Werner der würde dann heißen ich hab x% Nachlass bekommen und du?rundefan hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 14:04Ich frag mich gerade, ob hier auch ein Thema eröffnet worden wäre, wenn der "verbindliche Kostenvoranschlag " bei Rechnungsstellung unterboten wurde.
Werner genau da liegt der Hund begraben.rundefan hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 14:04wer verpflichtet mich, einen Vertrag zu unterschreiben, in dem mir unbekannte Preiserhöhungen über die Zeit bis zur Auslieferung zugemutet werden.
Kein Mensch zwingt dich zu unterschreiben.
Aber der ganze Zirkus fängt doch schon mit dem Ausliefertermin an. Dann die Preisklausel. Du kannst es machen oder sein lassen, so ist das im Moment. Auf feste Liefertermine und Festpreise läßt sich im Moment kein Verkäufer für Bestellmobile ein. Warum sollte er auch, erkann ja z.Z. mehr verkaufen als er liefern kann. Bei dem was auf dem Hof steht vllt.
Man hat es halt nicht nötig.