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Re: Anzahlung ja/nein (aus einem anderen Thema extrahiert)

Verfasst: Fr 4. Jul 2025, 21:05
von Sprinterteufel
Nikolena hat geschrieben: Fr 4. Jul 2025, 15:41
Das ist doch Theorie. Papier ist geduldig.

Dem Händler nützt sein Rechtsanspruch doch gar nix, wenn kein Geld vorhanden ist. Er kann versuchen die Summe einzuklagen, mehr geben seine AGB in dem Moment auch nicht her. Ausgang: Ungewiss, irgendwann.

Das lässt sich dann mit einer Vorabzahlung in definierter Höhe abkürzen, die dann eben bei Nichtabnahme dem Händler zufällt.

Dass diese Vorabzahlung ebenfalls abgesichert sein sollte ist nur folgerichtig, hat aber erstmal nichts damit zu tun, dass sie ggf. auch vorab geleistet werden muss.
Sag mal... bist Du zufällig Händler oder bei einem angestellt weil Du Dich so extrem stark für die Händler Problematik einsetzt. Wenn heute bei jedem Geschäft... Heizung, Solar, Hausbau etc. so etwas gefordert würde dann haben wir als Käufer auf Dauer keine guten Papiere. Beim Hausbau kenne ich z.B. den Finanzierungsnachweis das wäre z.B. eine Möglichkeit. Alles ist jedoch mit Kosten verbunden die keiner will. Geschäft ist auf Gegenseitigkeit und nicht Einseitigkeit aufgebaut. Aber da ist wohl schwer was ins wanken geraten wenn man solche Kommentare liest *DANCE*

Im übrigen sind wir Käufer momentan am längeren Hebel, daß bedeutet den diversen Händlernansprüchen einfach nicht nachzukommen denn die müssen zunehmend schauen wie sie ihre Womos los bekommen...

Re: Anzahlung ja/nein (aus einem anderen Thema extrahiert)

Verfasst: Sa 5. Jul 2025, 01:38
von Weitreisender
Ich habe es an anderer Stelle schon einmal geschrieben, aber es scheint offensichtlich sinnvoll zu sein das hier noch einmal darzulegen.

Vorausgeschickt - Ich habe beruflich über 25 Jahre mit privaten und öffentlichen Aufträgen zu tun gehabt, das sowohl auf AN und AG Seite. Das ist zwar alles viel größer und es geht um sehr viel mehr Geld, aber im Prinzip ist es rechtlich genau das gleiche, wie der Kauf eines Fahrzeugs, weil eben alles im BGB geregelt ist und auch andere nachfolgende Regelungen wie z.B. (VOB) darauf beruhen.

Ich hab ein meinem ganzen Leben noch keine Anzahlung für ein Fahrzeug oder eine Bauleistung geleistet und würde es auch nie tun (außer ggf. mit Bürgschaft s.u.), denn es gibt eigentlich auch keinen Grund dafür, denn jeder Auftrag / Vertrag, egal ob Bau oder Fahrzeug ist ein einklagbares Rechtsgeschäft, findet es aus einem irgendeinem Grund nicht statt, den eine Partei zu verantworten hat, ist die diese dann i.d.R. auch Schadensersatzpflichtig.

Bei Baugeschäften, ist es oft so, das die beauftragte Seite gerne eine Anzahlung hätte, die private und öffentliche Hand gibt die auch, aber eben nur gegen eine Bankbürgschaft, aber ACHTUNG, keine einfach Bankbürgschaft, sondern nur mit dem Zusatz "Zahlung auf erste Anforderung" manche noch dazu mit dem Zusatz, "ohne Einrede", denn geht die Firma Pleite muß die Bank dann dennoch zahlen und der Anzahler trägt keinen Schaden davon. Ohne diesen Zusatz könnte ein Insolvenzverwalter das evtl. Verschleppen und man müßte ggf. klagen! Wer will das schon.

Sinn und Ziel von Anzahlungen ist für Unternehmen i.d.R die Erhöhung der eigenen Liquidität, NUR, wenn die Bank eine derartige Bürgschaft, wie vor, ausstellt, kürzt sie dem dem Unternehmen meist gleichzeitig den Kontokorrentkredit, also den eingeräumten Kontokredit zur Abwicklung von Aufträgen oder kurzfristigen Finanzbedarfen, denn sonst trägt die Bank ein erhöhtes Risiko, das will sie ja auch nicht. Durch eine Bürgschaft hat er dann aber nur genauso viel Liquidität, wie vorher und eben nicht mehr, also will er sie um jeden Preis vermeiden!

Also eine verbürgte Anzahlung nützt dem Händler nichts, deshalb will er sie ja auch nicht Absichern, denn nur eine ungesicherte Anzahlung erhöht seine Liquidität, das Risiko eines Verlustes aber trägt dann alleine der Anzahler

Einrede - Sonderanfertigungen
Das ist nichts anderes wie vorher - Bestellt - Geliefert - Bezahlt - Fertig. Der Hersteller möchte eine Anzahlung - Bitteschön, aber NUR mit Bürgschaft s.o. Die Kosten dafür hat er übrigens auch zu tragen, denn er ist ja auch der Verursacher der Kosten - eben durch den Wunsch nach einer Anzahlung, die Absicherung des Zahlers hat er logischerweise zu tragen!

Ausnahme: Man kann sich mit dem Auftragnehmer durchaus auf Teilzahlungen, auch ohne Bürgschaft, einigen. Wenn man z.B. ein teures z.B Expeditionsfahrzeug bauen läßt, dann kann man das mit Teilzahlungen durchführen. Der AN kauft z.B. das Basisfahrzeug, das man dann mit einer 1. Teilzahlung begleicht, es geht also ins Eigentum des Käufers über - ABER ACHTUNG - Die Eigentumsübertragung muß rechtlich einwandfrei sein und das Eigentum muß - noch beim AN befindlich, als solches eindeutig gekennzeichnet sein, sonst hat evtl. bei einer Insolvenz der Insolvenzverwalter doch noch seine Hand drauf!

Einrede - Sicherheit das der Kunde das Fahrzeug abnimmt

Es gibt den Kaufvertrag mit AGBs, wird der nicht eingehalten, egal ob Lieferung oder Abnahme ist der durch entstehende Schaden einklagbar. Durchaus lästig und zeitaufwändig, aber so ist das Rechtssystem eben. Und genauso, wie der Händler Pleite gehen kann, kann auch ein Privatmann Privatinsolvenz anmelden. DAS Risiko tragen dann beide, wichtig wäre dann nur für den Zahler, das eine eventuelle Anzahlung s.o. rechtlich sauber abgesichert wäre.
Im Grunde geht es immer nur um das Geld des Kunden, mit der Maßgabe das Ausfallsrisiko von sich selbst, irgend woanders hin zu schieben und manchmal sind das nun mal die naiven, unbedarften und unerfahrenen WoMo Käufer, die nur noch einen Herzenswunsch erfüllen wollen. Bei manchen dann leider dumm gelaufen.

Fahrzeugkauf - Generell
Ich kenne keinen einzigen Fall, wo ein Händler für die Bestellung oder den Kauf eines Neu - oder Gebraucht PKW oder eines Lieferwagens je eine Anzahlung hätte haben wollen, eben weil es absolut unüblich ist. Nur manche Wohnmobilhändler meinen, das machen zu können , weil man das beim unbedarften Privatkunden durchdrücken kann.- Gründe s.o. und deshalb nenne ich WoMo Händler, die das verlangen unseriös!

Mein Rat: Sollte ein Händler eine Anzahlung verlangen, dann hätte er bei mir genau 3 Optionen:

1. Nach einem freundlichen Gespräch darauf verzichten
2. Eine Bankbürgschaft mit Zusatz "Auf erste Anforderung" beizubringen
oder
3. Auf das Geschäft zu verzichten.

Wie es richtig sein sollte:

1. Vertragsabschluß
2. Fahrzeugpapiere werden kostenlos durch den Händler zur Anmeldung des Fahrzeuges zur Verfügung gestellt.
3. Übergabetermin vereinbaren
4. Fahrzeugabnahme (schriftlich)
5. Zahlung vor Ort per "Echtzeitüberweisung"
HInweis: Vorher mit der eigenen Bank klären, das der erforderliche Betrag auch am Zahltag überwiesen werden kann. (Limits hochsetzen lassen!)

Die Zahlungen sind i.d.R. sofort auf dem Konto gutgeschrieben, der Verkäufer muß nur in seiner Buchhaltung anrufen und die muß aufs Konto schauen. Die 10 Minuten Zeit sind für die eigene Sicherheit doch gut angelegt, oder?

Ich habe das übrigens zuletzt noch im Februar, beim Kauf unsere E-Autos genau so gemacht, der Verkäufer war zugegebenermaßen etwas verdutzt, rief mich morgens noch an und sagt, das Geld sei noch nicht da.....ich habe es ihm erklärt und dann war alles gut. Nachdem alles unterzeichnet und auf dem Tisch des Verkäufers lag, habe ich gezahlt und bin eine viertel Stunde später mit dem Wagen abgebraust.

Noch Fragen - gerne!

Gruß

Re: Anzahlung ja/nein (aus einem anderen Thema extrahiert)

Verfasst: Sa 5. Jul 2025, 08:32
von Nikolena
Weitreisender hat geschrieben:
….2. Eine Bankbürgschaft mit Zusatz "Auf erste Anforderung" beizubringen…
Soweit korrekt, mit der Ergänzung dass es allerdings den Gesamtverzicht der AGB bedingt , weil sie in deren Zusammenhang sonst unwirksam wäre.

Das ist bei großen Bauverträgen mit eigenem Vertragswerk üblich, ob der Womohändler darauf verzichtet ist schwer vorstellbar, weil darin ja noch sehr viel mehr geregelt ist.
Sprinterteufel hat geschrieben:
Sag mal... bist Du zufällig Händler oder bei einem angestellt weil Du Dich so extrem stark für die Händler Problematik einsetzt.
Blödsinn! Ich bin weder in der Womobranche tätig, noch setze ich mich für sie ein, differenziere eben nur mit Blick auf die Belange beider Vertragsseiten.

Vielleicht auch deshalb, weil ich zig Fälle hatte in denen der Kunde hinterher selbst unstrittige Zahlungen nicht leisten wollte oder konnte.
Die ganzen Rechtsansprüche und erfolgreich durchgefochtenen Urteile auf Schadensersatz hängen heute noch über meinem Bett, weil sie die einzige Ausbeute waren.

Aber ja, ich räume ein, dass speziell aktuell in der Womobranche infolge kritischer Liquidität mancher Händler besondere Vorsicht geboten ist. Eine Anzahlung ist tunlichst zu vermeiden und wenn doch unabwendbar (weil man sonst sein Traummobil eben nicht bekommt) dann geringstmöglich und mit Bürgschaft. Kosten notfalls teilen.

Re: Anzahlung ja/nein (aus einem anderen Thema extrahiert)

Verfasst: Sa 5. Jul 2025, 09:40
von Bodo48
Weitreisender hat geschrieben: Sa 5. Jul 2025, 01:38
Ich habe es an anderer Stelle schon einmal geschrieben, aber es scheint offensichtlich sinnvoll zu sein das hier noch einmal darzulegen....
Sehr guter Beitrag.
Ich hatte auch Jahrzehnte mit der Vergabe und Abwicklung von öffentlichen Bauaufträgen zu tun. Und auch mit zahlreichen Insolvenzen.
Im öffentlichen Bereich sind Anzahlungen überhaupt kein Thema, vielmehr ist es so, dass hier der Unternehmer vor Auftragsvergabe dem Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft vorzulegen hat. Damit bei Nichterfüllung durch Insolvenz die Mehrkosten einer Neuvergabe abgedeckt werden können.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme hat der Unternehmer dann eine Gewährleistungsbürgschaft beizubringen.
Wie oben beschrieben, ist der Wert einer Bürgschaft von den Feinheiten der Formulierungen im Bürgschaftformular abhängig (auf erstes Anfordern usw.). Deshalb werden bei öffentlichen Vergaben meist die zu verwendenden Formulare vom Auftraggeber gestellt.
Ich habe Zweifel, dass es einem privaten Kunden im Schadensfall gelingt, die Bürgschaft in Anspruch zu nehmen. Ich habe beruflich dafür meistens die Unterstützung unserer Hausjuristen in Anspruch nehmen müssen.

Also besser erst gar keine Anzahlung leisten.

Ich habe bei meinen Fahrzeugkäufen und auch anderen Käufen noch nie eine Anzahlung geleistet, würde das auch nie tun. Vor vielen Jahren habe ich ein teures Möbel bestellt. Der Händler wollte eine hohe Anzahlung, was ich abgelehnt habe. Eine Woche nach Bestellung hat er Insolvenz angemeldet.
audioconcept hat geschrieben: Di 1. Jul 2025, 13:34
Hi wieso? 5 Prozent ist doch völlig ok. Der Händler muss sich auch absichern. Üblich sind oft 10 Prozent.
Da es ja viele Insolvenzen in der Branche gab habe ich 5 Prozent vorgeschlagen. Ich hab ja das Credo von dem Händler , da gibt es kein Ausfallrisiko.
Heute kam das Fahrzeug dann an nach knapp 6,5 Monaten.
Glück gehabt. Wegen der vielen Insolvenzen wäre es doch logischer, vom Händler eine Absicherung für die Vertragserfüllung zu fordern. Die Creditreform-Auskunft ist nicht mehr als eine Scheinsicherheit.

Re: Anzahlung ja/nein (aus einem anderen Thema extrahiert)

Verfasst: Sa 5. Jul 2025, 09:42
von jagstcamp-widdern
warum die bürgschaftskosten teilen?
wenn der händler eine anzahlung will, soll er auch die damit verbundenen kosten tragen!

Re: Anzahlung ja/nein (aus einem anderen Thema extrahiert)

Verfasst: Sa 5. Jul 2025, 10:13
von Weitreisender
Bodo48 hat geschrieben: Sa 5. Jul 2025, 09:40

Ich habe Zweifel, dass es einem privaten Kunden im Schadensfall gelingt, die Bürgschaft in Anspruch zu nehmen. Ich habe beruflich dafür meistens die Unterstützung unserer Hausjuristen in Anspruch nehmen müssen.
Das kann ich Bestätigen, Vor allem gegenüber den zahlungspflichtigen Banken, denn zahlen wollen die erst einmal grundsätzlich nicht! Danke für den Zusatz! Und um Bürgschaften gab es in jedem Vergabegesprächen Diskussionen.

Ich würde meine Aussage von daher nochmal erweitern " Wer Anzahlungen verlangt (egal ob für Bestell- oder Lagerfahrzeug) ist unseriös und hat wahrscheinlich ein Liquiditätsproblem"

..........und der Käufer muß dann natürlich in so einem Moment, auch sein "HabenwollenGen" ausschalten *THUMBS UP* und dem Verkäufer klar sagen, daß er dann eben woanders kauft.

Gruß

Re: Anzahlung ja/nein (aus einem anderen Thema extrahiert)

Verfasst: Sa 5. Jul 2025, 10:13
von oldi45
Wozu diese ganzen Diskussionen wegen einer Anzahlung? Es ist doch alles bestens geregelt. Der Händler zahlt bei Lieferung an den Hersteller. Sind es Lagerfahrzeuge geht das über die Bankenlinie zur Einkaufsfinanzierung. Ist es ein bereits bestelltes Fahrzeug bezahlt er es kurzfristig über seinen Kontokorrent Rahmen oder auch über die Einkaufsfinanzierung. Erst wenn er damit Probleme hat wird es schwierig für ihn und er muss auf Anzahlungen hoffen. Das ist dann schon ein Alarmzeichen für den Käufer.
Gruß Hajo

Re: Anzahlung ja/nein (aus einem anderen Thema extrahiert)

Verfasst: Sa 5. Jul 2025, 11:29
von Doraemon
Ein Anzahlung für eine Sache/Objekt welches bestellt werden muss halte ich aus absolut korrekt, wenn es in einem Rahmen ist.

Ich selbst verlange von meinem Kunden eine Anzahlung wenn ich daraufhin eine Küche oder Fenster bestellen muss, wenn der Kunde das nicht will dann muss er sich halt eine andere Firma suchen, bis jetzt war das in all den Jahren einmal der Fall.
Was mache ich wenn der Kunde nach der Bestellung von Fenstern für eine Wohnung auf einmal sagt ich kann/will nicht mehr, dann bleibe ich auf den Fenstern sitzen, da mein Lieferant die Bezahlung natürlich will. Als kleine Firma kann mich das finanziell schnell in Schwierigkeiten bringen.

Anzahlung ok, aber keine 20.000€ oder 30.000€.

Re: Anzahlung ja/nein (aus einem anderen Thema extrahiert)

Verfasst: Sa 5. Jul 2025, 11:29
von Weitreisender
oldi45 hat geschrieben: Sa 5. Jul 2025, 10:13
Das ist dann schon ein Alarmzeichen für den Käufer.
Gruß Hajo
Du bist schon lustig, meinst Du der Kunde wäre Hellseher oder der Händler würde ihn darüber aufklären
*YAHOO* *YAHOO* *YAHOO*