Hallo Kai + Sabinekai_et_sabine hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 23:04Wirklich nur 80Kg Stützlast? Bei einem 4.45to? Bei unserem 4.4to sind das 150Kg.
Die 80 (kg) hab ich aus der Kopie der Zul.-Besch. 1 von Frieda. Einfach mal das Bild danach absuchen, steht über F.1
Die Angabe ist also nicht von mir aus der Luft gegriffen.
Aber vllt. vermutet Ihr richtig und man hat bei der Zulassungsstelle die Stützlast der AHK eingetragen. Wenn mehr möglich ist, um so besser und dann aus meiner Sicht erst recht ein Grund, eine Änderung der Einträge zu veranlassen. Damit ist man dann sicher vor allen möglichen Unbillen.
Zusatz: Bei uns würde das Straßenverkehrsamt/ die Zulassungsstelle auf jeden Fall Geld für die Änderung nehmen. Erlebte ich schon bei einem Fehleintrag in meinen Unterlagen, als ich, nach etwa einem Jahr der Ablastung mein Mobil wieder auf die Ursprungsangabe des bei Auslieferung des Womos eingetragene zGG zurücksetzen wollte. Die Herrschaften dort haben zwar die Daten des TÜV-Gutachtens eingegeben, nur auf dem Ausdruck war das falsch. Ist mir etwa zwei Monate später aufgefallen und mein Wunsch auf Berichtigung des offensichtlichen Fehlers des Sachbearbeiters wurde mir trotzdem Geld abgenommen.