Weitreisender hat geschrieben: So 6. Jul 2025, 17:30
Wird verlangt - wird gemacht - Immer dieser obrigkeitshörige Gehorsam....
Das Ziel ist im Weg hat geschrieben: So 6. Jul 2025, 18:03
Seit wann ist ein Händler die Obrigkeit?
Du weißt schon, was ich damit meine.........
Das Ziel ist im Weg hat geschrieben: So 6. Jul 2025, 18:03Er ist ein Vertragspartner, und als solcher hat er die Freiheit, seine Interessen zu vertreten.
Der Händler ist "Profi" und diktiert (quasi wie die Obrigkeit) mit seine AGB die Regeln, der Kunde ist meist unerfahren, unbedarft, gutgläubig und oft ahnungslos.......und nimmt das Vorgesetzte mehr oder weniger hin, weil er nicht ahnt oder weiß, dass das für ihn Nachteilig sein könnte.
Das Ziel ist im Weg hat geschrieben: So 6. Jul 2025, 18:03Wenn Du nicht einverstanden bist, kannst Du verhandeln und ggf. aufstehen und gehen.
Dazu dürften fachlich überhaupt nur sehr wenige von uns in der Lage sein, meinst Du nicht?
Außer über den Preis verhandelt wohl so gut wie niemand, ...........wie heißt es so schön:
"Verhandlung ist die Kunst, den Kunden so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet"
Ich würde jede Wette eingehen, das die allermeisten, gar nicht wissen, was sie mit Ihrer Unterschrift alles akzeptieren.
Ich Habe schon mal eine AGB gesehen, da stand drin, dass Lieferungen, die bis zu 6 Wochen nach Liefertermin geliefert werden, noch als termingerecht gelten.
Deshalb nehmen Firmen zu (Vergabe-)Verhandlungen auch immer einen Rechtsanwalt, oder oft auch gleich mehrere mit. Die wissen schon warum
Gruß
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.
Albert Einstein