Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

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Ronny1959
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Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#1

Beitrag von Ronny1959 »

Hallo zusammen.
ich verlinke mal hier auf den neuen Beitrag von Jürgen von womo.blog.
Hammerhart. Die Begrifflichkeiten kenne ich zwar, aber die Tragweiten waren mir nicht bewusst.
Also: Auf geht's: Böse Falle beim Womokauf

Gruß Dieter
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Zyklotrop
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#2

Beitrag von Zyklotrop »

Und was ist denn daran ungewöhnlich, wenn Ausstellungsfahrzeuge oder überjährige Bestandsfahrzeuge auch so im Vertrag benannt werden, wenn sie auch mit entsprechenden Nachlässen verkauft werden. Als Käufer freue ich mich ein Ausstelluungswagen zum Gebrauchtpreis zu kaufen, aber es darf auch nicht der kleinste Kratzer von vorherigen Besichtigungen vorhanden sein?

Man kann alles nach draußen dramatisieren, bringt ordentlich Klickzahlen.
Mit freundlichen Grüßen aussm Pott
Andreas
Ralf Sorgatz
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#3

Beitrag von Ralf Sorgatz »

Ich denke das muss jeder für sich entscheiden. Es kommt immer auf den Preis an und was für eine Garantie darauf ist. Das Grundfahrzeug ist sowieso älter als der Aufbau, bei Citroen zum Beispiel, zählt der Tag der Übergabe an Hobby, von da an fängt die Herstellergarantie an
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Doraemon
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#4

Beitrag von Doraemon »

Zyklotrop hat geschrieben: So 8. Feb 2026, 17:12
Man kann alles nach draußen dramatisieren, bringt ordentlich Klickzahlen.
Ich glaube nicht das der Jürgen auf Klickzahlen aus ist, wie immer hat er einfach sachlich den Unterschied von Neufahrzeug und neuwertiges Fahrzeug dargetellt, macht schon einen grossen Unterschied aus wenn ich nach dem Kauf ein Reklamation habe.
Saludos Christian

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Hans 7151
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#5

Beitrag von Hans 7151 »

Meines war auch 2 Jahre beim Händler gestanden. Die Herstellergarantie ist abgelaufen, der Händler muss noch ein Jahr Gebrauchtwagengarantie geben. Eine mittlere 5 stellige Summe gespart. Auch wenn noch was kaputt geht bleibe ich auf der Habenseite.

Grüße Hans
Ralf Sorgatz
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#6

Beitrag von Ralf Sorgatz »

Doraemon hat geschrieben: So 8. Feb 2026, 17:54
Zyklotrop hat geschrieben: So 8. Feb 2026, 17:12
Man kann alles nach draußen dramatisieren, bringt ordentlich Klickzahlen.
Ich glaube nicht das der Jürgen auf Klickzahlen aus ist, wie immer hat er einfach sachlich den Unterschied von Neufahrzeug und neuwertiges Fahrzeug dargetellt, macht schon einen grossen Unterschied aus wenn ich nach dem Kauf ein Reklamation habe.
Das ist dann ja auch im Kaufvertrag festgeschrieben. Wir haben ein Vorjahresmodell gekauft, ein Jahr Gewährleistung auf dem Aufbau, statt 2 Jahre 😉
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Weitreisender
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#7

Beitrag von Weitreisender »

Am Ende ist das doch einfach so, wie im realen Leben, also sofern man da mit offenen Augen durchgeht. Kommen dann Begriffe, die man nicht kennt, ja dann muß man sich halt schlau machen und zwar bevor man irgendetwas unterschreibt, was man nicht kennt oder einschätzen kann.
Und wenn man das dann so macht, die Gier udn das HabenwollenGen im Griff hat, dann klappt das auch und man leistet dann auch keine Anzahlung.........also wenn......................

und Nein, ich habe dem Kollegen auch heute keine 20 Minuten in die Augen gesehen :kgw

Gruß
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Halftimecamper
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#8

Beitrag von Halftimecamper »

Austellungsfahrzeuge warum nicht, haben wir auch.
Allerdings nie eines von ner Messe, da gehen in 2 Wochen so viele Leute ein und aus, öffnen Schubladen Schränke und machen sonst was wie ich es in 10 Jahren nicht erreichen werde.
Für mich gilt so ein Aufbau mit Ausnahme der Heizung als verschlissen.
Das muss aber jeder selbst abwägen was er will
Gruß Carsten
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Zyklotrop
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#9

Beitrag von Zyklotrop »

Doraemon hat geschrieben: So 8. Feb 2026, 17:54
[
Ich glaube nicht das der Jürgen auf Klickzahlen aus ist, wie immer hat er einfach sachlich ....
Ich fnd das schon sehr reißerisch formuliert, und es fängt schon mit dem Titel an: Böse Fallle bei Reisemobilkauf. Das ist schon ein wenig BILD mäßig aufgezogen.
Mit freundlichen Grüßen aussm Pott
Andreas
Dieselreiter
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#10

Beitrag von Dieselreiter »

Doraemon hat geschrieben: So 8. Feb 2026, 17:54
Ich glaube nicht das der Jürgen auf Klickzahlen aus ist, wie immer hat er einfach sachlich den Unterschied von Neufahrzeug und neuwertiges Fahrzeug dargetellt, macht schon einen grossen Unterschied aus wenn ich nach dem Kauf ein Reklamation habe.
Das würde ich auch so sagen.

Allerdings - wenn ich mir die verlinkte Webseite so anschaue, sollte der Jürgen über seinen Webauftritt nachdenken. Das knallige Orange, das Gezappel von den roten Unterstrichen, die Popups ... das ist alles ein No-Go. Bei sowas kommt mir die Galle hoch.
Grüße Peter, unterwegs auf Carado T334

"Da streiten sich die Leut herum, oft um den Wert des Glücks,
der eine heißt den andern dumm, am End weiß keiner nix."

(Hobellied von Ferdinand Raimund anno 1834, bevor es Foren gab - a g'scheiter Mann)
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Hans 7151
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#11

Beitrag von Hans 7151 »

Doraemon hat geschrieben: So 8. Feb 2026, 17:54
, wie immer hat er einfach sachlich den Unterschied von Neufahrzeug und neuwertiges Fahrzeug dargetellt,
naja so ganz sachlich dargestellt?
Wenn da von Käuferrechten gesprochen wird daß diese beschnitten werden dann stimmt das so nicht. Es ist Gesetzeslage daß ein Fahrzeug gewisse Kriterien haben muss um als Neufahrzeug zu gelten. Der Händler muss dir nur sagen wielange das Fahrzeug schon steht und somit nicht mehr als neu gilt. Dann greift die Händlergarantie, aber deshalb muss ich nicht jahrelang für ne klappernde Schublade betteln. Das hört sich so an als hätte ein Neufahrzeug lebenslange Garantie und eine Lagerfahrzeug keine Garantie. Also bissl reiserisch ist es schon aufgemacht. Der Hinweis an sich ist nicht verkehrt daß ein Lagerfahrzeug nicht mehr als neu gilt. Wusste ich auch nicht bis zu meinem Kauf im letzten Jahr.

Grüße Hans
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Doraemon
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#12

Beitrag von Doraemon »

Es geht ihm doch darum das man einfach aufpasst und sich über die Unterschiede im Klaren ist und wenn man das weiss ist doch alles gut. Ich bin mir sicher das Vielen dieser kleine Unterschied gar nicht so klar ist und dann grosse Augen macht wenn der Händler Probleme macht.

Ob der YT Auftritt oder die Webseite von Jürgen besser sein kann spielt mir keine Rolle, ich für meinen Teil kann aus seinen Infos immer was Brauchbares herausziehen. Seine regelmässigen Marktanalysen finde ich durchaus informativ und bedeutet über viele Jahre so einiges an Arbeit um sowas auf die Beine zu stellen.

Man sollte auch mal froh sein das sich jemand die Arbeit macht und über sowas informiert, aber Kritik üben und nichts eigenen hervorbringen ist da dann schon viel einfacher.

Nicht falsch verstehen, es geht nicht darum sachlich über das Thema zu diskutieren.
Saludos Christian

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Nikolena
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#13

Beitrag von Nikolena »

Ralf Sorgatz hat geschrieben: So 8. Feb 2026, 17:36
Ich denke das muss jeder für sich entscheiden. Es kommt immer auf den Preis an und was für eine Garantie darauf ist. Das Grundfahrzeug ist sowieso älter als der Aufbau, bei Citroen zum Beispiel, zählt der Tag der Übergabe an Hobby, von da an fängt die Herstellergarantie an
Nochmal nachgefragt….. ein neu bestelltes Womo hat bei Hobby einen um die Produktionszeit reduzierte Gewährleistungszeitraum des Basisfahrzeuges?
Bei einer Händlerorder geht die Standzeit am Hof von sagen wir mal 6 Monaten ebenfalls vom Gewährlesitungszeitraum des Basisfahrzeuges ab?
Der Zulassungstermin wird damit irrelevant?

Ist für mich grad schwer vorstellbar.
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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AndiEh
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#14

Beitrag von AndiEh »

Nikolena hat geschrieben: Mo 9. Feb 2026, 08:14
Bei einer Händlerorder geht die Standzeit am Hof von sagen wir mal 6 Monaten ebenfalls vom Gewährlesitungszeitraum des Basisfahrzeuges ab?
Es müsste Garantiezeitraum heißen. Gewährleistung erbringt immer nur der Verkäufer, sie ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Garantie kann der Garantiegeber ausgestalten, wie er möchte. Wenn also Citroen sagt, dass seine Garantie ab der Lieferung an den Wohnmobilhersteller zu laufen beginnt, wäre das seine Entscheidung.

Das entbindet den verkaufenden Händler aber nicht seiner Gewährleistungspflicht.

Ist denn hier jemand im Forum vom einem Wohnmobil auf Citroen Basis, der da mal in seinen Unterlagen nachschauen könnte. Ich will nicht ausschließen, dass es so ein Verhalten eines Autoherstellers gibt, glaube da aber selber nicht so recht daran.

Gruß
Andi
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Hope
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#15

Beitrag von Hope »

AndiEh hat geschrieben: Mo 9. Feb 2026, 09:06
Ist denn hier jemand im Forum vom einem Wohnmobil auf Citroen Basis, der da mal in seinen Unterlagen nachschauen könnte. Ich will nicht ausschließen, dass es so ein Verhalten eines Autoherstellers gibt, glaube da aber selber nicht so recht daran.
Ja , mwin Womo ist 2024 zugelassen worden. Letztes Jahr war ich beim örtlichen Citroen Händler und der erklärte mir, das es gut sei, so führ gekommen zu sein, da das Fahrzeug aus der 2023er Produktion stammt und somit die Garantieleistungen ab da beginnen.


Zum Rest: Unser erster war ein KAWA, 6 Monate gebraucht vom Händler, wir gingen davon aus, was nach 6 Monaten Vermietung nicht kaputt ist hält auch noch eine Weile. Der Händler an sich ist sehr kulant gewesen, auch bei kleinen Reklamationen.

Aber ja, die beiden Begrifflichkeiten Gewährleistung und Garantie bringen viele durcheinander
Gute Fahrt, Guido

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Anon43

Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#16

Beitrag von Anon43 »

Der Typ ist ja mal vollkommen planlos. Aber: ist ja internet, da ist anscheinend alles erlaubt.
Besitzer, Eigentümer, Halter sind für den offensichtlich böhmische Dörfer.
Man soll bei Fahrzeugkauf darauf achten, dass es keinen 'Vorbesitzer' hat? Hääääh? Ein Gegenstand hat immer einen Besitzer: Besitz = physische Verfügungsgewalt. Besitzer wird man einfach, in dem man sich reinsetzt und losfährt. Ein Gegenstand hat auch fast immer einen Eigentümer. Eigentum = rechtliche Verfügungsgewalt. Lediglich 'herrenlose' Gegenstände haben vorübergehend keinen Eigentümer, aber natürlich immer einen Besitzer.
Bei einem Mobil beim Händler auf dem Hof ist der Händler IMMER der Besitzer und höchstwahrscheinlich auch Eigentümer - denn sonst könnte es gar nicht rechtlich wirksam verkaufen. Álso ist er der 'Vorbesitzer'. Ohne Vorbesitzer und ohne Voreigentümer geht also überhaupt nicht.
Man muss darauf achten, dass es noch keinen HALTEREINTRAG in den Papieren gibt. Davon spricht der aber gar nicht. Aber jeder blamiert sich eben immer, so gut er kann.
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Nikolena
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#17

Beitrag von Nikolena »

Ob man eine (gesetzliche) Gewährleistung oder eine (freiwillige) Hersteller- oder Händlergarantie hat ist eigentlich egal. Erstere lässt sich zumindest nicht aushebeln, oder einschränken.

Jürgens Video hat zwar auf einen sehr wichtigen Punkt hingewiesen, der auch viele betreffen wird. aber ging nicht näher auf Tipps ein, was wann zu tun ist. Dazu hätte der konsultierte Anwalt auch mal einen Weg aufzeigen können.
Es ist ja legitim ein neuwertiges Lagerfahrzeug oder meinethalben mit Tageszulassung zu kaufen, passiert warscheinlich jeden Tag. Dass der Preis niedriger ist muss aber nicht unbedingt mit dem Verzicht der Gewährlesitungsumfänge einhergehen.

Also könnte man doch auch mit dem Händler vereinbaren, dass die Gewährleistung weder eingeschränkt noch verkürzt ist, sondern das gleiche Bedingungen wie bei einem fabrikneuen Fahrzeug herrschen. Zumindest an dieser Stelle erkennt man doch seine Postion im Falle des Falles.

Es kann doch nicht sein, dass man eine 100%ige ges. GW nur auf fabrikneue Bestellautos erhält. Dass es schon durch die Bauzeit praktisch unmöglich ist auch auf das Basisfahrzeug eine 2jährige GW zu erhalten, glaube ich in letzter Konsquenz immer noch nicht.

Schwer zu glauben, dass Citroën mit dem Hersteller Vereinbarungen zu Lasten des Endverbrauchers treffen kann, der ja gerade durchs Gesetz geschützt wird. Deshalb dürfte allein das Vertragsverhältnis zwischen Händler und Endverbraucher relevant sein. Auch wenn es übliche Betrachtung und Handhabung ist, selbst die Citoënwerkstatt hat kein Vetragsverhältnis mit dem Kunden. Stellt die oder der Hersteller sich quer, dann ist mMn der Womohändler in der Pflicht, er hat ja ein komplettes Auto verkauft.
Es grüßt der Wolfgang :-)

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Lüneburger
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#18

Beitrag von Lüneburger »

Hier haben scheinbar einige die Message hinter dem Video überhaupt nicht verstanden... :-O
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Nikolena
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#19

Beitrag von Nikolena »

Hakuna hat geschrieben: Mo 9. Feb 2026, 11:19
Der Typ ist ja mal vollkommen planlos. Aber: ist ja internet, da ist anscheinend alles erlaubt.
Besitzer, Eigentümer, Halter sind für den offensichtlich böhmische Dörfer.
Man soll bei Fahrzeugkauf darauf achten, dass es keinen 'Vorbesitzer' hat? Hääääh? Ein Gegenstand hat immer einen Besitzer: Besitz = physische Verfügungsgewalt. Besitzer wird man einfach, in dem man sich reinsetzt und losfährt. Ein Gegenstand hat auch fast immer einen Eigentümer. Eigentum = rechtliche Verfügungsgewalt. Lediglich 'herrenlose' Gegenstände haben vorübergehend keinen Eigentümer, aber natürlich immer einen Besitzer.
Bei einem Mobil beim Händler auf dem Hof ist der Händler IMMER der Besitzer und höchstwahrscheinlich auch Eigentümer - denn sonst könnte es gar nicht rechtlich wirksam verkaufen. Álso ist er der 'Vorbesitzer'. Ohne Vorbesitzer und ohne Voreigentümer geht also überhaupt nicht.
Man muss darauf achten, dass es noch keinen HALTEREINTRAG in den Papieren gibt. Davon spricht der aber gar nicht. Aber jeder blamiert sich eben immer, so gut er kann.
Deine Anlyse halte ich für übertrieben kritisch, ich denke dass allgemein verstanden wurde, dass es um die Haltereintragung geht, ja nur gehen kann. Der Rest und wem wann das Auto gehört oder besitzt ist doch egal.
Es grüßt der Wolfgang :-)

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Anon43

Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#20

Beitrag von Anon43 »

Wie 'egal' diese überhaupt nicht spitzfindigen Unterscheidungen der Begriffe sind, können wahrscheinlich all die 'angeschmierten' Leute live berichten, die nach einer Anzahlung oder sogar vollen Zahlung für ein Mobil von der Insolvenz eines Händlers überrascht wurden. Da hilft beispielsweise selbst die vorherige Aushändigung der ZB2 und eventuelle Anmeldung überhaupt nichts. Als 'Halter' bist du nichts. Die müssen dann sogar die Schmach ertragen, die ZB2 wieder abliefern zu dürfen - ohne Gegenleistung.
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