkt oder Wanderparkplatz, um dort die Nacht zu verbringen.
Das unterscheidet sie vom ReiMo.
Gruss Urs
Adler fliegen alleine, Schafe gehen in Herden. Alte Adler fliegen langsam, aber sie sehen mehr.
Re: Freistehen nein danke
Es handelt sich bei den Nutzern der AB Parkplätze zum großen Teil um ausländische LKW,oft aus den östlichen Teilen Europas,diese Fahrer haben oft keinerlei Spesen und können sich die Duschen usw.nicht leisten. Viele deutsche Speditionen die im Linienverkehr (Werksfernverkehr) unterwegs sind, machen es inzwischen so,das im "gebrochenen Verkehr" gefahren wird,d.h. das z.B. ein LKW der von Ffm. nach HH fahren müsste,nach der Hälfte der Strecke z.B. auf dem Rasthof in Glinde bei Hannover einen LKW trifft,der ebenfalls für diesen Kunden in der Gegenrichtung unterwegs ist,die beiden Fahrer treffen sich, tauschen die Auflieger und jeder fährt zu seinem Ausgangspunkt zurück.So werden keine Übernachtungen auf der Raststätte notwendig, die Sozialvorschriften werden eingehalten und die betreffenden Fahrer stehen am folgenden Tag wieder voll zur Verfügung.
Wann immer möglich, wird auch das in D leider noch sehr unterentwickelte HUPA System genutzt, bei dem Auflieger an speziellen Bahnhöfen auf Taschenwaggons geschoben werden und auf der Schiene ihr Ziel erreichen.
Bei Speditionen die im "Trampverkehr" mit ständig wechselnden Destinationen fahren,sind Übernachtungen auf den Rasthöfen usw.leider unumgänglich,die Beachtung der Sozialvorschriften hat Vorrang,leider gibt es viel zu wenig Parkplätze für Trucker,die Übernachtung in den Führerhäusern dient der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit,dazu gehört auch,sich etwas warmes auf dem Kocher zu bereiten,das hat mit Camping nichts zu tun.
Bei Reisebussen kommt es gelegentlich vor, das durch Stau etc.die Lenkzeit des betreffenden Fahrers überschritten wird,da der aber nicht mit einem Bus voller Fahrgäste eine Schlafpause auf der Raststätte einlegen kann,muss ein "Einbringer" raus,der mit einem PKW dem betreffenden Bus entgegen fährt und den Fahrer ablöst,der dann mit dem PKW zurück fährt, während der Einbringer den Bus und die Fahrgäste zurückbringt.
Gruß Arno
Wann immer möglich, wird auch das in D leider noch sehr unterentwickelte HUPA System genutzt, bei dem Auflieger an speziellen Bahnhöfen auf Taschenwaggons geschoben werden und auf der Schiene ihr Ziel erreichen.
Bei Speditionen die im "Trampverkehr" mit ständig wechselnden Destinationen fahren,sind Übernachtungen auf den Rasthöfen usw.leider unumgänglich,die Beachtung der Sozialvorschriften hat Vorrang,leider gibt es viel zu wenig Parkplätze für Trucker,die Übernachtung in den Führerhäusern dient der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit,dazu gehört auch,sich etwas warmes auf dem Kocher zu bereiten,das hat mit Camping nichts zu tun.
Bei Reisebussen kommt es gelegentlich vor, das durch Stau etc.die Lenkzeit des betreffenden Fahrers überschritten wird,da der aber nicht mit einem Bus voller Fahrgäste eine Schlafpause auf der Raststätte einlegen kann,muss ein "Einbringer" raus,der mit einem PKW dem betreffenden Bus entgegen fährt und den Fahrer ablöst,der dann mit dem PKW zurück fährt, während der Einbringer den Bus und die Fahrgäste zurückbringt.
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender Freisteh und Wackenverweigerer
Re: Freistehen nein danke
Dies wurde meines Wissens erst Mitte 2023 zur Pflicht.... Das wird noch viele viele viele Jahre dauern, bis das wirklich Standard ist bei den LKW's die draussen unterwegs sind...ivalo hat geschrieben: Mo 15. Dez 2025, 14:28Dass LKW mindestens mit Schlafgelegenheit, Klima und Standheizung ausgerüstet sind ist allgemeiner Standard.
Von daher von "allgemeinem Standard" zu sprechen heutzutage, wird der Sache alles andere als Fair/Gerecht gegenüber den Fahrern...
Unterwegs im Frankia Neo BD, Blackline - volle Hütte - seit 12/21
Re: Freistehen nein danke
Das ist der springende Punkt.ivalo hat geschrieben: Mo 15. Dez 2025, 14:28Allerdings fährt keiner an einen Aussichtspunkt oder Wanderparkplatz, um dort die Nacht zu verbringen.
Das unterscheidet sie vom ReiMo.
Wer auf einem (AB-)Rasthof übernachtet, wird kaum jemand stören oder beeinträchtigen. Rasthöfe sind per Definition zur Rast da.
Anders schaut es aus bei touristischen Orten und Plätzen, die im Freisteherdeutsch als "schön" bezeichnet werden.
Grüße
Michael
Michael
Re: Freistehen nein danke
Und die man dann ganz zufällig zur" Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit"
anfahren muss,anstatt SP oder CP zu frequentieren.
Gruß Arno
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- jagstcamp-widdern
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Re: Freistehen nein danke
auf einem p ohne verbote oder einschränkungen und ohne markierungen (in die das womo nicht paszt) kannst du im auto alles machen, was nicht verboten ist.
kaffee trinken, fusznägel schneiden, deine memoiren tippen oder pennen...
das auto musz mit 4 rädern auf dem boden stehen (keine keile) sowie die kfz-steuer und versicherung bezahlt sein und zugelaszen, sowie fahrbereit.
wenn der p öffentlich ist ,sollte die hu nicht mehr als 6 monate überzogen sein.
drauszen kannst du dich auf eine parkbank setzen aber nicht auf einen klappstuhl.
kaffee trinken, fusznägel schneiden, deine memoiren tippen oder pennen...
das auto musz mit 4 rädern auf dem boden stehen (keine keile) sowie die kfz-steuer und versicherung bezahlt sein und zugelaszen, sowie fahrbereit.
wenn der p öffentlich ist ,sollte die hu nicht mehr als 6 monate überzogen sein.
drauszen kannst du dich auf eine parkbank setzen aber nicht auf einen klappstuhl.
So weit, so gut!
Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal
https://www.jagstcamp-widdern.de
mit Sprinter 906 Maxi Kasten, Selbstausbau, 3,5 t
Womos > 3,5t ? Nee Loide, das waren Jugendsünden!
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Womos > 3,5t ? Nee Loide, das waren Jugendsünden!
Re: Freistehen nein danke
Ich habe von Speditionsfirmen mit modernem Fahrzeugpark geschrieben.ChrisL88 hat geschrieben: Mo 15. Dez 2025, 15:05Von daher von "allgemeinem Standard" zu sprechen heutzutage, wird der Sache alles andere als fair/gerecht gegenüber den Fahrern ...
Die haben auch weniger Probleme Personal zu finden, weil attraktive Arbeitsplätze geboten werden.
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Re: Freistehen nein danke
Moderner Fahrzeugpark mit einem "Leckerbissen" für die Fahrer,nämlich die stärkste serienmässig erhältliche Motorisierung mit 65o PS,Mikrowelle,Kaffeemaschine,Kompressorbox und Klima, dann noch Touren ohne Übernachtung,das ist attraktiv,trotzdem haben selbst diese Speditionen Probleme Fahrer zu finden.
Gruß Arno
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Re: Freistehen nein danke
Aktuell besteht ein riesiger Mangel an Fahrern in diesem Land. Wer will den Job denn noch machen?ChrisL88 hat geschrieben: Mo 15. Dez 2025, 15:05Dies wurde meines Wissens erst Mitte 2023 zur Pflicht.... Das wird noch viele viele viele Jahre dauern, bis das wirklich Standard ist bei den LKW's die draussen unterwegs sind...ivalo hat geschrieben: Mo 15. Dez 2025, 14:28Dass LKW mindestens mit Schlafgelegenheit, Klima und Standheizung ausgerüstet sind ist allgemeiner Standard.
Von daher von "allgemeinem Standard" zu sprechen heutzutage, wird der Sache alles andere als Fair/Gerecht gegenüber den Fahrern...
Da ist es schon mal ein Lockmittel, wenn der Fahrer ein Auto mit guter Ausstattung bekommt und nicht mit einem Seelenverkäufer seinen wirklich nicht einfachen Job erledigen muss.
Edit sagt, der Fahrermangel fällt aktuell vielleicht nicht so auf, weil das Frachtaufkommen aktuell eher gering ist.
Unterwegs mit Mobilvetta Krosser P90
Re: Freistehen nein danke
Auf gefühlt jedem zweiten LKW kannst Du lesen: Kollege gesucht, warum wohl? Auch die fehlende Wertschätzung dieses Berufs, die so weit geht, das LKW Fahrer von Ignoranten als "Anarchisten" bezeichnet werden trägt dazu bei.Ist bei den Busfahrern doch nicht besser, warum fahren denn so viele Rentner wie ich noch Busse?Ist bei den LKW auch nicht besser ,und wenn es nicht bald einschneidende Verbesserungen gibt, wird das noch schlimmer werden.
Gruß Arno
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Re: Freistehen nein danke
Vielleicht einfach nur, um die Rente aufzubessern?Elgeba hat geschrieben: Mo 15. Dez 2025, 15:42warum fahren denn so viele Rentner wie ich noch Busse?
Vielleicht ist es ihnen zu Hause einfach nur zu langweilig?
Habe di Ehre
Hans
Re: Freistehen nein danke
Oder unterwegs ohne Frau ist es einfach entspannter als zuhause mit Frau.Lucky10 hat geschrieben: Mo 15. Dez 2025, 16:21Vielleicht einfach nur, um die Rente aufzubessern?![]()
Vielleicht ist es ihnen zu Hause einfach nur zu langweilig?![]()
Grüße
Michael
Michael
Re: Freistehen nein danke
Es soll Leute geben, die nicht nach dem Motto leben: Was kann mein Land für mich tun? Sondern nach dem Motto leben: Was kann ich für mein Land tun? Wenn sich diese Einstellung endlich mal durchsetzen würde,wäre in unserem Land einiges besser.
Gruß Arno
Gruß Arno
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Re: Freistehen nein danke
Tja, aber es gibt wohl Entscheidungen, dass Übernachtung im Wohnmobil eine Sondernutzung darstellen.jagstcamp-widdern hat geschrieben: Mo 15. Dez 2025, 15:26auf einem p ohne verbote oder einschränkungen und ohne markierungen (in die das womo nicht paszt) kannst du im auto alles machen, was nicht verboten ist.
Wenn das aber generell so ist, stelle ich mir die Frage, ob das nicht auch für im LKW schlafende Fahrer gilt. (gleiches Recht für alle)
Was wiederum die Absurdität solcher Interpretationen der Parkvorschriften sehr gut darstellt.
Gruß
Andi
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Re: Freistehen nein danke
Sorry Andi, aber das ist Unsinn.Der LKW Fahrer ist beruflich unterwegs und ist gezwungen innerhalb der Vorschriften seine Ruhepausen einzuhalten,während Wohnmobilisten zu ihrem Vergnügen unterwegs sind,das lässt sich nicht vergleichen.Die Fahrerei mit einem Großfahrzeug ist anstrengender als mit einem Wohnmobil,auch von daher besteht da ein großer Unterschied.
Wegen dem eklatanten Parkplatzmangel auf Raststätten würde ich sogar so weit gehen,die Parkplätze für Wohnmobile und Wohnwagengespanne generell zu sperren,ein SP oder CP ist immer in erreichbarer Entfernung und durch die entsprechenden Apps leicht zu finden.Man kann natürlich auch seine Tour was die An/Abreise betrifft so planen,das man seinen Übernachtungsplatz schon vorher kennt.
Gruß Arno
Wegen dem eklatanten Parkplatzmangel auf Raststätten würde ich sogar so weit gehen,die Parkplätze für Wohnmobile und Wohnwagengespanne generell zu sperren,ein SP oder CP ist immer in erreichbarer Entfernung und durch die entsprechenden Apps leicht zu finden.Man kann natürlich auch seine Tour was die An/Abreise betrifft so planen,das man seinen Übernachtungsplatz schon vorher kennt.
Gruß Arno
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Re: Freistehen nein danke
Das lässt sich vergleichen, nur wissen wir nicht wo die Unterscheidung zwischen den Arten der Übernachtung oder deren Gründe geregelt ist. Wer im Auto schläft parkt nicht, da ist die StVO eindeutig. Ist vielleicht auf Autobahnparkplätzen übernachten ohne Campingverhalten erlaubt?
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