Manchen kann man ohne Link/Quellenangabe eben nichts mehr glauben, besonders den RechthabernM846 hat geschrieben: So 18. Apr 2021, 10:13Es muss einem doch auch mal geglaubt werden ohne Internet Link, oder?

Manchen kann man ohne Link/Quellenangabe eben nichts mehr glauben, besonders den RechthabernM846 hat geschrieben: So 18. Apr 2021, 10:13Es muss einem doch auch mal geglaubt werden ohne Internet Link, oder?
Danke, endlich Ruhe.
Auf jeden Fall gibt es Ärger wenn die Arbeiten ohne Grund unterbrochen werden und Strafe wenn die Zeit nicht eingehalten wird.Schröder hat geschrieben: So 18. Apr 2021, 10:37Wenn ich das noch recht in Erinnerung habe, dürfen lt. VOB die Arbeiten nicht wegen Zahlungsverzögerung eingestellt werden?
Selbst wenn man man positionell einen anderen Standpunkt einnimmt als der Schreiber eines Beitrags, sollte nicht mit Totschlagvokabeln geantwortet werden.AndiEh hat geschrieben: Sa 17. Apr 2021, 21:31Beleidigende Worte (Hirngespinste) tragen nicht zu einer zivilisierten Diskussion bei.
Ich weis nicht was Du uns genau sagen wolltest. Es gab doch Arbeitsniederlegungen bzw. auch Androhungen diese niederzulegen. Um mehr gings doch nicht.M846 hat geschrieben: So 18. Apr 2021, 10:13https://www.kreiszeitung.de/lokales/bre ... 60921.html
Es muss einem doch auch mal geglaubt werden ohne Internet Link, oder?
Natürlich darf das. Sowas ist auch nicht in Ordnung.Hans 7151 hat geschrieben: So 18. Apr 2021, 10:50Ja richtig, aber daß es überhaupt zu Androhungen kommt oder Arbeitsniederlegungen darf doch auch mal angeprangert werden.
Grüße Hans
Streitfälle berechtigen den Auftragnehmer nicht, die Arbeiten einzustellen.
eigentlich egal, weil irgendwas findet sich immer und Geldeingang vor 4 Monaten nach Rechnungsstellung gibt es eh nicht.M846 hat geschrieben: So 18. Apr 2021, 10:55
Und eine Sache fehlt in dem Bericht: Warum wurde nicht gezahlt?
Rechnung falsch ausgestellt?
Falsche Posten berechnet?
Zu viel berechnet?
Kein Bock das Unternehmen zu bezahlen?
Baumängel?
usw.
Verträge sind einzuhalten und vereinbarte Vertragsstrafen zu zahlen!Nikolena hat geschrieben: So 18. Apr 2021, 11:11Hui ! Dann kann der AG Staat sogar Schadenersatz fordern, wenn der Endtermin schon deshalb nicht eingehalten wird, weil es Unterbrechungen infolge unbezahlter Rechnungen gab. Das hätte dann der AN zu vertreten.
Wahrscheinlich wird die Wahrheit irgendwo dazwischen liegen und ein Abschlag bspw. 1 Mio wird wegen einer nicht zügig abstellbaren Lappalie im Wert von 10.000,- zurückgehalten. Und jetzt wird erstmal die Hälfte gezahlt, damits weitergeht.
Kann auch ganz anders sein.![]()
Das du mich nicht falsch verstehst: Ich lasse mir von dir nicht verbieten, wann und was ich schreibe. Ich habe nur keine Lust mehr mit dir zu diskutieren, da sinnlos. Also spreche mich nicht mehr an, dann hast du deine Ruhe vor mir.
Hast ja nicht lange ausgehalten. Immer diese leeren Versprechenvorerst hat geschrieben: So 18. Apr 2021, 11:56Das du mich nicht falsch verstehst: Ich lasse mir von dir nicht verbieten, wann und was ich schreibe. Ich habe nur keine Lust mehr mit dir zu diskutieren, da sinnlos. Also spreche mich nicht mehr an, dann hast du deine Ruhe vor mir.
Da ist der Wettbewerb auch zu groß.
und wofür gibt es denn die Preisabsprachen?