Wohnmobilversicherung
Re: Wohnmobilversicherung
Vielleicht, weil Wohnmobile weniger Risiko bedeuten wie PKWs weil sie umsichtiger in entspannter Atmosphäre gefahren werden ?

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- robbie-tobbie
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Re: Wohnmobilversicherung
Das mag durchaus ein Grund sein. Trotzdem verstehe ich nicht, dass ich meinen 18jährigen Neffen, der gerade seinen Führerschein gemacht und überhaupt keine Erfahrung mit dem Führen von Fahrzeugen hat, mein knapp 7,5m langes, 3m hohes und über 2,3m breites Womo fahren lassen darf, aber nicht meinen PKW, der mit Automatik-Getriebe und allen möglichen Sicherheits-Helferlein ausgestattet ist
Irgendwie macht das für mich keinen Sinn. Aber gut, ich muss auch nicht alles verstehen
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Viele Grüße, Robert
Re: Wohnmobilversicherung
Robert, frag doch einfach mal nach bei Deinem Agenten oder direkt bei der Versicherung. Vielleicht haben die einen Rechenfehler in ihrer Kalkulation?
Wenn Du den Grund erfährst, kannst Du es gelassener ertragen oder gar Geld sparen.
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Re: Wohnmobilversicherung
Als meine Kinder jung waren, waren Ihre Autos 12 Jahre lang auf meinen Namen versichert ohne dass es einen Versicherungsfall gegeben hat. Wenn meine Versicherung anfängt zu spinnen, werden meine Fahrzeuge auf Sie Namen zugelassen. Schließlich ist das Ihr Erbe, was die Versicherung haben will. Meine Versicherung fragt immer nur nach dem Alter des jüngsten Fahrers, aber nicht nach dem Alter des Ältesten.Austragler hat geschrieben: Fr 20. Feb 2026, 12:28Bei meinen PKW-Versicherungen haut mein Alter so richtig rein, bei der Womoversicherung anscheinend nicht.
Warum, das weiß der Geier.
Mit freundlichen Grüßen
Tommy
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Re: Wohnmobilversicherung
Na ja, nach meiner Erfahrung fragen die Versicherungen spätestens bei einem grösseren Schadenfall danach, wer das Fahrzeug dabei gelenkt habe. Und wenn der Lenker dann bei der Gesellschaft nicht angemeldet ist, so reicht das aus dass die Versicherung Leistungen verweigern oder kürzen kann. Bei einem kleineren Schaden werden sie das kaum tun, schliesslich möchten sie den Kunden behalten. Aber wenn es dann wirklich weh tut, ist jeder Grund willkommen, dass sie sich von der Leistungspflicht drücken können. Da spielt es dann auch keine Rolle mehr, dass der Kunde womöglich deswegen kündigt.WoMoFahrer hat geschrieben: Fr 20. Feb 2026, 19:30
Als meine Kinder jung waren, waren Ihre Autos 12 Jahre lang auf meinen Namen versichert ohne dass es einen Versicherungsfall gegeben hat. Wenn meine Versicherung anfängt zu spinnen, werden meine Fahrzeuge auf Sie Namen zugelassen. Schließlich ist das Ihr Erbe, was die Versicherung haben will. Meine Versicherung fragt immer nur nach dem Alter des jüngsten Fahrers, aber nicht nach dem Alter des Ältesten.
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Re: Wohnmobilversicherung
Wo hast Du denn diese Weisheit her? Das ist, mit Verlaub, Stammtischgeschwafel.Bevaube hat geschrieben: Fr 20. Feb 2026, 21:09Na ja, nach meiner Erfahrung fragen die Versicherungen spätestens bei einem grösseren Schadenfall danach, wer das Fahrzeug dabei gelenkt habe. Und wenn der Lenker dann bei der Gesellschaft nicht angemeldet ist, so reicht das aus dass die Versicherung Leistungen verweigern oder kürzen kann. Bei einem kleineren Schaden werden sie das kaum tun, schliesslich möchten sie den Kunden behalten. Aber wenn es dann wirklich weh tut, ist jeder Grund willkommen, dass sie sich von der Leistungspflicht drücken können. Da spielt es dann auch keine Rolle mehr, dass der Kunde womöglich deswegen kündigt.
Im Antrag, egal ob in D, CH oder AUT (um nur mal im deutschsprachigen Raum zu bleiben), wird im Rahmen der sogenannten Tarifmerkmale nach expliziten Nutzern oder einem Nutzerkreis gefragt. Dabei gibt es sogar Versicherer, welche komplett auf eine Nutzereinschränkung verzichten. Vertraglich zugrundegelegt wird das dann im Dokument/Nachtrag und der ist mit seinen zugrundeliegenden Bedingungen für eine Schadenregulierung bindend!
Kein Versicherer wird dann Leistungen kürzen oder gar verweigern!
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Re: Wohnmobilversicherung
Das würde ich so nicht stehen lassen. Da es sich hier um eine Obliegenheitsverletzung handelt, kann die Kaskoversicherung ihre Leistung kürzen oder verweigern. Im Haftpflichtfall sind Regressforderungen bis zu 5000,- € möglich.Lüneburger hat geschrieben: Sa 21. Feb 2026, 08:53Wo hast Du denn diese Weisheit her? Das ist, mit Verlaub, Stammtischgeschwafel.Bevaube hat geschrieben: Fr 20. Feb 2026, 21:09Na ja, nach meiner Erfahrung fragen die Versicherungen spätestens bei einem grösseren Schadenfall danach, wer das Fahrzeug dabei gelenkt habe. Und wenn der Lenker dann bei der Gesellschaft nicht angemeldet ist, so reicht das aus dass die Versicherung Leistungen verweigern oder kürzen kann. Bei einem kleineren Schaden werden sie das kaum tun, schliesslich möchten sie den Kunden behalten. Aber wenn es dann wirklich weh tut, ist jeder Grund willkommen, dass sie sich von der Leistungspflicht drücken können. Da spielt es dann auch keine Rolle mehr, dass der Kunde womöglich deswegen kündigt.
Im Antrag, egal ob in D, CH oder AUT (um nur mal im deutschsprachigen Raum zu bleiben), wird im Rahmen der sogenannten Tarifmerkmale nach expliziten Nutzern oder einem Nutzerkreis gefragt. Dabei gibt es sogar Versicherer, welche komplett auf eine Nutzereinschränkung verzichten. Vertraglich zugrundegelegt wird das dann im Dokument/Nachtrag und der ist mit seinen zugrundeliegenden Bedingungen für eine Schadenregulierung bindend!
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Re: Wohnmobilversicherung
das könnte paszieren, wenn du im vertrag "alle fahrer über 23" stehen hast und der 18 jährige rotzlöffel crasht die karre.
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Re: Wohnmobilversicherung
Das ist immer die Krux bei Forenbeiträgen, insbesondere bei rechtlichen Themen. Halbwahrheiten…Taxifahrer hat geschrieben: Sa 21. Feb 2026, 09:15Das würde ich so nicht stehen lassen. Da es sich hier um eine Obliegenheitsverletzung handelt, kann die Kaskoversicherung ihre Leistung kürzen oder verweigern. Im Haftpflichtfall sind Regressforderungen bis zu 5000,- € möglich.
Einen Regress gegen den eigenen Kunden bzw. Vertragspartner gibt es nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis max. € 5.000,00! Z.B. bei Alkohol/Drogen, vorsätzliche Fahrerflucht, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis etc. In der Kasko hingegen gibt es Leistungskürzungen und das ist ein erheblicher Unterschied zum Regress
Und ab jetzt bin ich hier raus.
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Re: Wohnmobilversicherung
Gerne kannst du da raus sein.Lüneburger hat geschrieben: Sa 21. Feb 2026, 11:16Das ist immer die Krux bei Forenbeiträgen, insbesondere bei rechtlichen Themen. Halbwahrheiten…Taxifahrer hat geschrieben: Sa 21. Feb 2026, 09:15Das würde ich so nicht stehen lassen. Da es sich hier um eine Obliegenheitsverletzung handelt, kann die Kaskoversicherung ihre Leistung kürzen oder verweigern. Im Haftpflichtfall sind Regressforderungen bis zu 5000,- € möglich.
Einen Regress gegen den eigenen Kunden bzw. Vertragspartner gibt es nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis max. € 5.000,00! Z.B. bei Alkohol/Drogen, vorsätzliche Fahrerflucht, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis etc. In der Kasko hingegen gibt es Leistungskürzungen und das ist ein erheblicher Unterschied zum Regress
Und ab jetzt bin ich hier raus.
Hättest du dir die Mühe gemacht, meinen Beitrag zu lesen, da steht nämlich genau das drin. Mit der Unterscheidung zwischen Kasko und Haftpflicht.
Hierzu noch ein Beispiel: Ein hochpreisiges Fahrzeug mit einem Wert von 250.000,-€ wird im Regelfalle nicht ohne Direktionsanfrage und Genehmigung versichert.
Neuwagen, alleiniger Fahrer der Halter/VN im gesetzten Alter, Stammkunde. Genehmigung wird nach Risikobewertung erteilt.
Es kommt zum Unfall mit Totalschaden und am Steuer saß der Enkel des VN mit 18 Jahren.
Hier wird, in Bezug auf die VK, genau geprüft was im Antrag bezüglich des Fahrers angegeben war. Kulanz ist in der Schadenabteilung ein Fremdwort.
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Re: Wohnmobilversicherung
irgendwann gips einen vertrag (police) und dann gilt das, was da drin steht!
wo problem
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Re: Wohnmobilversicherung
Als ich meine E-Fahrzeuge versichert habe, stand nur ich und meine Frau als Halter in dem Vertrag. Da die Familie meiner Tochter für 3 Monate bei uns gewohnt hat, weil Sie einen Wasserschaden im Haus hatten. Sie brauchten einen Zweitwagen, weil der Schwiegersohn nicht mehr zu Fuß in die Arbeit laufen konnte. Deshalb habe ich die Versicherung angerufen und gefragt was es mehr kostet wenn ich Ihn in den Vertrag aufnehmen will. Die Dame hat dann ihren Computer befragt und die Antwort war, nichts. Dann habe ich gefragt, was es kostet wenn ich meine Töchter und die Schwiegersöhne eintragen will. Die Antwort war wieder nichts. Jetzt stehen im Vertrag keine Namen mehr, sondern nur noch Alter des jüngsten Fahrers 1984. Also ist alles geregelt.
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Wohnmobilversicherung
Tut mir ja leid aber das steht da überhaupt nicht drin. Es ging um den Fahrerkreis und daraus entstehende Regressforderungen im Haftpflichtfalle.Taxifahrer hat geschrieben: Sa 21. Feb 2026, 13:46Gerne kannst du da raus sein.Lüneburger hat geschrieben: Sa 21. Feb 2026, 11:16
Das ist immer die Krux bei Forenbeiträgen, insbesondere bei rechtlichen Themen. Halbwahrheiten…
Einen Regress gegen den eigenen Kunden bzw. Vertragspartner gibt es nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis max. € 5.000,00! Z.B. bei Alkohol/Drogen, vorsätzliche Fahrerflucht, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis etc. In der Kasko hingegen gibt es Leistungskürzungen und das ist ein erheblicher Unterschied zum Regress
Und ab jetzt bin ich hier raus.
Hättest du dir die Mühe gemacht, meinen Beitrag zu lesen, da steht nämlich genau das drin. Mit der Unterscheidung zwischen Kasko und Haftpflicht.
Und die Aussage von Lüneburger dass bei Alkohol/Drogen, vorsätzliche Fahrerflucht, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis etc. die Versicherung bis € 5000.- Regress nehmen kann.
Aber eben nicht wegen Abweichung der gemeldeten Fahrer. Das betrifft dann den Vollkaskoschutz aber eben nicht HP.
VG,Lutz
unterwegs im Rapido 696F auf Basis Ducato 8
Re: Wohnmobilversicherung
Als verantwortlicher Leiter für einen Fahrzeugpark mit 20 LKW und 60 bis 70 weiteren Fahrzeugen habe ich in meiner Berufslaufbahn so die eine oder andere Erfahrung mit Versicherungen gemacht. Meistens nur gute.
Aber eben nicht immer und dann kommt meist das grosse Erwachen!
Und ein normaler kleiner Blechschaden wird auch kaum zu grossen Diskussionen führen. Wenn dann aber grössere Summen im Raum stehen, sieht es dann aber ganz anders aus.
Es ist daher meiner Meinung nach keine gute Idee, das Fahrzeug für die Nachkommen auf die Eltern anzumelden, nur weil das billiger ist. Das ist zwar in den meisten Fällen kein Problem. Aber wenn es dann schief geht, so wird’s meist übel.
Soweit mein Beitrag zum Stammtischgeschwätz
Gruss, Beat.
Aber eben nicht immer und dann kommt meist das grosse Erwachen!
Und ein normaler kleiner Blechschaden wird auch kaum zu grossen Diskussionen führen. Wenn dann aber grössere Summen im Raum stehen, sieht es dann aber ganz anders aus.
Es ist daher meiner Meinung nach keine gute Idee, das Fahrzeug für die Nachkommen auf die Eltern anzumelden, nur weil das billiger ist. Das ist zwar in den meisten Fällen kein Problem. Aber wenn es dann schief geht, so wird’s meist übel.
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Re: Wohnmobilversicherung
niemand befürwortet, ein kfz auf eltern zuzulaszen und die brut damit fahren zu lassen.
viel eleganter ist es, wenn ein elternteil einen 125er scooter oder mopped mir resttüv für 500 ocken kauft und auf sich zuläszt und wegstellt.
wenn die f1 - hybriden dann den lappen haben und mobilitätsgelüste entwickeln ÜBERNEHMEN die den
moppedvertrag und das teil wird wieder für 200 verscheuert.....
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Re: Wohnmobilversicherung
Wenn man die Kinder als Fahrer mit einschließt, dann ist das kein Problem.Bevaube hat geschrieben: Sa 21. Feb 2026, 20:19Es ist daher meiner Meinung nach keine gute Idee, das Fahrzeug für die Nachkommen auf die Eltern anzumelden, nur weil das billiger ist. Das geht zwar in den meisten Fällen kein Problem. Aber wenn es dann schief geht, so wird’s meist übel.
Wobei da die Versicherungen ja mittlerweile mit der Frage nach dem jüngsten Fahrer gegensteuern.
Wie bei vielen anderen Versicherungen oder Verbrauchsverträgen auch, bleibt einem wohl nichts anderes übrig, als fleißig zu vergleichen.
Wenn ich mir hier die Beiträge so durchlese, ergeben sich auch bei Wohnmobilversicherungen Unterschiede von über 500,- bei annähernd gleichen Bedingungen.
Und wenn die Versicherungen meinen das Spiel "ich biete am günstigsten, wenn der Kunde neu ist" zu spielen. Bitte schön, dann spielen wir es halt.
Gruß
Andi
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Re: Wohnmobilversicherung
Gedankenfehler.
Bei der Übernahme können nicht mehr schadenfreie Jahre übernommen werden, als der Führerschein hergibt.
Somit klappt diese Idee nur, wenn Nachwuchs gleich Versicherungsnehmer wird, falls die Versicherung das aufgrund des Geburtsjahrganges zulässt.
Gruß
Paul

Carthago chic c-line T 4.9 EZ 6/2016
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Re: Wohnmobilversicherung
ok,
die tochter war schon 21 fürs erste eigene auto, hatte aber mit 18 den lappen.
da ging die übernahme vom verbogenen baumarktchopper auf den twingo....
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Re: Wohnmobilversicherung
Hallo Wernher,Wernher hat geschrieben: Mo 10. Mär 2025, 14:45ESV hat auch die aktuellen SF9 übernommen obwohl Accura bei Wechsel nur SF1 bescheinigt.
hast Du die Übernahme der SF-Stufe denn auch schriftlich bekommen bzw. war Deine Beitragsrechnung am Ende korrekt?
Ich frage, weil ich auch über die ESV (ist ja keine Versicherung, nur ein Makler) von der KRAVAG (mit SF13 Sondereinstufung) zur Zürich gewechselt bin. Die haben mir vor ein paar Tagen eine "Nachberechnung" geschickt, weil die KRAVAG (völlig korrekt; wird auch drauf hingewiesen) nur SF5 bestätigt hat.
Hab dann bei ESV nochmal nachgefragt und erneut bestätigt bekommen, dass die Sondereinstufung SF13 auch von der Zürich Versicherung übernommen würde...es hätte sich wohl gerade nur der Briefverkehr überschnitten...bin gespannt, wie und wann sich das auflöst. Und ob überhaupt...
Re: Wohnmobilversicherung
Vorweg, Ja, ich habe einen Vertrag mit SF9 und auch die Abbuchung war korrekt.
Von ESV übernommen war aber nicht ganz richtig, denn ESV hat die von mir angegebene SF9 akzeptiert. Vielleicht 1 Monat nach Vertragsbeginn hat mir Zurich eine neue Beitragsrechnung geschickt, in der nicht SF9 stand, sondern SF1. HDI hätte denen 1 schadensfreies Jahr gemeldet, also müssten sie die von mir angegebene SF9 in SF1 ändern. Zurich habe ich dann mitgeteilt, dass HDI mich mit SF8 "eingestellt" hat. Das sollte ich Zurich schriftlich nachweisen, also habe ich denen meinen HDI-Vertrag geschickt und auch deren Versicherungsbedingungen in denen steht, dass sie Erstversicherer in SF8 einstufen. Dazu geschrieben habe ich, dass auch Zurich Erstversicherer mit SF8 einstuft, also sollte die Übernahme der SF9 kein Problem darstellen. Das haben die akzeptiert und die Änderung zurückgezogen. In der Beitragsrechnung fürs 2. Jahr bei Zurich steht jetzt SF10.
Von ESV übernommen war aber nicht ganz richtig, denn ESV hat die von mir angegebene SF9 akzeptiert. Vielleicht 1 Monat nach Vertragsbeginn hat mir Zurich eine neue Beitragsrechnung geschickt, in der nicht SF9 stand, sondern SF1. HDI hätte denen 1 schadensfreies Jahr gemeldet, also müssten sie die von mir angegebene SF9 in SF1 ändern. Zurich habe ich dann mitgeteilt, dass HDI mich mit SF8 "eingestellt" hat. Das sollte ich Zurich schriftlich nachweisen, also habe ich denen meinen HDI-Vertrag geschickt und auch deren Versicherungsbedingungen in denen steht, dass sie Erstversicherer in SF8 einstufen. Dazu geschrieben habe ich, dass auch Zurich Erstversicherer mit SF8 einstuft, also sollte die Übernahme der SF9 kein Problem darstellen. Das haben die akzeptiert und die Änderung zurückgezogen. In der Beitragsrechnung fürs 2. Jahr bei Zurich steht jetzt SF10.
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