ich halte diese These für sehr gewagt.Hakuna hat geschrieben: Mo 9. Feb 2026, 11:46Wie 'egal' diese überhaupt nicht spitzfindigen Unterscheidungen der Begriffe sind, können wahrscheinlich all die 'angeschmierten' Leute live berichten, die nach einer Anzahlung oder sogar vollen Zahlung für ein Mobil von der Insolvenz eines Händlers überrascht wurden. Da hilft beispielsweise selbst die vorherige Aushändigung der ZB2 und eventuelle Anmeldung überhaupt nichts. Als 'Halter' bist du nichts. Die müssen dann sogar die Schmach ertragen, die ZB2 wieder abliefern zu dürfen - ohne Gegenleistung.
Die ZB2 ist die Bescheinigung dass man Halter des Fahrzeugs ist und bescheinigt, dass man die
Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat. Bin ich im Besiz dieses Dokuments kann ich das Fahrzeug
jederzeit an- / ummelden oder auch verkaufen.
Klar kann ein Insolvenzverwalter ein Fahrzeug zurückfordern und der Insolvenzmasse
zuschlagen.
Habe ich das Fahrzeug aber VOR der Insolvenzanmeldung gekauft und bezahlt, dann
kam mit der insolventen Firma ein gütliges Rechtsgeschäft zustande und der Insolvenzverwalter
läuft mit seiner Rückforderung ins Leere.
Einfach mal nachdenken: 1 Tag vorher gekauft und bezahlt oder 6 Monate vorher gekauft und bezahlt.
Was macht das rechtlich für einen Unterschied? Alles war VOR der Insolvenzanmeldung und damit
gültiges Rechtsgeschäft.
Aber auch klar: Jeder ist seines Glückes Schmied.
Deshalb:
viel Spass beim Fähnchen - Händler, der nochmals 100,- Euro billiger war als der Vertrags - Händler.
WoMo NK19
