Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

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WoMo NK19
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#21

Beitrag von WoMo NK19 »

Hallo,
Hakuna hat geschrieben: Mo 9. Feb 2026, 11:46
Wie 'egal' diese überhaupt nicht spitzfindigen Unterscheidungen der Begriffe sind, können wahrscheinlich all die 'angeschmierten' Leute live berichten, die nach einer Anzahlung oder sogar vollen Zahlung für ein Mobil von der Insolvenz eines Händlers überrascht wurden. Da hilft beispielsweise selbst die vorherige Aushändigung der ZB2 und eventuelle Anmeldung überhaupt nichts. Als 'Halter' bist du nichts. Die müssen dann sogar die Schmach ertragen, die ZB2 wieder abliefern zu dürfen - ohne Gegenleistung.
ich halte diese These für sehr gewagt.

Die ZB2 ist die Bescheinigung dass man Halter des Fahrzeugs ist und bescheinigt, dass man die
Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat. Bin ich im Besiz dieses Dokuments kann ich das Fahrzeug
jederzeit an- / ummelden oder auch verkaufen.

Klar kann ein Insolvenzverwalter ein Fahrzeug zurückfordern und der Insolvenzmasse
zuschlagen.

Habe ich das Fahrzeug aber VOR der Insolvenzanmeldung gekauft und bezahlt, dann
kam mit der insolventen Firma ein gütliges Rechtsgeschäft zustande und der Insolvenzverwalter
läuft mit seiner Rückforderung ins Leere.
Einfach mal nachdenken: 1 Tag vorher gekauft und bezahlt oder 6 Monate vorher gekauft und bezahlt.
Was macht das rechtlich für einen Unterschied? Alles war VOR der Insolvenzanmeldung und damit
gültiges Rechtsgeschäft.


Aber auch klar: Jeder ist seines Glückes Schmied.

Deshalb:
viel Spass beim Fähnchen - Händler, der nochmals 100,- Euro billiger war als der Vertrags - Händler.


WoMo NK19
Das Wort Frau buchstabiert sich wie folgt: B-O-S-S
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Kurt
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#22

Beitrag von Kurt »

Bei uns nennt man sowas Korintenkacker :spass:
Viele Grüße

Kurt
Unterwegs im Adria 574 SP aus 2008 auf Ducato 250 Basis
Wer einen Schreibfehler findet darf ihn behalten. ]:->
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Nikolena
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#23

Beitrag von Nikolena »

Hier gehts doch um Gewährleistungen anders als als fabrikneu deklarierter Autos und nicht um Anzahlungen oder Insolvenzen, Gaaanz andere Baustelle.
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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Doraemon
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#24

Beitrag von Doraemon »

Hier wird es auch noch mal ganz gut erklärt:

https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/fahrzeugbrief-ratgeber/
Saludos Christian

_________________________________________

Von Spanien ans Nordkapp
https://www.reisemobiltreff.de/viewtopic.php?t=3701
fernweh007
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#25

Beitrag von fernweh007 »

Ronny1959 hat geschrieben: So 8. Feb 2026, 13:03
ich verlinke mal hier auf den neuen Beitrag von Jürgen von womo.blog.
Hammerhart. Die Begrifflichkeiten kenne ich zwar, aber die Tragweiten waren mir nicht bewusst.
Ich habe nur den Beitrag gelesen und das Video nicht geschaut.

Da ist einiges falsch, nicht genau und nicht rechtsicher (ohne Quellen) geschrieben.

.... nur ein Beispiel
Es gibt keinen "Austausch" eines fehlerhaften Fahrzeugs
Es gibt nur eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ohne Verpflichtung wieder ein Fahrzeug des Händlers zu kaufen ... und das ginge auch bei einem "gebrauchten"


Grundsätzlich habe ich bei jedem Fahrzeugkauf eine 2jährige Gewährleistung ... der Verkäufer kann diese nur bei einem gebrauchten Fahrzeug auf 12 Monate begrenzen.
Dazu gehört aber im Vertrag auch meine Unterschrift ....
Wenn ich ein "neues" Fahrzeug vom Hof/Ausstellung kaufe würde ich die Verkürzung nicht unterschreiben oder mich nur mit entsprechend vielen Prozenten überreden lassen.

Das weiter beschriebene Prozedere zu Reparatur und Terminen ist bei neu und gebraucht das Gleiche


Letztlich ist die Message .... lass dir mit den genannten Begriffen kein neues Fahrzeug mit einjähriger Gewährleistung andrehen.
Ralf Sorgatz
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#26

Beitrag von Ralf Sorgatz »

AndiEh hat geschrieben: Mo 9. Feb 2026, 09:06
Nikolena hat geschrieben: Mo 9. Feb 2026, 08:14
Bei einer Händlerorder geht die Standzeit am Hof von sagen wir mal 6 Monaten ebenfalls vom Gewährlesitungszeitraum des Basisfahrzeuges ab?
Es müsste Garantiezeitraum heißen. Gewährleistung erbringt immer nur der Verkäufer, sie ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Garantie kann der Garantiegeber ausgestalten, wie er möchte. Wenn also Citroen sagt, dass seine Garantie ab der Lieferung an den Wohnmobilhersteller zu laufen beginnt, wäre das seine Entscheidung.

Das entbindet den verkaufenden Händler aber nicht seiner Gewährleistungspflicht.

Ist denn hier jemand im Forum vom einem Wohnmobil auf Citroen Basis, der da mal in seinen Unterlagen nachschauen könnte. Ich will nicht ausschließen, dass es so ein Verhalten eines Autoherstellers gibt, glaube da aber selber nicht so recht daran.

Gruß
Andi
Ich habe es schriftlich, direkt von Citroen ;-)
Ralf Sorgatz
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#27

Beitrag von Ralf Sorgatz »

Hope hat geschrieben: Mo 9. Feb 2026, 10:36
AndiEh hat geschrieben: Mo 9. Feb 2026, 09:06
Ist denn hier jemand im Forum vom einem Wohnmobil auf Citroen Basis, der da mal in seinen Unterlagen nachschauen könnte. Ich will nicht ausschließen, dass es so ein Verhalten eines Autoherstellers gibt, glaube da aber selber nicht so recht daran.
Ja , mwin Womo ist 2024 zugelassen worden. Letztes Jahr war ich beim örtlichen Citroen Händler und der erklärte mir, das es gut sei, so führ gekommen zu sein, da das Fahrzeug aus der 2023er Produktion stammt und somit die Garantieleistungen ab da beginnen.


Zum Rest: Unser erster war ein KAWA, 6 Monate gebraucht vom Händler, wir gingen davon aus, was nach 6 Monaten Vermietung nicht kaputt ist hält auch noch eine Weile. Der Händler an sich ist sehr kulant gewesen, auch bei kleinen Reklamationen.

Aber ja, die beiden Begrifflichkeiten Gewährleistung und Garantie bringen viele durcheinander
Genau so ist es, bei uns war es ganz genau so
Anon43

Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#28

Beitrag von Anon43 »

WoMo NK19 hat geschrieben: Mo 9. Feb 2026, 15:13
Hallo,

ich halte diese These für sehr gewagt.

Die ZB2 ist die Bescheinigung dass man Halter des Fahrzeugs ist und bescheinigt, dass man die
Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat. Bin ich im Besiz dieses Dokuments kann ich das Fahrzeug
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Habe ich das Fahrzeug aber VOR der Insolvenzanmeldung gekauft und bezahlt, dann
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läuft mit seiner Rückforderung ins Leere.
Da könntest du schwer auf die Nase fallen. Die ZB2 bescheinigt nur eins: dass die eingetragene Person Halter des Fahrzeugs ist. Eigentumsrechte lassen sich daraus nicht ableiten.
Zwar ist ein Vertragsschluss oder Einigung von Verkäufer und Käufer und Erfüllung der Gegenleistung (meistens Zahlung von Geld) durch den Käufer notwendige Voraussetzung für einen rechtswirksamen Eigentumsübergang. Das ist aber noch lange nicht hinreichend.
Dazu muss die Sache auch vom Verkäufer herausgegeben worden sein, d. h. der Besitzübergang muss am Ende auch erfolgt sein. Solange der Verkäufer bei einem Wohnmobil noch die Schlüssel hat, ist der Eigentumsübergang noch nicht erfolgt und der Käufer schaut im Zweifel schwer in die Röhre. Es müssen immer alle drei Komponenten (Einigung, Leistung des Käufers, Besitzübergang) erfolgt sein, sonst kein Eigentumsübergang - zumindest nach BGB. In Frankreich ist das beispielsweise anders. Da ist man Eigentümer nach Zahlung. Problem: wenn das Ding dann vor Herausgabe abbrennt, hat man keine Ansprüche. Da finde ich die Regelung in D besser.
Etwas zu verkaufen, das man gar nicht im Besitz hat, sondern nur irgendwelche Papiere wie ZB2, könnte auch schwer nach hinten losgehen. Dann musst du am Ende liefern und hast aber nichts.
Das mag der eine oder andere witzig finden es zu verharmlosen. Am Ende geht es um echtes, hart erarbeitetes Geld und vor Gericht kommt mit dem Argument, dass das alles hier doch nur 'Korinthenkackerei' sei, nicht sehr weit.
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Nikolena
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#29

Beitrag von Nikolena »

Ralf Sorgatz hat geschrieben: Mo 9. Feb 2026, 16:52
AndiEh hat geschrieben: Mo 9. Feb 2026, 09:06


Es müsste Garantiezeitraum heißen. Gewährleistung erbringt immer nur der Verkäufer, sie ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Garantie kann der Garantiegeber ausgestalten, wie er möchte. Wenn also Citroen sagt, dass seine Garantie ab der Lieferung an den Wohnmobilhersteller zu laufen beginnt, wäre das seine Entscheidung.

Das entbindet den verkaufenden Händler aber nicht seiner Gewährleistungspflicht.

Ist denn hier jemand im Forum vom einem Wohnmobil auf Citroen Basis, der da mal in seinen Unterlagen nachschauen könnte. Ich will nicht ausschließen, dass es so ein Verhalten eines Autoherstellers gibt, glaube da aber selber nicht so recht daran.

Gruß
Andi
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Was hat man dir seitens Citroën konkret verschriftlicht? Wo hast Du das Auto gekauft? Falls beim Womohändler, hat der denn bei der Gewährleistung zwischen Aufbau/Ausbau und Basisfahrzeug unterschieden?
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#30

Beitrag von Ralf Sorgatz »

Nikolena hat geschrieben: Mo 9. Feb 2026, 17:32
Ralf Sorgatz hat geschrieben: Mo 9. Feb 2026, 16:52


Ich habe es schriftlich, direkt von Citroen ;-)
Was hat man dir seitens Citroën konkret verschriftlicht? Wo hast Du das Auto gekauft? Falls beim Womohändler, hat der denn bei der Gewährleistung zwischen Aufbau/Ausbau und Basisfahrzeug unterschieden?
Ich habe schriftlich von Citroen, dass die Garantie mit Übergabe an Hobby beginnt. Gekauft bei Reisemobile Dülmen, habe direkt von Hobby eine 24 Monatige Car Garantie bekommen. Bis jetzt wurde alles reibungslos abgewickelt, ich kann mich nicht beklagen, auch was Car Garantie nicht übernimmt, geht dann auf Kosten von Hobby
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#31

Beitrag von Nikolena »

Wenn CarGarantie die für die Basis ist, dann bestätigt das doch meine Behauptung, dass der Womohändler oder Hobby sehr wohl auch auf die Basis 2 Jahre GW gibt, geben muss, die Du als Vertragspartner und Kunde in anspruch nehmen kannst - ganz egal, was Citroën mit Hobby ausmacht.

Der hat dann zwar eine Versicherung dahinterstecken und rechnet mit der ab, aber das ist ja egal.
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#32

Beitrag von Ralf Sorgatz »

Wolfgang, die Car Garantie bezieht sich nur auf das Fahrzeug, auf den Aufbau gibt es nur ein Jahr Gewährleistung von Hobby , Dichtheitsgarantie ist aber 5 Jahre
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AndiEh
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#33

Beitrag von AndiEh »

@Hakuna hat recht.

Das ist auch das Thema bei der Anzahlung/Bezahlung. Darum ist auch das Argument der Händler, ich brauche die Bezahlung bevor ich den Brief für die Anmeldung rausschicke quatsch und ist nicht nur einmal für den Käufer nach hinten los gegangen, als der Händler vor der Übergabe Konkurs angemeldet hat.

Gruß
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#34

Beitrag von Nikolena »

Ralf Sorgatz hat geschrieben: Mo 9. Feb 2026, 18:00
Wolfgang, die Car Garantie bezieht sich nur auf das Fahrzeug, auf den Aufbau gibt es nur ein Jahr Gewährleistung von Hobby , Dichtheitsgarantie ist aber 5 Jahre
Sicher? Die ges. GW beträgt 2 Jahre. Oder war es ein Gebrauchtfahrzeug?
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#35

Beitrag von fernweh007 »

Gewährleistung und Garantie .... 8-)

Hobby -oder andere Hersteller-- kann nur eine freiwillige Herstellergarantie geben ... wenn die bei Hobby nur ein Jahr ist, dann ist das "naja"
(die Garantie kann dann bei jedem Hobby-Händler -- oder andere Herstellerhändler-- "eingelöst" werden)

Aus einem Kaufvertrag mit einem Händler resultiert immer eine 2jährige gesetzliche Gewährleistungspflicht.
Der Händler kann bei bei gebrauchten Waren diese auf 12 Monate reduzieren.
(für die Gewährleistungsansprüche ist nur der Vertragspartner verantwortlich)
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#36

Beitrag von Nikolena »

Hobby wird auf Neufahrzeuge 2 Jahre GW gegü. dem Händler geben müssen, damit und weil dieser sie dem Endverbraucher zwingend geben muss. Hobby kann das auch Garantie nennen, wenn der Umfang analog der ges. GW ist.

Das dürfte doch bei allen Herstellern so sein.
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#37

Beitrag von Ralf Sorgatz »

Nikolena hat geschrieben: Di 10. Feb 2026, 10:07
Hobby wird auf Neufahrzeuge 2 Jahre GW gegü. dem Händler geben müssen, damit und weil dieser sie dem Endverbraucher zwingend geben muss. Hobby kann das auch Garantie nennen, wenn der Umfang analog der ges. GW ist.

Das dürfte doch bei allen Herstellern so sein.
Nein, laut Hobby, ich habe mich dort direkt informiert, kann der Händler auf ein Jahr verkürzen, ist nichts ungewöhnliches. Angeblich B2B laut Hobby, Da es mir direkt beim Verkaufsgespräch gesagt wurde, habe ich auch kein Problem damit
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#38

Beitrag von Nikolena »

Die ges. GW zu halbieren halte ich für sehr! ungewöhnlich. Noch nie davon gehört. Ich kenne das nur von Gebrauchtfahrzeugen, bei denen man sich darauf verständigen und im KV vereinbaren kann.

Aber Hauptsache, Du bist zufrieden! *PARDON*
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#39

Beitrag von Ralf Sorgatz »

Nikolena hat geschrieben: Di 10. Feb 2026, 10:45
Die ges. GW zu halbieren halte ich für sehr! ungewöhnlich. Noch nie davon gehört. Ich kenne das nur von Gebrauchtfahrzeugen, bei denen man sich darauf verständigen und im KV vereinbaren kann.

Aber Hauptsache, Du bist zufrieden! *PARDON*
Originalaussage von Hobby, kann das der Händler bei Lagerfahrzeugen machen, da hat Hobby selber keinen Zugriff drauf und ist angeblich auch nicht ungewöhnlich.

Es ist ein 2023 er Modell, noch nicht zugelassen gewesen, also ich der Erstbesitzer.
Der Preis war ausschlaggebend und das ich keine großen Nachteile wegen Garantie/Gewährleistung habe.
Bis jetzt haben wir deswegen immer eine Lösung zu meinen Gusten gefunden *THUMBS UP*
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Re: Reinfall beim Wohnmobilkauf vermeiden

#40

Beitrag von Nikolena »

Na also, dann kommen wir der Sache ja auf die Spur. Obwohl ich extra! nach neu oder gebraucht gefragt hatte.
Du hast kein Neufahrzeug, sondern „nur“ ein neuwertiges gekauft -was vollkommen ok ist- hast aber dann auch keine 2jährige GW, die gesetzl. vorgeschrieben ist. Das ist exakt die Thematik in Jürgens Video.

Der Händler hat in deinem Fall das Recht die GW auf 1 Jahr zu verkürzen, was mit Deiner Zustimmung möglich, bei Dir der Fall ist und Du ja auch theoretisch mit einem Preisnachlass kompensiert bekommst. Das! ist in der Tat üblich.

Kann man machen…..
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