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Die Rechnung ist doch ganz einfach
Zunächst mal klären, wo die versteuert werden. DBA Vereinigten Staaten von 2006, Artikel 18
Stimmt genau, meine Frau ( Jahrgang52 ) erreichte diese 420 Monate nur, weil auch die Kindererziehungszeiten, natürlich ohne Einkommen und Rentenbeiträgen, zu den Bescchäftigungszeiten hinzugerechnet wurden. Allerdings sind die meisten "Versicherten- Monate tatsächlich erst in den Jahren vor Renteneintritt entstanden. Wir erlaubten uns allerdings den Luxus, mit Eintritt meiner passiven Altersteilzeit, auch meine Frau in die Zeit der Nichtbeschäftigung "zu entlassen". Das zudem auch noch , ohne Sie bei der BfA als "Arbeitssuchend" registrieren zu lassen.
Die Rentenversicherung ist dafür der falsche Ansprechpartner, der Arbeitgeber schon eher. Es wundert mich, dass in dem Vertrag keine Klausel hinsichtlich der Altersbegrenzung aufgenommen wurde. Das war eigentlich schon seit 30 Jahren üblich, damals noch in Formulierungen mit festen Altersgrenzen ("das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem Herr X das 65. Lebensjahr vollendet"). Nicht zwingend notwendig wäre es m.E., wenn der einschlägige Tarifvertrag eine derartige Regelung enthält und entweder eine echte Tarifbindung oder eine wirksame Inbezugnahme dieses Tarifvertrages vorliegt. Ebenfalls möglich ist eine solche Regelung in Form einer freiwilligen (m.E. auch nachträglichen) Betriebsvereinbarung, soweit diese §75 Abs. 1 BetrVG nicht verletzt und der Einzelarbeitsvertrag (dann) keine günstigeren Regelungen enthält.
Ich würde erstmal eine Beratung machen bei: Rentenversicherungsangelegenheiten
Kommt auf das Geburtsdatum an.