Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

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Anon7
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#441

Beitrag von Anon7 »

Birdman hat geschrieben: Sa 26. Mär 2022, 11:14
1. Kann ich eine meiner beiden Tauschflaschen einfach durch eine Tankflasche ersetzen? Also mit den installierten Textilgurten sichern und an meine Truma Duo-Control anschließen. Welche Flasche wäre da zu empfehlen? Bei einigen habe ich gelesen, dass ein Anschluß an die Duo-Control nicht möglich/zulässig ist. Material spielt keine Rolle, Gewichtsprobleme haben wir nicht (also unser Mobil, ich schon!). Eine Tauschflasche soll als Reserve bleiben, da wir in den Winterferien manchmal eine Woche an einem Platz stehen und mir da der Tausch einfacher erscheint.

2. Wir haben einen nur von außen zugänglichen Gaskasten, das Tanken mit Gas kann also bei geöffneter Klappe erfolgen. Ist dann eine Fernbefüllung (heißt das so?) überhaupt notwendig? Oder kann man den Tankstutzen einfach auf den direkt an der Flasche aufgeschraubten Adapter ansetzen? Gibt es da praktische Gründe, die dagegen sprechen? ....
@ Birdman

Hallo Martin,
ich antworte einfach mal zu Punkt 1. und meiner Erfahrung: Dem Gasdruckschlauch mit Schlauchbruchsicherung ( dem grünen Teil, mit dem Du den Gasfluss frei gibst) der zudem noch am Gasfilter oder direkt an der DuoControl CS angeschraubt ist, ist es vollkommen gleichgürltig, ob da eine Tankflasche oder eine Tauschflasche mit verbunden ist. Also keine Angst, wenn man den Schlauch wie gewohnt beim Flaschentausch auf den Entnahmeanschluss geschraubt hat funktioniert das ohne Störung.

Zu 2. Würde ich vorschlagen, die Flasche gegen Herausnahme gesichert im Gaskasten direkt zu betanken. Es ist ja nur nicht zulässig, die Betankung mit der Möglichkeit der Überfüllung ( kann bei Schrägstellen der Flasche ja geschehen, weil damit der 80% Füllstop überlistet wird ) Also, die Flasche nur im Gaskasten betanken, darin würde ich kein Problem sehen.
Allerdings hatte ich eine Außenbetankung für meine beiden Tankflaschen, die im Gaskasten durch Winkelverschraubung gesichert waren. Mich hat in all den Jahren, die ich mein Mobil mit den beiden Tankflaschen im Garagen-Gaskasten besaß, nie ein Mitarbeiter einer Gastankstelle beim Tanken gestört, bzw. wollte das Tanken verhindern.
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WoMoFahrer
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#442

Beitrag von WoMoFahrer »

Die sogenannten Gastankflaschen zählen weiterhin nur als Ladung und es reicht wen sie mit den selben Bändchen befestigt werden wie die Gasflaschen. Die Schlauchbruchsicherungen müssen direkt an der Flasche angeschlossen sein, sonst machen sie keinen Sinn. Denn die Filter sind ja aus Platzgründen nicht direkt an der Flasche angeschlossen, sondern an der DuoComfort oder DuoControl. Ob man die Flaschen direkt befüllt oder über einen festen Anschluss nach Außen liegt nur an den örtlichen Gegebenheiten. Wir haben keinen von Außen zugänglichen Gaskasten, die 300€ für die zusätzliche Tür habe ich mir gespart, da von Anfang an klar war, das wir Gastankflaschen nachrüsten werden. Eine Befüllung direkt an der Gasflasche war somit nicht möglich, weil die Tür zu den Flaschen bei beladener Heckgarage gar nicht möglich ist.

Die G 607 des Deutschen Gasverein kann überhaupt nicht übernommen werden, da sie eigentlich auch nur Bezug nimmt auf die Norm die nur für Fahrzeuge gestimmt ist, die mit Flüssiggas angetrieben werden. Jahrzehntelang haben die sogenannte Sachverständige ausgebildet, die die Grundlagen nie gelesen haben. Sonst wären sie selbst drauf gekommen, das Ihre Ausbildung überhaupt nichts mit Gasflaschen zu tun hat, man hat aber gut dran verdient. Ich kann mich noch sehr gut dran erinnern, als ich mit meiner Meinung 2015 im gelben Forum wegen meine Meinung angefeindet worden bin, weil sich einige die Gastankflaschen mit einer festen Verrohrung und 20g Befestigung haben einbauen lassen, was aus Sicherheitsgründen der absolute Wahnsinn gewesen ist. Ich bin zwar Dipl. Ing. aber nicht für die Gastechnik. Das dieser Schwachsinn endlich beendet worden ist, dafür hat schon der gesunde Menschenverstand gelangt und das lesen der immer als Grundlage vorgegebenen Normen.
Der Gasverein wollte immer die Normen über den Krümmungsgrad der Gurken, auf den Krümmungsgrad der Bananen übertragen und hatte es schon fast geschafft, bis mal endlich einer diese weltweit geltende Norm gelesen hat.
Und ob man es glaubt oder nicht, es gibt immer noch sogenannt Sachverständige, die den Betrieb der Tankflaschen mit Füllstop mit dem Versagen der TÜV Plakette ahnden. Ist meinem Bruder noch im Jahr 2021 so ergangen. Diese Herren gehören einfach aus dem Verkehr gezogen, da sie von der geltenden Rechtsordnung keine Ahnung haben, aber Ihre Macht missbrauchen.

Also nicht kirre machen lassen Gasflaschen mit oder ohne Füllstop sind rechtskonform und das wissen auch immer mehr Sachverständige. Der TÜV besteht nur deshalb auf eine Gasprüfung, weil sie auch prüfen ob die Gaszufuhr zum Herd unterbrochen wir, wenn die Flamme erlischt und das kann ich verstehen obwohl dies gar nicht zur Gasprüfung gehört, weil eigentlich nur geprüft wird ob die Leitungen vom Regler zum abgeschalteten Verbraucher dicht sind.

Wir Deutsche sind halt Weltmeister im erfinden von Vorschriften und dann gibt es noch den deutschen Gasverein, der sich auf Vorschriften bezieht, die es gar nicht gibt und fast keiner hat es gemerkt. Dafür haben sie aber jedes Jahr viele Millionen daran verdient. Die haben also eine Gelddruckmaschine erfunden und keiner hatte Ihnen den Stecker gezogen. Schade, dass ich nicht drauf gekommen bin, dann wäre ich jetzt Millionär.
Mit freundlichen Grüßen

Tommy
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Beduin
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#443

Beitrag von Beduin »

Ich denke mal, das in diesen Fällen die Prüfer lieber zu viel, wie zu wenig machen, weil sie zu faul waren das alles nachzulesen. Lieber haben die "das hörensagen" umgesetzt als sich selber zu informieren wie es richtig geht, bzw gemeint ist
Weil die ganzen Vorschriften, Verordnungen ect richtig zu übersetzten, ist auch nicht immer einfach
Liebe grüsse Ina
Anon6
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#444

Beitrag von Anon6 »

WoMoFahrer hat geschrieben: So 27. Mär 2022, 01:16
Die sogenannten Gastankflaschen zählen weiterhin nur als Ladung und es reicht wen sie mit den selben Bändchen befestigt werden wie die Gasflaschen.
Solange Gastankflaschen selbst von mehreren Vertreibern mit dem Hinweis analog Gastanks (stehende Tanks) fest eingebaut und Abnahme durch Sachverständigen angeboten werden, ist das Thema nicht geklärt.

Zum Beispiel
Wynen Gas hat geschrieben:
Stehende Tanks mit der Zulassung als Gastank - ortsfest - (nach 67 R 01) dürfen nur dann, von Privatpersonen an öffentlichen LPG Tankstellen betankt werden, wenn sie mit dem Fahrzeug fest verbunden sind ,Tankhalter Artikel Nr.: 10450 inclusive Laborbericht. Dieser Gastank stehend muss genauso wie alle anderen Festtanks vom TÜV in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Wenn so ein Fachmann das so verbreitet, dann würde ich darauf mehr vertrauen, als auf User Einschätzungen.Vosken und Nöfer sehen das auch so.

Tschau
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Cybersoft
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#445

Beitrag von Cybersoft »

Ich habe aber kein Autogas-Fahrzeug; Was macht der TÜV wenn ich hinfahre und gar keine Flasche im Tank habe?
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biauwe
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#446

Beitrag von biauwe »

Wieder hat einer sich eine Tankflasche einbauen lassen. Natürlich mit Abnahme.

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Gruß Uwe
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#447

Beitrag von oldi45 »

biauwe hat geschrieben: So 27. Mär 2022, 10:54
Wieder hat einer sich eine Tankflasche einbauen lassen. Natürlich mit Abnahme.
Was ist denn abgenommen worden? Die Stahlbänder der linken Flasche oder die Kunststoffbänder der rechten Flasche? Sonst gibt es ja keine Unterschiede der vollen Flaschen hinsichtlich der Nutzung. Beide sind normalerweise über Hochdruckschläuche mit dem Regler verbunden.
Gruß Hajo
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#448

Beitrag von oldi45 »

Cybersoft hat geschrieben: So 27. Mär 2022, 09:40
Ich habe aber kein Autogas-Fahrzeug; Was macht der TÜV wenn ich hinfahre und gar keine Flasche im Tank habe?
Der TÜV hat sicher ein Problem damit. Wenn Du in meine ehemalige Fa. kommen würdest, wird eine Flasche reingestellt, angeschlossen und die Prüfung durchgeführt.
Gruß Hajo
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#449

Beitrag von fernweh007 »

Auf dünnstem Eis bewegt sich meiner Meinung nach der TÜV, der einen Einbau von Gastankflaschen nach 20/8G begutachtet und bestätigt.
Es gibt an keinem WoMo zertifizierte Halte-/Anschraubpunkte, die von Hersteller durch Berechnungen bzw. Crashtests mit 20/8G ausgewiesen sind.

Letztlich bewertet der TÜV die Stahlbänder, die wohl die G607-Kriterien erfüllen .... aber an der Spaxschraube, mit der die Bänder befestigt werden, hört die Zertifizierung schon wieder auf.

Allerdings hat der Gasverein seine Merkblätter in letzter häufig geändert .... von "20/8G" über "stabile Befestigung" zu "aufrecht stehend tanken"
Irgendwie sieht auch der Gasverein seine Felle davon schwimmen

LG
Dietmar
oldi45
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#450

Beitrag von oldi45 »

Der TÜV bewegt sich da nicht nur auf dünnem Eis, sondern auf einem falschen Dampfer. Das kommt daher, dass die Prüfer auch beim Gasverein geschult wurden.
Gruß Hajo
Luxman
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#451

Beitrag von Luxman »

Der Gas"verein" hat keinerlei Befugnis Vorschriften zu erlassen, die hat der
https://www.dvgw.de

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. ist anerkannter Regelsetzer für die Gas- und Wasserwirtschaft.
Dort gibt es Sach-verstaendige die Gesellen und Meisterausbildung haben.
Deswegen duerfen die Gasgeraete reparieren und installieren.

Der Gas-verein hat Sach-kundige.
Ich war mal Sachkundiger weil ich als Student bei einem Freizeitausruester immer im Sommer gearbeitet habe und ich durfte die Pruefungen machen und Plakette vergeben.

Die Ausbildung war in Frankfurt in der Zentrale ein Halbtageskurs ueber Gas an sich, die physikalischen Eigenschaften und ein paar Regeln fuer den Einbau sowie das Pruefverfahren.

Reine Beutelschneiderei - Druckmanometer ran Dichtigkeit pruefen.
Gasschlauch ansehen und Druckregler Ablauf.
Geraete brennen lassen und Zuendsicherung pruefen.
Bei der Heizung pruefen das der Kamin steigend verlegt ist und eine Stuetze da ist gegen einen Wassersack und das das Ueberroher unbeschaedigt ist.
Dauert maximal 15min und dafuer wird wieviel kassiert?
Glaube so um die 45 Euro - guter Stundenlohn.

Beste Gruesse Bernd
Frag dich nicht was richtig ist, sondern frag dich was du fühlst.
Hör auf zu fragen ob du es kannst sondern frag dich ob du es willst.
Anon6
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#452

Beitrag von Anon6 »

Luxman hat geschrieben: So 27. Mär 2022, 15:31
Der Gas"verein" hat keinerlei Befugnis Vorschriften zu erlassen, die hat der
https://www.dvgw.de
Aber genau der "Gasverein" DVGW ist doch hier immer gemeint, Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.

Tschau
Luxman
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#453

Beitrag von Luxman »

AufTour hat geschrieben: So 27. Mär 2022, 16:02
Aber genau der "Gasverein" DVGW ist doch hier immer gemeint,
Jedenfalls macht der NICHT die Gaspruefungen der Campingfahrzeuge.
Das ist dieser hier:

https://www.dvfg.de

Lehrgaenge:
https://dfga.de/lehrgaenge/detail/g607-sachkunde

Zur Erlangung der G 607-Sachkunde bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten:

G 607-Grundlehrgang als 2-tägigen Kompaktlehrgang

Wer sich vertiefen moechte:

https://gagt.de/klarstellungen-in-der-s ... ndung.html

https://www.fluessiggas-magazin.de/arti ... nach-g607/

Klare Ansage des KBA
Schützenhilfe bekommt die Argumentation des BFG nun von allerhöchster Stelle: Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat auf Anfrage der Firma Alugas, Bad Sobernheim, nach der Art der Genehmigung für den Einbau von wiederbefüllbaren Flüssiggasflaschen zur Verwendung in Freizeitfahrzeugen klargestellt, dass „eine Typgenehmigung für Teile nach UN Regelung Nr. 67 nicht infrage kommt, wenn es sich um Behälter handelt, die nicht zur Speicherung von im Antriebssystem des Fahrzeugs verwendetem verflüssigten Gas vorgesehen sind.“
Eine entsprechende Festlegung ergebe sich sowohl aus dem Titel der UN-Regelung als auch aus einer Reihe einzelner in der Regelung getroffener Vereinbarungen, so das KBA in seinem Antwortschreiben.
Heißt im Umkehrschluss: Die Einbau- und Betriebsanleitung für die Alugas-Tankflasche mit CE-Kennzeichnung und pi-Zertifizierung, aufrecht stehend im Gaskasten befestigt und gegen eine leichte Entnahme gesichert, sind vollkommen ausreichend.

Gasanlagenprüfung nach G 607
Mit dieser Aussage könnten die Nutzer eigentlich aufatmen.
Eigentlich – wäre da nicht die alle zwei Jahre geforderte Gasprüfung nach DVGW Merkblatt G 607. Der DVFG, der im wesentlichen die Schulung der G 607-Sachverständigen betreibt, rät diesen, sich bei der turnusmäßigen Prüfung der Gasanlage die Bescheinigung eines Karosseriebauers oder einer Prüforganisation über den „vorschriftsmäßigen“ Einbau vorlegen zu lassen, die unter anderem eine druckfeste Verrohrung fordert und das Aushalten bestimmter Fliehkräfte. Spätestens mit Schreiben des KBA vom 26. Februar 2018 dürfte aber feststehen, dass die Regelung aus der ECE R 67.01 gar nicht zutreffend ist.



Beste Gruesse Bernd
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Anon6
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#454

Beitrag von Anon6 »

Danke, habe da offensichtlich was verwechselt.

Tschau
womocamper
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#455

Beitrag von womocamper »

Meine Tankflasche steht schon 10 Jahre friedlich mit den "Bändchen" gesichert neben der grauen Tauschflasche .
Während des Betriebes ist es auch nur eine normale Gasflasche,sogar zugelassen genau wie die Graue.

Tankflasche wird sie nur sporadisch während des betankens :-P
Gruss Dieter
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Luxman
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#456

Beitrag von Luxman »

Ich habe gar keine Tank-flasche - sondern eine befuellbare Gasflasche mit Fuellstop. 😉
Auch der Fluessiggasverband rudert ja inzwischen zurueck - keine 10g mehr - nur noch "nicht leicht entnehmbar".
Aufgrund des Gewichts und meines Rueckenleidens ist das gegeben. 😁

An einer Stelle schreibt der Fluessiggasverband - durch den Festeinbau - Stahlbaender - wuerde die Gasflasche zum Tank - wie verzeifelt mus man sein um sowas an den Haaren herbei zu ziehen.

Beste Gruesse Bernd
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womocamper
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#457

Beitrag von womocamper »

Luxman hat geschrieben: So 27. Mär 2022, 16:43
Ich habe gar keine Tank-flasche - sondern eine befuellbare Gasflasche mit Fuellstop. 😉
OK,werde meine Tankflasche auch umbenennen in eine "befüllbare" Gasflasche ;-)

Ich fahre auch schon mal nur mit der Flasche zur 24/7 Gastankstelle zum Füllen, natürlich stehend :roll:
Ich habe kein Problem mit Gas, hatte beruflich reichlich damit zu tun.
Gruss Dieter
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AndiEh
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#458

Beitrag von AndiEh »

Luxman hat geschrieben: So 27. Mär 2022, 16:43
Auch der Fluessiggasverband rudert ja inzwischen zurueck - keine 10g mehr - nur noch "nicht leicht entnehmbar".
Aufgrund des Gewichts und meines Rueckenleidens ist das gegeben.

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Gruß
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Anon7
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#459

Beitrag von Anon7 »

Der DVGW ist ein Verband, der zwar selbsterarbeitete technische Regelwerke erstellen kann, ob und wie weit diese dann rechtsverbindlich sind, kann man gern diskutieren.Führt nur zu Nichts.
So sieht sich der DVGW: Die Hauptaufgabe des Vereins besteht in der Erstellung des Technischen Regelwerkes, mit dem die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Gas- und Wasserversorgung in Deutschland gewährleistet wird. Die Fachleute der interessierten Kreise erstellen das DVGW-Regelwerk in ehrenamtlicher Zusammenarbeit. Das bedeutet, dass die Technischen Regeln für das Gas- und Wasserfach von der Branche selbst erarbeitet werden können (Technische Selbstverwaltung).
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#460

Beitrag von Luxman »

walter7149 hat geschrieben: Di 25. Jan 2022, 17:38
Bajonettadapter
Ist das auch der Adapter fuer die LPG Betankung?
Ich las irgendwo das auch ACME in Skandinavien teilweise benutzt wird.

Beste Gruesse Bernd
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