Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen
Ich habe von meinem Ersparten vor 11 Jahren eine 7,5-kw-Photovoltaikanlage auf das Gargendach meines Sohnes montieren lassen. Sie beschert mir monatlich € 244,- Zusatzrente für insgesamt 20 Jahre, also insgesamt € 58560,-. Gekostet hat die Anlage gut 25000 Euro. Wenn die 20 Jahre um sind hat bestimmt jemand in der Familie ein E-Auto dann kann die PV-Anlage den Akku laden.
Gruß aus Oberbayern
Franz
Vormals "Waldbauer"

Franz
Vormals "Waldbauer"
Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen
Bei den 20t€ (380W x 21) sind das 2564 pro kWp inkl. allemHannesNRW hat geschrieben: Sa 2. Apr 2022, 15:38Die 20.000€ erscheinen mir in einem Beitrag weiter oben, zu hoch. Komplett gehe ich von 2.500€ bis 2.750€ pro KWP aus
Also genau das was du meinst.
Viel Spaß mit Signaturwissen.
Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen
@ M846
Meine Angabe bezieht sich nicht auf den Preis zum Montagezeitpunkt im Feb.-März 2012, da lag der Nettopreis bei 2014 €/kWp.
Der genannte Betrag lag nach meinem Solarteur, vor ziemlich genau einer Woche, in dieser Höhe, sollte ich heute eine Anlage in gleicher Größe = 5,76 kWp errichten wollen.
D.h., unsere Anlage ist aktuell 10 Jahre in Betrieb, die Netto-Investition der Anlagenkosten waren nach ziemlich genau 9 Jahren eingespielt.
Nachtrag. vermutlich kommt mein Solarteur zu dem genannten Preis, weil ja z.B. keine Montagegerüst (= Unterbau der Paneele) für die Paneele benötigt wird, die Elektroinstallation verwendet werden kann usw. Nur ein neuer, für Speicher und höhere Leistung Umricher kommt auf die Rechnung. Zusatz wäre dann der Speicher für ca. 6000 € bei einer Speichergröße von ca. 10 kW. Würde aber nur Sinn machen, wenn man die 5,76 kWp Paneele gegen neue 380 Wp tauschen würde. Dann würde die Anlage auf 9,2 kWp wachsen.
Aber, aus genanntem Grund, Verlust alter Einspeisevergütung, weil aktueller Vertrag mit 10 Jahren Restlaufzeit gekündigt würde, macht das für uns nun wirklich keinen Sinn.
Meine Angabe bezieht sich nicht auf den Preis zum Montagezeitpunkt im Feb.-März 2012, da lag der Nettopreis bei 2014 €/kWp.
Der genannte Betrag lag nach meinem Solarteur, vor ziemlich genau einer Woche, in dieser Höhe, sollte ich heute eine Anlage in gleicher Größe = 5,76 kWp errichten wollen.
D.h., unsere Anlage ist aktuell 10 Jahre in Betrieb, die Netto-Investition der Anlagenkosten waren nach ziemlich genau 9 Jahren eingespielt.
Nachtrag. vermutlich kommt mein Solarteur zu dem genannten Preis, weil ja z.B. keine Montagegerüst (= Unterbau der Paneele) für die Paneele benötigt wird, die Elektroinstallation verwendet werden kann usw. Nur ein neuer, für Speicher und höhere Leistung Umricher kommt auf die Rechnung. Zusatz wäre dann der Speicher für ca. 6000 € bei einer Speichergröße von ca. 10 kW. Würde aber nur Sinn machen, wenn man die 5,76 kWp Paneele gegen neue 380 Wp tauschen würde. Dann würde die Anlage auf 9,2 kWp wachsen.
Aber, aus genanntem Grund, Verlust alter Einspeisevergütung, weil aktueller Vertrag mit 10 Jahren Restlaufzeit gekündigt würde, macht das für uns nun wirklich keinen Sinn.
Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen
Das wäre also der Preis für einen Austausch.
Viel Spaß mit Signaturwissen.
Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen
Ja, alt gegen neu bei gleicher Anlagengröße.
- Stollenflug
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen
Zur Zeit ist es eher das Problem eine herzubekommen. Ich habe zwei Vertriebe angeschrieben und die melden sich nicht mal!
Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen
Zwei sind wenig.
Die Branche boomt derzeit ohne Ende.
Da suchen die sich ihre Kunden aus und lassen andere stehen..
Du musst mehr anschreiben und hoffen einen guten Preis zu bekommen.
Die Branche boomt derzeit ohne Ende.
Da suchen die sich ihre Kunden aus und lassen andere stehen..
Du musst mehr anschreiben und hoffen einen guten Preis zu bekommen.
Viel Spaß mit Signaturwissen.
Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen
Wundert mich nicht... Hier noch ein Artikel von tagesschau.deStollenflug hat geschrieben: Sa 2. Apr 2022, 20:53Zur Zeit ist es eher das Problem eine herzubekommen. Ich habe zwei Vertriebe angeschrieben und die melden sich nicht mal!
Riesige Nachfrage nach Solaranlagen
Gruß
Andi
Unterwegs mit einem Knaus Sun Ti 700 MEG 2019 4t Jetzt reisen.....nicht später
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen
Stollenflug hat geschrieben: Sa 2. Apr 2022, 20:53Zur Zeit ist es eher das Problem eine herzubekommen. Ich habe zwei Vertriebe angeschrieben und die melden sich nicht mal!
Mich schon, habe am 28.01.2022 bei meinem Sonnenmann angefragt, eine Erweiterung um 8 Platten und Umrüstung der Gesamtanlage auf Insellösungfunktion ( Arbeitet auch wenn es keinen Netzstrom gibt ) Arbeitsbeginn Woche 15.AndiEh hat geschrieben: Sa 2. Apr 2022, 23:38Wundert mich nicht... Hier noch ein Artikel von tagesschau.de
Anfrage bei 3 Mitbewerbern wegen einer Anlage auf einem Hallendach, alle könnten innerhalb der nächsten 10 Wochen anfangen. Nun warte ich nur noch auf die Sandwichplatten für das neue Hallendach, bestellt 12/22 .
Verstehe wer will, 0,1%mehr Nahrung retten nicht die Welt, aber 0,1% ......... schaffen das.
Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen
Als Übergang zu einer größeren Photovoltaikanlage ist eine Balkonanlage schon ein guter Beginn.
Gibt auch da einiges das zu beachten.
Damit kann die Grundlast bestimmt gut gedeckt werden mit Batterie und Gridwechselrichter wird nichts ins Netz eingespeist.
Oder eine Inselanlage die muss allerdings vom Stromnetz getrennt werden, haben die meisten ja schon auf dem Wohnmobil.
Gruß Frank
Gibt auch da einiges das zu beachten.
Damit kann die Grundlast bestimmt gut gedeckt werden mit Batterie und Gridwechselrichter wird nichts ins Netz eingespeist.
Oder eine Inselanlage die muss allerdings vom Stromnetz getrennt werden, haben die meisten ja schon auf dem Wohnmobil.
Gruß Frank
Mit freundlichen Grüßen Frank
Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen
Den Bericht hatte ich gestern auch entdeckt.
Da muss man bloß beim letzten Absatz aufpassen.
Das stimmt nicht ganz.Die wichtigste Neuerung: eine deutliche Anhebung der Einspeisevergütung. Die soll auf bis zu 12,5 Cent pro Kilowattstunde mehr als verdoppelt werden. Das wird mit Sicherheit zu einem weiteren Boom bei den privaten Solaranlagen führen
12,5cent gibt es nur bei Volleinspeisung.
Anlagen mit Speicher oder die das Haus versorgen bleiben bei 6cent
Viel Spaß mit Signaturwissen.
Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen
Was hat jetzt der Einspeisepreis mit der Eigenversorgung zutun?M846 hat geschrieben: So 3. Apr 2022, 14:4512,5cent gibt es nur bei Volleinspeisung.
Anlagen mit Speicher oder die das Haus versorgen bleiben bei 6cent
Ich habe immer wieder den Eindruck eine vollständige Versorgung durch regenertive Energien von Privaten ist gar nicht gewünscht.
Würde ja den Ertrag der Aktien schmälern den unsere Politiker bei vielen Industriebetrieben haben.
Grüße Hans
Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen
So ist es.Hans 7151 hat geschrieben: So 3. Apr 2022, 20:15regenertive Energien von Privaten ist gar nicht gewünscht.
Wer sich selber versorgen will, bekommt am wenigsten.
Wer den Strom für andere produziert, bekommt mehr aber immer noch deutlich unter dem Preis den man selber zahlen muss.
Einspeisen ist ein Minus Geschäft, wird aber von vielen als toll verkauft.
Man bindet sich 20 Jahre an dem Vrekaufspreis und weiß nicht wie weit der vom Marktwert entfernt ist.
Und Speicher ist meistens auch ein Minus Geschäft weil er nicht 20 Jahre hält.
Nach ca. 13 Jahren braucht man einen neuen und schon ist deine Rendite weg.
Am besten den meisten Strom selber verbrauchen und im Winter zukaufen.
Dann wird die Anlage jedenfalls bezahlt.
Wenn wir unsere wegen der Wärmepumpe so groß bauen würden, das es auch im Winter funktioniert, dann geht im Sommer fast alles für 6cent zum Versorger.
Viel Spaß mit Signaturwissen.
Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen
Oh Hans da gebe ich dir vollkommen Recht. Nur als Beispiel die max 10kwp RegelungHans 7151 hat geschrieben: So 3. Apr 2022, 20:15Was hat jetzt der Einspeisepreis mit der Eigenversorgung zutun?M846 hat geschrieben: So 3. Apr 2022, 14:4512,5cent gibt es nur bei Volleinspeisung.
Anlagen mit Speicher oder die das Haus versorgen bleiben bei 6cent
Ich habe immer wieder den Eindruck eine vollständige Versorgung durch regenertive Energien von Privaten ist gar nicht gewünscht.
Würde ja den Ertrag der Aktien schmälern den unsere Politiker bei vielen Industriebetrieben haben.
Grüße Hans
Gruß Andi
Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen
Die Regelungen gibt es nicht mehr.
Hift bei dem geringen Preis aber auch nicht wirklich.
Hift bei dem geringen Preis aber auch nicht wirklich.
Viel Spaß mit Signaturwissen.
Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen
Es ist vmtl. weitgehend unbekannt, dass Einnahmen aus Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 10 kW seit 2021 steuerfrei sind.
Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen
bitte noch mal genau lesen, so pauschal stimmt das nicht immer: https://www.finanztip.de/photovoltaik/p ... n%20zahlst.
Mobilvetta Kea I86 



Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen
Besser bei der Steuer angeben dann kann die Anlage von der Steuer absetzten.
Ohne den Vorteil lohnt sich derzeit fast nichts mehr was Privat betrieben wird.
Ohne den Vorteil lohnt sich derzeit fast nichts mehr was Privat betrieben wird.
Viel Spaß mit Signaturwissen.
Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen
Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin
Nur per Mail
Oberste Finanzbehörden
der Länder
HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
TEL +49 (0) 30 18 682-0
E-MAIL poststelle@bmf.bund.de
DATUM 2. Juni 2021
BETREFF Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren
Blockheizkraftwerken
GZ IV C 6 - S 2240/19/10006 :006
DOK 2021/0627224
(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten zur ertragsteuerlichen Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen und vergleichbarer Blockheizkraftwerke (BHKW) die nachfolgenden Regelungen. Diese dienen der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens, da bei Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung aufwändige und streitanfällige
Ergebnisprognosen für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht weder erstellt noch geprüft werden müssen.
I. Kleine Photovoltaikanlagen
1Die nachfolgenden Regelungen gelten für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW, die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen) installiert sind und nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden. Bei der
Prüfung, ob es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Ein- und Zweifamilienhaus handelt, ist ein eventuell vorhandenes häusliches Arbeitszimmer unbeachtlich. Gleiches gilt für Räume (z. B. Gästezimmer), die nur gelegentlich entgeltlich vermietet werden, wenn die Einnahmen hieraus 520 € im Veranlagungszeitraum nicht überschreiten (vgl. R 21.2 Absatz 1 Satz 2 EStR).
II. Vergleichbare Blockheizkraftwerke (BHKW)
2 Vergleichbare BHKW sind solche mit einer installierten Leistung von bis zu 2,5 kW, wenn die übrigen Voraussetzungen der Ziff. I. erfüllt sind.
III. Fehlende Gewinnerzielungsabsicht
3 Bei den aufgeführten Photovoltaikanlagen und vergleichbaren BHKW i. S. v. Rn. 1 und 2 ist auf schriftlichen Antrag der steuerpflichtigen Person aus Vereinfachungsgründen ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen zu unterstellen, dass diese nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Bei ihnen liegt grundsätzlich eine steuerlich
unbeachtliche Liebhaberei vor. Der Antrag wirkt auch für die Folgejahre.
4 Für Veranlagungszeiträume, in denen die Voraussetzungen der Rn. 1 und 2 nicht vorliegen (z. B. bei Nutzungsänderung, Vergrößerung der Anlage über die genannte Leistung), ist die Vereinfachungsregelung unabhängig von der Erklärung der steuerpflichtigen Person nicht anzuwenden. Sie hat den Wegfall der Voraussetzungen der Rn. 1 und 2 dem zuständigen
Finanzamt schriftlich mitzuteilen.
5 Veranlagte Gewinne und Verluste (z. B. bei unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig durchgeführten Veranlagungen) aus zurückliegenden Veranlagungszeiträumen, die verfahrensrechtlich einer Änderung noch zugänglich sind (z.B. bei unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig durchgeführten Veranlagungen), sind nicht mehr zu berücksichtigen.
In diesen Fällen ist dann eine Anlage EÜR für den Betrieb der Photovoltaikanlage/des BHKW für alle offenen Veranlagungszeiträume nicht mehr abzugeben.
IV. Nachweis Gewinnerzielungsabsicht durch den Steuerpflichtigen
6 Unabhängig von den Regelungen dieses Schreibens bleibt es der steuerpflichtigen Person unbenommen, eine Gewinnerzielungsabsicht nach Maßgabe von H 15.3 EStH nachzuweisen. Macht die steuerpflichtige Person von dem Wahlrecht nach Rn. 3ff keinen Gebrauch, ist die Gewinnerzielungsabsicht nach den allgemeinen Grundsätzen (vgl. H 15.3 EStH) zu prüfen.
In diesem Fall gelten die allgemeinen Regelungen in allen noch offenen und künftigen
Veranlagungszeiträumen, d.h. die in Rn. 3ff beschriebene Vereinfachungsregelung kann nicht
in Anspruch genommen werden.
V. Gesonderte und einheitliche Feststellungen
7 Die Rn. 1 bis 6 gelten sinngemäß für Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage oder eines BHKW, die bislang Gegenstand einer gesonderten und einheitlichen Feststellung waren.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Im Auftrag
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Nur per Mail
Oberste Finanzbehörden
der Länder
HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
TEL +49 (0) 30 18 682-0
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DATUM 2. Juni 2021
BETREFF Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren
Blockheizkraftwerken
GZ IV C 6 - S 2240/19/10006 :006
DOK 2021/0627224
(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten zur ertragsteuerlichen Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen und vergleichbarer Blockheizkraftwerke (BHKW) die nachfolgenden Regelungen. Diese dienen der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens, da bei Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung aufwändige und streitanfällige
Ergebnisprognosen für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht weder erstellt noch geprüft werden müssen.
I. Kleine Photovoltaikanlagen
1Die nachfolgenden Regelungen gelten für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW, die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen) installiert sind und nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden. Bei der
Prüfung, ob es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Ein- und Zweifamilienhaus handelt, ist ein eventuell vorhandenes häusliches Arbeitszimmer unbeachtlich. Gleiches gilt für Räume (z. B. Gästezimmer), die nur gelegentlich entgeltlich vermietet werden, wenn die Einnahmen hieraus 520 € im Veranlagungszeitraum nicht überschreiten (vgl. R 21.2 Absatz 1 Satz 2 EStR).
II. Vergleichbare Blockheizkraftwerke (BHKW)
2 Vergleichbare BHKW sind solche mit einer installierten Leistung von bis zu 2,5 kW, wenn die übrigen Voraussetzungen der Ziff. I. erfüllt sind.
III. Fehlende Gewinnerzielungsabsicht
3 Bei den aufgeführten Photovoltaikanlagen und vergleichbaren BHKW i. S. v. Rn. 1 und 2 ist auf schriftlichen Antrag der steuerpflichtigen Person aus Vereinfachungsgründen ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen zu unterstellen, dass diese nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Bei ihnen liegt grundsätzlich eine steuerlich
unbeachtliche Liebhaberei vor. Der Antrag wirkt auch für die Folgejahre.
4 Für Veranlagungszeiträume, in denen die Voraussetzungen der Rn. 1 und 2 nicht vorliegen (z. B. bei Nutzungsänderung, Vergrößerung der Anlage über die genannte Leistung), ist die Vereinfachungsregelung unabhängig von der Erklärung der steuerpflichtigen Person nicht anzuwenden. Sie hat den Wegfall der Voraussetzungen der Rn. 1 und 2 dem zuständigen
Finanzamt schriftlich mitzuteilen.
5 Veranlagte Gewinne und Verluste (z. B. bei unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig durchgeführten Veranlagungen) aus zurückliegenden Veranlagungszeiträumen, die verfahrensrechtlich einer Änderung noch zugänglich sind (z.B. bei unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig durchgeführten Veranlagungen), sind nicht mehr zu berücksichtigen.
In diesen Fällen ist dann eine Anlage EÜR für den Betrieb der Photovoltaikanlage/des BHKW für alle offenen Veranlagungszeiträume nicht mehr abzugeben.
IV. Nachweis Gewinnerzielungsabsicht durch den Steuerpflichtigen
6 Unabhängig von den Regelungen dieses Schreibens bleibt es der steuerpflichtigen Person unbenommen, eine Gewinnerzielungsabsicht nach Maßgabe von H 15.3 EStH nachzuweisen. Macht die steuerpflichtige Person von dem Wahlrecht nach Rn. 3ff keinen Gebrauch, ist die Gewinnerzielungsabsicht nach den allgemeinen Grundsätzen (vgl. H 15.3 EStH) zu prüfen.
In diesem Fall gelten die allgemeinen Regelungen in allen noch offenen und künftigen
Veranlagungszeiträumen, d.h. die in Rn. 3ff beschriebene Vereinfachungsregelung kann nicht
in Anspruch genommen werden.
V. Gesonderte und einheitliche Feststellungen
7 Die Rn. 1 bis 6 gelten sinngemäß für Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage oder eines BHKW, die bislang Gegenstand einer gesonderten und einheitlichen Feststellung waren.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Im Auftrag
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen
Da ist es hier besser beschrieben. https://www.finanztip.de/photovoltaik/p ... n%20zahlst
Erst recht weil da anscheinend Änderungen fehlen.
Erst recht weil da anscheinend Änderungen fehlen.
Viel Spaß mit Signaturwissen.