Parkwarntafeln
Parkwarntafeln
Frage an die Eigentümer von Reisemobilen mit zGG >3,5 to bzw. Wohnwagen: verwendet jemand hier im Forum Parkwarntafeln? Wenn ja, wie habt ihr die Tafeln befestigt? Fest angebracht, also z.B. angeschraubt/angeklebt oder nur zur "temporären" Verwendung (d.h. wieder abnehmbar)? Kennt jemand eine halbwegs funktionierende "temporäre" Lösung? Es gibt ja diese Saugnäpfe (z.B. Saugnäpfe), auch für den Ausseneinsatz mit entsprechender Tragfähigkeit - zumindest auf dem "Papier". Taugen die Dinger generell was? Kann man damit eine derartige Parkwarntafel (ca. 1 kg) einigermaßen sicher/fest anbringen, ohne dass sich das Teil samt angehängter Blechtafel nach fünf Minuten schepperend in Richtung Erdmittelpunkt verabschiedet?
Wolfgang
Re: Parkwarntafeln
Ich fahre über 30 Jahre über 3,5 t, noch nie so eine Warntafel montiert. Und bei den Kollegen auch noch nicht gesehen.
https://www.bussgeldkatalog.net/strasse ... 51c-stvzo/
https://www.bussgeldkatalog.net/strasse ... 51c-stvzo/
Re: Parkwarntafeln
STVZO hat geschrieben:STVO § 17 Beleuchtung (4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
STVZO § 51 c Auszüge Park-Warntafel für die Vorderseite und die Rückseite des Fahrzeugs oder Zuges mit je 100 mm breiten unter 45 Grad nach außen und unten verlaufenden roten und weißen Streifen. Park-Warntafeln, deren wirksame Teile nur bei parkenden Fahrzeugen sichtbar sein dürfen, müssen auf der dem Verkehr zugewandten Seite des Fahrzeugs oder Zuges möglichst niedrig und nicht höher als 1 000 mm (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) so angebracht sein, dass sie mit dem Umriss des Fahrzeugs, Zuges oder der Ladung abschließen. Abweichungen von nicht mehr als 100 mm nach innen sind zulässig. Rückstrahler und amtliche Kennzeichen dürfen durch Park-Warntafeln nicht verdeckt werden.
Re: Parkwarntafeln
Nein. Beim Wohnmobil nie benutzt. Und auch an Reisebussen noch nie gesehen.
LG
Sven
LG
Sven
Mit ´nem ALPA unterm Hintern kann man prima überwintern.
Re: Parkwarntafeln
Dito, nur mit den 30 Jahren kann ich nicht dienen. Bei mir sind es nur 19 Jahre >3.5To.MobilLoewe hat geschrieben: ↑Fr 2. Apr 2021, 22:20Ich fahre über 30 Jahre über 3,5 t, noch nie so eine Warntafel montiert. Und bei den Kollegen auch noch nicht gesehen.
https://www.bussgeldkatalog.net/strasse ... 51c-stvzo/
Hatte mich auch schon mal gefragt, aber dann jegliches weitere Hinterfragen sein gelassen, weil nur Aufwand. Ohne Ertrag.
Viele Grüße
Dietmar
Dietmar
Re: Parkwarntafeln
Ich habe auch noch nie solche Tafeln an Bussen oder Reisemobilen gesehen.Ich denke das diese Vorschrift nur für LKW gilt.
Gruß Arno
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
- aknust
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Re: Parkwarntafeln
Ich denke, es ist mehr als deutlich, dass dieses auch für Wohnmobile gilt.MobilLoewe hat geschrieben: ↑Fr 2. Apr 2021, 22:29STVZO hat geschrieben:STVO § 17 ... Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger ...
Wir fahren selber >3,5 t, haben diese Tafel aber auch nicht. Beim Teilintegrierten können die vorne auch nicht ordnungsgemäß angebracht werden.
Viele Grüße, Andreas
Unterwegs von 04/2020 bis 07/2023 im Euramobil Profila T 695EB Sondermodell 60 Years Anniversary
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Re: Parkwarntafeln
glaube ich dir, sind ja auch schwer zu erkennen, weil zu 99,99% sind die eingeklappt!
Gruß
Thomas
Verlierer suchen nach Ausreden....Gewinner nach Lösungen!
Thomas
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Re: Parkwarntafeln
Ausnahmen bestätigen die Regel...
Re: Parkwarntafeln
Ein deutscher Thread
Ein Problem erörtern und diskutieren, wo es eigentlich gar keines gibt!
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Viele Grüsse
Chief_U / Uwe
PhoeniX RSL 7100 auf Mercedes Sprinter
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Re: Parkwarntafeln
Moin
Ansonsten steht im besagten §17 der StVO halt auch "auf der Fahrbahn", der Parkstreifen daneben ist keine. Stellt man das Auto zwischen die geparkten PKW im Wohngebiet ab, wo man ja häufiger mal auf der Fahrbahn steht, müsste man es halt beleuchten oder mit diesen Tafeln verzieren. Die Bußgeldwahrscheinlichkeit ist wohl eher gering, aber grundsätzlich natürlich gegeben, vielleicht ist auch der besonders gefährdet, der das Auto immer demselben Nachbarn vors Küchenfenster stellt, keine Ahnung. Ich hatte schon Graffiti am Auto und großflächig verteilte Lebensmittelreste, aber noch kein Ticket für diesen Verstoß, den ich allerdings auch zu vermeiden versuche. Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer das mit dem Sichtfahrgebot nicht so verinnerlicht hat, ist im Zweifel auch der Spiegel weg, das Vergnügen allerdings kenne ich schon (war aber tagsüber).
Bei den Kollegen jenseits der 7.5t stellen sich noch andere Fragen als die nach der Parkwarntafel (§ 12 Abs. 3a StVO Parkverbot in der Nacht und an Wochenenden in Wohngebieten).
Gruß
K.R.
Würde ich so nicht sagen, wenn die ersten Schrauben dieser Warntafeln aus der Kunststoff- oder GFK-Front beim Wohnmobil ausgerissen sind, kann das schon zu einem werden
Ansonsten steht im besagten §17 der StVO halt auch "auf der Fahrbahn", der Parkstreifen daneben ist keine. Stellt man das Auto zwischen die geparkten PKW im Wohngebiet ab, wo man ja häufiger mal auf der Fahrbahn steht, müsste man es halt beleuchten oder mit diesen Tafeln verzieren. Die Bußgeldwahrscheinlichkeit ist wohl eher gering, aber grundsätzlich natürlich gegeben, vielleicht ist auch der besonders gefährdet, der das Auto immer demselben Nachbarn vors Küchenfenster stellt, keine Ahnung. Ich hatte schon Graffiti am Auto und großflächig verteilte Lebensmittelreste, aber noch kein Ticket für diesen Verstoß, den ich allerdings auch zu vermeiden versuche. Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer das mit dem Sichtfahrgebot nicht so verinnerlicht hat, ist im Zweifel auch der Spiegel weg, das Vergnügen allerdings kenne ich schon (war aber tagsüber).
Bei den Kollegen jenseits der 7.5t stellen sich noch andere Fragen als die nach der Parkwarntafel (§ 12 Abs. 3a StVO Parkverbot in der Nacht und an Wochenenden in Wohngebieten).
Gruß
K.R.
- jagstcamp-widdern
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Re: Parkwarntafeln
in der hauptstadt, in den zentralen bezirken, haben die alle eine tafel und klappen auch brav auf!
das kommt schon drauf an, wo die karre steht...
alleswirdgut
hartmut
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alleswirdgut
hartmut
So weit, so gut!
Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal
https://www.jagstcamp-widdern.de
Noch mit MaxiDaily 35S12, ab Sommer MaxiSprinter 314cdi
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Re: Parkwarntafeln
Danke für die typisch deutsche Antwort: nichts zum Thema beizutragen, aber heiße Luft produzieren... schön, wenn es für Dich kein Problem darstellt - woher weißt Du, ob es nicht für mich - oder auch andere - ein Problem sein könnte?
Wolfgang
Re: Parkwarntafeln
...sprach der, der vom Stamme der Dampfbügeleisen abstammt...
Viele Grüsse
Chief_U / Uwe
PhoeniX RSL 7100 auf Mercedes Sprinter
Chief_U / Uwe
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Re: Parkwarntafeln
PLONK
Wolfgang
Re: Parkwarntafeln
Moin
Die rechtliche Grundlage für die Tafeln finden sich in § 51c StVZO
https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... __51c.html
Die maximale Montagehöhe ist weniger das Thema, eher schon die Nähe zum äusseren Umriss (nicht mehr als 10cm Abweichung nach innen), wenn man es denn so genau nehmen möchte. Hinten könnte ich mir das noch irgendwie vorstellen, evtl. auch unter dem "Stoßfänger" (im 51c ist nur eine maximale Montagehöhe angegeben), vorn an der runden Front aber schon weniger.
Wenn man bei MB einen Sonderaufbau bestellt (so einen Koffer von Spier z.B.), dann stehen die Dinger garantiert unter den Extras, aber die werden vorn eine Halterung dafür anbringen.
Die Alternative zu diesem archaischen Krempel wären ja intelligente Beleuchtungssysteme, aber da verlangt man dann wohl zuviel.
Gruß
K.R.
Ja, gut möglich. Ob das hier so ist, wissen wir nicht. Die Überlegung mit den Saugnäpfen sieht mir eher provisorisch, also für den gelegentlichen Gebrauch aus. Der Vorstellung nach handelt es sich um einen Sprinter mit TI-Aufbau (Hymer ML-T).jagstcamp-widdern hat geschrieben: ↑Sa 3. Apr 2021, 12:55in der hauptstadt, in den zentralen bezirken, haben die alle eine tafel und klappen auch brav auf!
das kommt schon drauf an, wo die karre steht...
Die rechtliche Grundlage für die Tafeln finden sich in § 51c StVZO
https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... __51c.html
Die maximale Montagehöhe ist weniger das Thema, eher schon die Nähe zum äusseren Umriss (nicht mehr als 10cm Abweichung nach innen), wenn man es denn so genau nehmen möchte. Hinten könnte ich mir das noch irgendwie vorstellen, evtl. auch unter dem "Stoßfänger" (im 51c ist nur eine maximale Montagehöhe angegeben), vorn an der runden Front aber schon weniger.
Wenn man bei MB einen Sonderaufbau bestellt (so einen Koffer von Spier z.B.), dann stehen die Dinger garantiert unter den Extras, aber die werden vorn eine Halterung dafür anbringen.
Die Alternative zu diesem archaischen Krempel wären ja intelligente Beleuchtungssysteme, aber da verlangt man dann wohl zuviel.
Gruß
K.R.
Re: Parkwarntafeln
... ganz genau, es geht mir hier nur um den evtl., gelegentlichen Gebrauch - hier bei uns stehen öfters auch mal Wohnwägen und Hänger - zu lange - herum und die Sheriffs werden da bei ihren gelegentlichen Rundfahrten schon auch mal entsprechend "tätig". Ich hatte auch schon bei verschiedenen "Anbietern" zwecks fester Installation der Tafel angefragt, es wurde aber eher "abgewunken" ... daher die Frage, ob und wie es andere handhaben
Wolfgang
Re: Parkwarntafeln
Moin
Für Anhänger gilt eine Abstellbeschränkung von 14 Tagen (§ 12 Abs. 3b StVO) und wenn sich ein Gebiet, in dem auch noch andere ihre Fahrzeuge wohnnungsnah parken möchten, zu solch einer Parkzone entwickeln, dann schauen die schon mal hin. Das gilt aber nicht für Kfz bis 7.5t zGM.
Eine kleine Parkwarntafel aus Kunststoff wiegt etwa 600-700g, die lose an Saugnäpfe zu hängen würde ich für nicht sehr dauerhaft halten, zumal draußen bei Wind & Wetter. Bietet sich irgendwie auch so so Mitnehmen an, oder ?
Keine Chance auf einen anderen Abstellplatz ?
Gruß
K.R.
Für Anhänger gilt eine Abstellbeschränkung von 14 Tagen (§ 12 Abs. 3b StVO) und wenn sich ein Gebiet, in dem auch noch andere ihre Fahrzeuge wohnnungsnah parken möchten, zu solch einer Parkzone entwickeln, dann schauen die schon mal hin. Das gilt aber nicht für Kfz bis 7.5t zGM.
Eine kleine Parkwarntafel aus Kunststoff wiegt etwa 600-700g, die lose an Saugnäpfe zu hängen würde ich für nicht sehr dauerhaft halten, zumal draußen bei Wind & Wetter. Bietet sich irgendwie auch so so Mitnehmen an, oder ?
Keine Chance auf einen anderen Abstellplatz ?
Gruß
K.R.
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- Registriert: Fr 27. Nov 2020, 23:12
Re: Parkwarntafeln
Wir haben uns mit dem Thema befasst.
Alternative zu Parkwarntafeln sind Parklicht (innerorts) und Standlicht (außerorts).
Ducato hat leider kein Parklicht mehr, nur noch Standlicht. Unser Standlicht ist leider nicht voll-LED, das zieht einfach zu viel.
Also werden wir einen geringen Mangel am Wohnmobil anbringen. Nämlich zusätzliche Begrenzungsleuchten vorne und zusätzliche Rückleuchten (da sind keine Begrenzungsleuchten für den Zweck vorgesehen) hinten.
Da wir vorne bereits Begrenzungsleuchten haben (und eine 2. je Seite nur zulässig ist, wenn eine im Scheinwerfer verbaut ist) und hinten nur eine Rückleuchte je Seite zulässig ist (wir haben ja keinen Bus und sind auch nicht schwerer als 7.5t), haben wir dann evtl. beim Tüv je einen geringen Mangel.
Dafür können wir das Mobil aber so abstellen, dass es gesehen wird und uns keiner reinfährt.
Je nach Umsetzung kommt hinten auch eine Klapptafel dran. Sieht auch nicht schlimmer aus als so blöde Dinge wie Fahrradträger oder Kennzeichen.....
Alternativ wird der Solarlader erweitert, dass er auch die Starterbatterie mitlädt. Dann stört uns der Stromverbrauch evtl. nicht mehr.
gruss kai
Alternative zu Parkwarntafeln sind Parklicht (innerorts) und Standlicht (außerorts).
Ducato hat leider kein Parklicht mehr, nur noch Standlicht. Unser Standlicht ist leider nicht voll-LED, das zieht einfach zu viel.
Also werden wir einen geringen Mangel am Wohnmobil anbringen. Nämlich zusätzliche Begrenzungsleuchten vorne und zusätzliche Rückleuchten (da sind keine Begrenzungsleuchten für den Zweck vorgesehen) hinten.
Da wir vorne bereits Begrenzungsleuchten haben (und eine 2. je Seite nur zulässig ist, wenn eine im Scheinwerfer verbaut ist) und hinten nur eine Rückleuchte je Seite zulässig ist (wir haben ja keinen Bus und sind auch nicht schwerer als 7.5t), haben wir dann evtl. beim Tüv je einen geringen Mangel.
Dafür können wir das Mobil aber so abstellen, dass es gesehen wird und uns keiner reinfährt.
Je nach Umsetzung kommt hinten auch eine Klapptafel dran. Sieht auch nicht schlimmer aus als so blöde Dinge wie Fahrradträger oder Kennzeichen.....
Alternativ wird der Solarlader erweitert, dass er auch die Starterbatterie mitlädt. Dann stört uns der Stromverbrauch evtl. nicht mehr.
gruss kai