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Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

Verfasst: Mi 8. Feb 2023, 19:55
von M846

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

Verfasst: Mi 8. Feb 2023, 20:06
von Anon14
Hallo Friedo!

Einfache Entwarnung: Die Anhängelast, also wie viel das Fahrzeug ziehen darf, steht im Fahrzeugschein unter O. 1 und O. 2

In Deiner Zulassungsbescheinigung 1 steht unter O.1 1750 , unter O.2 750

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

Verfasst: Mi 8. Feb 2023, 20:13
von Anon14
Hallo Friedo!
Einfache Entwarnung: Die Anhängelast, also wie viel das Fahrzeug ziehen darf, steht im Fahrzeugschein unter O. 1 und O. 2

In Deiner Kopie Deiner Zulassungsbescheinigung 1 steht unter O.1 1750 , unter O.2 ebenfalls 750. Du musst nur beachten, dass die Stützlast ( Zelle 13 mit 80 (kg)) nicht überschritten wird.

Berichtigt entsprechend meinem Post #6

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

Verfasst: Mi 8. Feb 2023, 20:13
von WuG
warum nur? hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 20:06
In Deiner Zulassungsbescheinigung 1 steht unter O.1 2600 , unter O.2 ebenfalls 2600
Jetzt war es aber dir zu fuzelklein *JOKINGLY*

Schau nochmal genau hin *DRINK*

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

Verfasst: Mi 8. Feb 2023, 20:16
von Anon14
:mrgreen: Hab ich! :mrgreen: Den Hinweis auf meinen Post #6 hab ich im vorletzten Post berichtigt.

Über dem Eintrag F.1 steht in Zelle 13 ( Stützlast ) eine 80

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

Verfasst: Mi 8. Feb 2023, 20:22
von WuG
warum nur? hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 20:16
:mrgreen: Hab ich! :mrgreen:
über dem Eintrag F.1 steht in Zelle 13 eine 80
Ich schlage vor, wir gehen beide morgen zu Fielmann und lesen dort weiter *YAHOO*

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

Verfasst: Mi 8. Feb 2023, 20:31
von Kalle-OB
warum nur? hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 19:51

Was nutzt daher Friedo die Aussage, dass die Zulassungsstelle vergessen hat, die in der CC stehenden 6000 kg einzutragen?
Eigentlich überhaupt nichts.
Warum reißt du meine Antwort aus dem Zusammenhang? Ich habe geantwortet, das auf der Zulassungsbescheinigung nichts vermerkt ist und das ich vermute, das es ein Übertragungsfehler ist. Das braucht ihm nichts bringen, erklärt aber vielleicht die fehlende Eintragung.
warum nur? hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 19:51

Allerdings könnte Friedo mit der CC zur Änderung des Eintrages die Zulassungsstelle aufsuchen, damit das zulässige Zuggewicht noch nachgetragen werden kann. Kostet vllt ein kleines Geld, beruhigt aber die eigene Seele.
Wenn die Zulassungsstelle einen Fehler macht, wird sie wahrscheinlich keine Gebühren verlangen, um diesen zu korrigieren.

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

Verfasst: Mi 8. Feb 2023, 21:22
von Friedo
Hallo zusammen,
ich fasse mal für mich zusammen.
Variante 1: Ich kaufe einen Anhänger mit 1.500 kg Anhängelast. Damit liege ich bei 6.000 kg für WoMo inkl. Anhänger, wie es in dem CoC von
Dethleffs steht, auf der sicheren Seite.

Variante 2: Ich kaufe einen Anhänger mit 1.750 kg Anhängelast. Damit liege ich auf der sicheren Seite, sofern bei einer polizeilichen Gewichtskontrolle lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 herangezogen wird. WoMo (4.500 kg) und Anhängelast (1.750 kg)

Sollte bei der Kontrolle jedoch die Möglichkeit bestehen, auf Teil II der Dethleffs Zulassungsbescheinigung zuzugreifen, wäre ich mit 250 kg überladen, sofern ich tatsächlich mein WoMo maximal auf 4.500 kg und den
Anhänger auf 1.750 kg belade.

Würde ich 250 kg Gewicht einsparen dürfte auch in diesem Fall nichts passieren, oder?

Gruß Friedo

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

Verfasst: Mi 8. Feb 2023, 22:04
von Kalle-OB
Ich würde Variante 1 bevorzugen. Die 1500kg müßten doch für einen Hänger und einen kleinen Wagen reichen, oder?

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

Verfasst: Mi 8. Feb 2023, 23:01
von kai_et_sabine
Wir mußten auch ein zweites Mal zur Zulassungsstelle wg. des Anhängers. Die kannten unser Fahrzeug da dann schon ;-) Wir haben dann einen zweiten Satz Papiere zugeschickt bekommen. Das ging per email.

Wichtig ist, dass die zulässige Zuggesamtmasse sich auf das tatsächliche Gewicht beziehen.
AFIK gilt das selbe für das Anhängergewicht.

Sprich, bei 6to gesamt und ggf. 2to Anhänger, kann ein 4.4t Fahrzeug dennoch einen 3to Anhänger haben, sofern der a) unter 2to Gewicht hat und b) in Summe die 6to nicht überschritten werden.

Außerdem kann die Stützlast hinzugerechnet bei der maximalen Anhängerlast (aber nicht bei der Zuggesamtmasse). Heißt wenn der Anhänger 1to wiegt, werden davon hier 80Kg vom Zugfahrzeug übernommen.

gruss kai & sabine

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

Verfasst: Mi 8. Feb 2023, 23:04
von kai_et_sabine
warum nur? hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 20:16
Über dem Eintrag F.1 steht in Zelle 13 ( Stützlast ) eine 80
Wirklich nur 80Kg Stützlast? Bei einem 4.45to? Bei unserem 4.4to sind das 150Kg.

Da wurde der Wert von der AHK übernommen und die ist für diese 150Kg vorgesehen - der eigentliche Haken sogar für 200Kg.

gruss kai & sabine

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

Verfasst: Do 9. Feb 2023, 07:26
von Chief_U
Kalle-OB hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 20:31

Wenn die Zulassungsstelle einen Fehler macht, wird sie wahrscheinlich keine Gebühren verlangen, um diesen zu korrigieren.
Die Zulassungsstelle verlangt bei sowas immer Gebühren! Das müsstest Du sofort an Ort und Stelle reklamieren. Ein ähnlichen Fall hatte ein Bekannter. Kulanz gibts da ein paar Tage/Wochen nicht mehr.
:-$

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

Verfasst: Do 9. Feb 2023, 07:39
von LT35
Moin
Friedo hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 21:22
Sollte bei der Kontrolle jedoch die Möglichkeit bestehen, auf Teil II der Dethleffs Zulassungsbescheinigung zuzugreifen, [...]
Warum sollte man es tun ? Die Werte stehen i.d.R. auf dem Typenschild (und das klebt bei Hymer z.B. auch noch außen am Fahrzeug).

https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32011R0019
(Seite 4 unter Punkt 2.1 e).

Gruß
K.R.

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

Verfasst: Do 9. Feb 2023, 09:14
von Friedo
Hallo K.R.
vielen Dank für diese hilfreiche Info.
Sobald ich mein WoMo aus dem Winterschlaf geweckt habe und es wieder vor meiner Garage steht, werde ich mich auf die Suche nach dem Typenschild machen.

Gruß Friedo

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

Verfasst: Do 9. Feb 2023, 09:44
von Anon18
Guten Morgen,
das zul. Zuggesamtgewicht ist bei unserem Eura auch nicht in den Fahrzegpapieren eingetragen, sondern ist von Alko auf einem geprägten Schild auf der Kühlerbrücke angebracht worden.
Eingetragen sind nur die maximalen Anhängergewichte. Anhängergewicht + zul. Gesamtgewicht wäre mehr als das zul. Zuggesamtgewicht. Also darf bei vollem Anhänger das Womo nicht voll beladen werden.

Viele Grüße
Willi

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

Verfasst: Do 9. Feb 2023, 09:52
von WoMo NK19
HAllo Tjaffer,
Tjaffer hat geschrieben: Do 9. Feb 2023, 09:44
... auf der Kühlerbrücke ....
bitte, was ist eine "Kühlerbrücke" ?????

Danke für die Erklärung.

WoMo NK 19

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

Verfasst: Do 9. Feb 2023, 10:13
von LT35
Moin
WoMo NK19 hat geschrieben: Do 9. Feb 2023, 09:52

bitte, was ist eine "Kühlerbrücke" ?????
Naja, ich denke mal, er meint die Quertraverse vorn (Schlossträger).

https://imgr1.promobil.de/Vergleich-Die ... 605473.jpg
(Quelle: Promobil)

Gruß
K.R.

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

Verfasst: Do 9. Feb 2023, 10:51
von WoMo NK19
LT35 hat geschrieben: Do 9. Feb 2023, 10:13
.... Naja, ich denke mal, er meint die Quertraverse vorn (Schlossträger).

https://imgr1.promobil.de/Vergleich-Die ... 605473.jpg
(Quelle: Promobil) ....
*THUMBS UP* *THUMBS UP* *THUMBS UP*

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

Verfasst: Do 9. Feb 2023, 11:03
von Anon14
@ WuG
WuG hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 20:22
Ich schlage vor, wir gehen beide morgen zu Fielmann und lesen dort weiter *YAHOO*
Fielmann ist mir zu teuer, ich bevorzuge Eyes and more :mrgreen:

Re: Zulässiges Gesamtzuggewicht

Verfasst: Do 9. Feb 2023, 11:09
von Anon18
Hallo WoMoNK19,
sorry für die verspätete Antwort. Bin gerade auf Arbeit beim Autobauen. (Heute wollen wieder 460 Stück gebaut werden.)
Ja, als Kühlerbrücke wird im Fahrzeugbau das obere Blech über dem Kühler bezeichnet. Darin eingebaut ist meistens das Schloss für die Motorhaube. Oft werden darauf Typschilder verklebt / vernietet. Es wird als obere Versteifung für den Vorbau (Längsquerträger und Innenkotflügel) verbaut.

Mit freundlichen Grüssen
Willi