Das kann ich nur so bestätigen. Wir benutzen Online-Banking schon ewig und hatten auch noch nie Probleme.Weitreisender hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 11:11Probleme mit irgendetwas davon hatten wir nicht ein einziges Mal.
Bezahlung mit Karte und Onlinebanking oder doch bar.
Re: Bezahlung mit Karte und Onlinebanking oder doch bar.
Viele Grüße,
Michael
Unser Womo ist ein Bürstner Lyseo TD 690 G.
Michael
Unser Womo ist ein Bürstner Lyseo TD 690 G.
-
Das Ziel ist im Weg
- Beiträge: 2038
- Registriert: So 2. Mär 2025, 12:58
Re: Bezahlung mit Karte und Onlinebanking oder doch bar.
Und wenn was passiert, erfährt die Öffentlichkeit das nur ganz selten oder gar nicht.
Zu wertvoll sind den Banken die Geschäfte mit dem Cybergeld.
Da will man die Kunden nicht erschrecken.
Do be do be do ( F. Sinatra )

- Erniebernie
- Beiträge: 271
- Registriert: So 20. Dez 2020, 12:59
Re: Bezahlung mit Karte und Onlinebanking oder doch bar.
Das hat nichts mit ablehnen von Neuem zu tun, nur was geht es das Finanzamt etwas an, wieviel Trinkgeld ich jemandem gebe und da sehe ich es auch nicht ein, dieses über die Karte abzurechnen, denn das FA hat mir in dem Fall keine besondere Leistung erbracht, die es zu würdigen bedarf.Heribert hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 11:30Ich meine auch, dass der ein oder andere hier seine Bedenken zum Onlinebanking/Kartenzahlung aus Unkenntnis äußert bzw. dass er ablehnend gegenüber allem Neuem steht.
Dazu kommt, das der Betreiber des Geschäftes dieses Trinkgeld auch noch versteuern darf. Super Idee.
Viele Grüße
Bernhard
- Schwedenholly
- Beiträge: 183
- Registriert: Do 17. Dez 2020, 13:37
- Wohnort: Bei Oldenburg Holstein
Re: Bezahlung mit Karte und Onlinebanking oder doch bar.
Hallo Uwe,
Swish wirst du auch nicht in Schweden bekommen. Leider
Beste Grüße Jörg
Swish wirst du auch nicht in Schweden bekommen. Leider
Beste Grüße Jörg
Beste Grüße Jörg
Mercedes Marco Polo 300d 4matic, Bj. 2025
Mercedes Marco Polo 300d 4matic, Bj. 2025
- jagstcamp-widdern
- Beiträge: 3853
- Registriert: Sa 28. Nov 2020, 17:13
- Wohnort: Weimar/Thür.
- Kontaktdaten:
Re: Bezahlung mit Karte und Onlinebanking oder doch bar.
und die putzhilfe (2h/woche) schreibt euch eine rechnung, die ihr dann überweist

bei mir hackt grade der nachbarsjunge brennholz, ich frag den mal ob ich mit karte zahlen kann!
bei mir hackt grade der nachbarsjunge brennholz, ich frag den mal ob ich mit karte zahlen kann!
So weit, so gut!
Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal
https://www.jagstcamp-widdern.de
mit Sprinter 906 Maxi Kasten, Selbstausbau, 3,5 t
Womos > 3,5t ? Nee Loide, das waren Jugendsünden!
Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal
https://www.jagstcamp-widdern.de
mit Sprinter 906 Maxi Kasten, Selbstausbau, 3,5 t
Womos > 3,5t ? Nee Loide, das waren Jugendsünden!
- Weitreisender
- Beiträge: 2434
- Registriert: Mi 21. Dez 2022, 15:00
Re: Bezahlung mit Karte und Onlinebanking oder doch bar.
Wo ist das Problem? Wenn Dir das Bankgeheimnis Deines Trinkgeldes soooo wichtig ist, dann gib es doch in barErniebernie hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 12:36Das hat nichts mit ablehnen von Neuem zu tun, nur was geht es das Finanzamt etwas an, wieviel Trinkgeld ich jemandem gebe und da sehe ich es auch nicht ein, dieses über die Karte abzurechnen, denn das FA hat mir in dem Fall keine besondere Leistung erbracht, die es zu würdigen bedarf.
Dazu kommt, das der Betreiber des Geschäftes dieses Trinkgeld auch noch versteuern darf. Super Idee.
So wie ich sagte, manche Leute sehen Probleme, wo keine sind.
Gruß
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.
Albert Einstein
240Ah Life(Y)PO4, 100Ah LifePO4, 360Wp Solar, TTT
Albert Einstein
240Ah Life(Y)PO4, 100Ah LifePO4, 360Wp Solar, TTT
- Weitreisender
- Beiträge: 2434
- Registriert: Mi 21. Dez 2022, 15:00
Re: Bezahlung mit Karte und Onlinebanking oder doch bar.
Du sollst ja auch nicht so viel auf Fazzebuck und TikTok Fake Videos schauenDas Ziel ist im Weg hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 11:48Und wenn was passiert, erfährt die Öffentlichkeit das nur ganz selten oder gar nicht.
Zu wertvoll sind den Banken die Geschäfte mit dem Cybergeld.
Da will man die Kunden nicht erschrecken.
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.
Albert Einstein
240Ah Life(Y)PO4, 100Ah LifePO4, 360Wp Solar, TTT
Albert Einstein
240Ah Life(Y)PO4, 100Ah LifePO4, 360Wp Solar, TTT
Re: Bezahlung mit Karte und Onlinebanking oder doch bar.
Stimmt und Bargeld wollen sie oft auch nicht.Schwedenholly hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 12:39Hallo Uwe,
Swish wirst du auch nicht in Schweden bekommen. Leider
Beste Grüße Jörg
Gruß Uwe
Aktuelle Reise: https://ski-web24.de/reisen/2025-26_winterreise/frame.htm
Eura Terrestra 710 HB fast völlig autark, winterfest, 442 Ah Li-Akkus und 850 Wp Solar
https://unki2010.de/
Aktuelle Reise: https://ski-web24.de/reisen/2025-26_winterreise/frame.htm
Eura Terrestra 710 HB fast völlig autark, winterfest, 442 Ah Li-Akkus und 850 Wp Solar
https://unki2010.de/
Re: Bezahlung mit Karte und Onlinebanking oder doch bar.
Hat hier jemand Bedenken, weil Onlinebanking/Kartenzahlung was Neues ist? Die Bedenken sind anderer Natur und begründet.
Pössl Roadcruiser XL - Auflastung auf 4.250 kg
- Weitreisender
- Beiträge: 2434
- Registriert: Mi 21. Dez 2022, 15:00
Re: Bezahlung mit Karte und Onlinebanking oder doch bar.
.........die da jetzt plausibel welche wären?
Gruß
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.
Albert Einstein
240Ah Life(Y)PO4, 100Ah LifePO4, 360Wp Solar, TTT
Albert Einstein
240Ah Life(Y)PO4, 100Ah LifePO4, 360Wp Solar, TTT
Re: Bezahlung mit Karte und Onlinebanking oder doch bar.
Ich nutze selbstverständlich auch alle möglichen Onlineüberweisungen. Dennoch basiert die arglose Verwendung auf dem vollständigen Vertrauen, dass das auch sicher ist. Ist es zwar nach aller Erfahrung und Wissen auch. Verstehen, wie das technisch funtioniert, tut aber doch eigentlich niemand. Deshalb brauchts Vertrauen.
Bei all dem Cyberkram, der passiert und immer mehr um sich greift muss man gleichzeitig auch darauf vertrauen, dass die Sicherheit der Zahlungssysteme permanent geprüft und ausgebaut werden, sich also bankseitig stets damit beschäftigt wird.
Klassische Banküberfälle gibts ja praktisch kaum noch, sie wurden durch Manipulationen/-versuche in grossem Stil abgelöst.
Dieses Vetrauen hat nicht jeder, was wiederum damit entschärft wird, dass die Bank selbst bis zu einem Betrag x haftet.
Der Rest ist Lebensrisiko, was man eingeht oder eben nicht. Wenn nicht, dann eben Bargeld.
Wenn Du ganz sicher sein willst, dass TG für den Empfänger legal steuerfrei bleibt, dann zahle es bar. Es ist zwar immer eine Schenkung (bis 20 T€ Freigenze/anno), aber dann nicht in der Buchhaltung des Restaurants, wo es als solches aus- und nachgewiesen werden muss.
Bei all dem Cyberkram, der passiert und immer mehr um sich greift muss man gleichzeitig auch darauf vertrauen, dass die Sicherheit der Zahlungssysteme permanent geprüft und ausgebaut werden, sich also bankseitig stets damit beschäftigt wird.
Klassische Banküberfälle gibts ja praktisch kaum noch, sie wurden durch Manipulationen/-versuche in grossem Stil abgelöst.
Dieses Vetrauen hat nicht jeder, was wiederum damit entschärft wird, dass die Bank selbst bis zu einem Betrag x haftet.
Der Rest ist Lebensrisiko, was man eingeht oder eben nicht. Wenn nicht, dann eben Bargeld.
Das ist ja mal ne steile These! Das FA muss sich dMn also die Steuer durch eine vorher erbrachte Dienstleistung erst verdienen? Ist das an irgendeiner Stelle mit irgendeinem zu versteuerendem Euro bei dir der Fall? Es ist dMn kein staatliches Verwaltungsorgan?Ernie hat geschrieben:da sehe ich es auch nicht ein, dieses über die Karte abzurechnen, denn das FA hat mir in dem Fall keine besondere Leistung erbracht, die es zu würdigen bedarf.
Wenn Du ganz sicher sein willst, dass TG für den Empfänger legal steuerfrei bleibt, dann zahle es bar. Es ist zwar immer eine Schenkung (bis 20 T€ Freigenze/anno), aber dann nicht in der Buchhaltung des Restaurants, wo es als solches aus- und nachgewiesen werden muss.
Es grüßt der Wolfgang
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
Re: Bezahlung mit Karte und Onlinebanking oder doch bar.
Ich werde den Strang nicht wiederkauen.Weitreisender hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 21:56.........die da jetzt plausibel welche wären?
Gruß
Pössl Roadcruiser XL - Auflastung auf 4.250 kg
Re: Bezahlung mit Karte und Onlinebanking oder doch bar.
Das wäre auch nicht gut für das Forum.
Heribert
Grüß Gott aus München
Grüß Gott aus München
- Erniebernie
- Beiträge: 271
- Registriert: So 20. Dez 2020, 12:59
Re: Bezahlung mit Karte und Onlinebanking oder doch bar.
Was wirfst du hier für Thesen auf. Muss man deiner Meinung nach immer gleich auf vorauseilenden Gehorsam folgen. Trinkgeld gebe ich der Person, die es sich verdient hat und damit hat das FA eben nichts mit zu tun.Nikolena hat geschrieben: Do 29. Jan 2026, 08:41Das ist ja mal ne steile These! Das FA muss sich dMn also die Steuer durch eine vorher erbrachte Dienstleistung erst verdienen? Ist das an irgendeiner Stelle mit irgendeinem zu versteuerendem Euro bei dir der Fall? Es ist dMn kein staatliches Verwaltungsorgan?Ernie hat geschrieben:da sehe ich es auch nicht ein, dieses über die Karte abzurechnen, denn das FA hat mir in dem Fall keine besondere Leistung erbracht, die es zu würdigen bedarf.
Wenn Du ganz sicher sein willst, dass TG für den Empfänger legal steuerfrei bleibt, dann zahle es bar. Es ist zwar immer eine Schenkung (bis 20 T€ Freigenze/anno), aber dann nicht in der Buchhaltung des Restaurants, wo es als solches aus- und nachgewiesen werden muss.
Viele Grüße
Bernhard
Re: Bezahlung mit Karte und Onlinebanking oder doch bar.
Bezahlen mit Karte ja, Trinkgeld in Bar,Onlinebanking niemals.
Gruß Arno
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender Freisteh und Wackenverweigerer
Re: Bezahlung mit Karte und Onlinebanking oder doch bar.
Was meinst Du? Habe ich doch geschrieben, wie man TG zielgerichtet geben kann. Nur deine Haltung zum Sinn und Zweck des FAErniebernie hat geschrieben: Do 29. Jan 2026, 19:51Was wirfst du hier für Thesen auf. Muss man deiner Meinung nach immer gleich auf vorauseilenden Gehorsam folgen. Trinkgeld gebe ich der Person, die es sich verdient hat und damit hat das FA eben nichts mit zu tun.Nikolena hat geschrieben: Do 29. Jan 2026, 08:41
Das ist ja mal ne steile These! Das FA muss sich dMn also die Steuer durch eine vorher erbrachte Dienstleistung erst verdienen? Ist das an irgendeiner Stelle mit irgendeinem zu versteuerendem Euro bei dir der Fall? Es ist dMn kein staatliches Verwaltungsorgan?
Wenn Du ganz sicher sein willst, dass TG für den Empfänger legal steuerfrei bleibt, dann zahle es bar. Es ist zwar immer eine Schenkung (bis 20 T€ Freigenze/anno), aber dann nicht in der Buchhaltung des Restaurants, wo es als solches aus- und nachgewiesen werden muss.
empfand ich als etwas verstörend.…denn das FA hat mir in dem Fall keine besondere Leistung erbracht, die es zu würdigen bedarf…
Es grüßt der Wolfgang
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
Re: Bezahlung mit Karte und Onlinebanking oder doch bar.
Bei mir ähnlich:Elgeba hat geschrieben: Do 29. Jan 2026, 21:16Bezahlen mit Karte ja, Trinkgeld in Bar,Onlinebanking niemals.
Gruß Arno
Bezahlen mit Karte/Smartphone ja
Trinkgeld bar
Onlinebanking zu 99%
Viele Grüsse
Chief_U / Uwe
PhoeniX RSL 7100 auf Mercedes Sprinter
Chief_U / Uwe
PhoeniX RSL 7100 auf Mercedes Sprinter
-
RaseRatzel
- Beiträge: 12
- Registriert: So 4. Jan 2026, 16:07
- Wohnort: Speckgürtel von Berlin
Re: Bezahlung mit Karte und Onlinebanking oder doch bar.
Bei mir genau so ... und immer bissel "Klimpergeld" in der Tasche für
öffentlichte Klo´s.
öffentlichte Klo´s.
Habt alle einen schönen Tag
Gruß Volker
Gruß Volker
-
Das Ziel ist im Weg
- Beiträge: 2038
- Registriert: So 2. Mär 2025, 12:58
Re: Bezahlung mit Karte und Onlinebanking oder doch bar.
Wenn das mit der sog. Digitalisierung so weiter geht, wirst Du bald auch fürs Klo eine App brauchen.RaseRatzel hat geschrieben: Fr 30. Jan 2026, 13:56Bei mir genau so ... und immer bissel "Klimpergeld" in der Tasche für
öffentlichte Klo´s.
In meiner Heimatstadt nehmen die Parkscheinautomaten neuerdings kein Bargeld mehr. Wenn man sich dem Wahn verweigert oder schlichtweg kein Smartphone hat, muss man im Bürgerbüro Gutscheine fürs Parken kaufen. Immerhin bleibt die kostenlose "Brötchentaste" bestehen.
Do be do be do ( F. Sinatra )

Re: Bezahlung mit Karte und Onlinebanking oder doch bar.
Hallo,
per Kredit-Karte öffnen.
WoMo NK19
schon vor "100 Jahren" konnte man in Bergen die Türe der öffentliche Toilette am Fischmarkt nurDas Ziel ist im Weg hat geschrieben: Mi 4. Feb 2026, 09:41...
Wenn das mit der sog. Digitalisierung so weiter geht, wirst Du bald auch fürs Klo eine App brauchen.
...
per Kredit-Karte öffnen.
WoMo NK19
Das Wort Frau buchstabiert sich wie folgt: B-O-S-S