Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

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atomisator
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Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#1

Beitrag von atomisator »

Hallo, ich bin neu hier und wurde gebeten, mein Thema hier vorzustellen. Ich klage gegen die Stadt Schweinfurt, weil mir als Anwohner und Besitzer eines kleinen Stealth Wohnmobils, das ich auch als einziges Alltagsfahrzeug nutze, das Parken vor meiner Haustüre verboten wurde, ich soll im Nachbarwohngebiet parken. Jeder sprichwörtliche Hinz und Kunz kann x-beliebig viele Fahrzeuge vor meinem Haus parken, solange die Stadt Schweinfurt diese als PKW akzeptiert. Das Ganze ist ein unvorstellbarer Skandal, der den Rechtsstaat ad absurdum führt und den ich nachfolgend kurz beschreibe.
Es gibt mittlerweile ein erstes Urteil des AG Bottrop von 12.2022 ("29 owi-40 js 1108/22-557/22", findet man im Internet unter diesem Aktenzeichen zum Download, z.B. bei linertreff).
Dieses bestätigt die Rechtsauffassung, die ich ausführlich herausgearbeitet habe, und die unbestreitbar belegt, dass Wohnmobile (zumindest bis 3,5t zGG) eindeutig PKW im Sinne der StVO und auch im Sinne des Rechtes zu parken sind. (Siehe im Anhang, sollte jeder Wohnmobilfahrer kennen). Die m.A.n. verfassungswidrigen Urteile des OLG Schleswig und des KG Berlin von 1990 bzw. 1991 sind auch nach dem AG Bottrop veraltet und nicht mehr relevant. Das gleiche gilt für alte Kommentarmeinungen und erst recht für die politische Meinung der Bundesregierung, auf die sich auch die Stadt Schweinfurt beziehen wollte.
Das Verwaltungsgericht Würzburg verhandelt am 26.07.23 um 11:00 in Würzburg. Dort geht es auch um dieses Thema und auch die Rechtmäßigkeit der betreffenden Parkzone bzw. die Rechtmäßigkeit der Verweigerung einer Ausnahmegenehmigung für mich. Die Ausnahmegenehmigung wurde mir verweigert, weil es in meinem Haushalt ein weiteres Fahrzeug gäbe, das ich aber nicht nutzen kann. Die Stadt hat dies nicht interessiert. Sie hat mir und meiner Familie im Rahmen der Klage sogar nach spioniert, Eigentumsverhältnisse recherchiert, den Parkort meines Fahrzeuges außerhalb der Parkzone durch den Außendienst eruieren lassen usw. Allein dies ist schon ein Skandal. Darüber hinaus hat man mindestens einem Reichen für sein Luxuswohnmobil eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Dazu muss man wissen, dass das betreffende Wohngebiet (Parkzone) das Nobelwohngebiet von Schweinfurt ist. Die Wohnmobile und Wohnwägen hat man vor allem in das angrenzende, aber auch gute Wohngebiet Steinberg verdrängt. Die hatten aber anscheinend keine so große Lobby im Stadtrat. Die vorgeschobenen Argumente der Stadt für die Parkzone im traditionellen, historischen Nobelwohngebiet Hochfeld waren, es gäbe zu wenig Parkplätze für die Mitarbeiter und Besucher des dort ansässigen Krankenhauses sowie auch für die Besucher der Anwohner des Hochfeldes. Aha, Besucher und Krankenhausmitarbeiter haben laut Meinung der Stadt also anscheinend Vorrang vor Anwohnern selbst. Dazu verdrängte man nun die Besitzer von Wohnmobilen, Transportern und Anhängern. Bezüglich der Anhänger mag dies vertretbar sein. Es gibt kein Recht auf Nutzung des öffentlichen Raumes zum Parken laut Städtetag etc. Es ist auch nicht sozial, wenn man seinen Anhänger - egal welcher Art - in einem Wohngebiet mit prekärer Parksituation parkt. Am Hochfeld gibt es in mindestens einer solchen Straße eine derartig prekäre Parksituation, dort befinden sich einige Hochhäuser und Wohnblöcke, von "nobel" kann man da auch nicht mehr reden. In dieser Straße wohne ich. Vor allem dort hat man vor Einrichtung der Parkzone die Parksituation noch einmal verschärft, in dem man am gesamten Hochfeld Stadtteil Parkmarkierungen anbrachte. Ein älterer Stadtrat, der vermögensbezogen in einer anderen Sphäre schwebt, hat sich mir gegenüber nicht geschämt zu behaupten, dass man damit die Parksituation ja verbessert habe. Aha, für die Besitzer der Villen und Einfamilienhäuser sicher, denn die müssen jetzt nicht mehr mit dem Zollstab herumlaufen, um Polizei und Parküberwachung mal wieder jemanden zu melden, der 10cm zu nah an ihrer Garagenausfahrt parkt. Der Rest - wie ich - guckt in die Röhre und hat jetzt noch mehr Probleme zu parken. Es ist übrigens witzig, dass die Mitarbeiter oder Besucher des Krankenhauses maximal 300m entfernt vom Krankenhaus parken wollen. Weiter will man nicht laufen. Die Parkzone ist aber um ein Vielfaches größer, umfasst das ganze Wohngebiet. Natürlich gibt es auch 2 Parkhäuser, deren Benutzung ist den Mitarbeitern des Krankenhauses aber laut Stadt nicht zuzumuten bzw. man kann sie nicht zwingen. Aha. Daher "zwingt" man lieber arme Bewohner als Besitzer von Wohnmobilen und Transportern, die keinen eigenen Parkgrund besitzen ...
Natürlich handelt es sich nur um eine Handvoll betreffender Fahrzeuge, denn die Mehrheit der über 400 Besitzer von Wohnmobilen und Anhängern sind Besitzer von Anhängern, die entweder auf ihren Grundstücken parken, oder auf Campingplätzen abgestellt sind. Und die Besitzer von teuren Wohnmobilen stellen ihre reinen Zweitfahrzeuge meist ohnehin auf Privatgrund oder in Hallen ab, allein schon zum Schutz vor Wetter oder Vandalismus etc.
Die Amtsgerichte unterstützen ein solch rechtswidriges Verhalten der Kommunen leider anscheinend meist, denn auch ich wurde aufgrund meines Einspruches gegen eine erste Verwarnung vorgeladen. Und dies, obwohl besondere Umstände vorliegen, die - abgesehen davon, dass mein Wohnmobil eindeutig ein PKW ist (laut EU Klasse M1, urspr. Klasse 16 deutscher Kategorie, sowie laut mehreren OLGs und des BFH, alle sich auch auf § 4 PBfeG beziehend), - nahelegen, dass die Stadt die Verwarnung schon aus anderen Gründen rechtswidrig erteilt hat, u.a. parkte ich schon vor Aufstellung der entsprechenden Schilder ein paar Tage an der betreffenden Stelle. Das Aufstellen der Schilder erfolgte erst danach (etwa 2 Tage später), ohne dass zuvor ein konkreter (fixer) Termin den Anwohnern genannt worden war. Am ersten Werktag nach Aufstellen der Zonenschilder hat man dann sofort Verwarnungen verteilt. Dies kann man nur als bösartig bezeichnen. Und das Amtsgericht findet dies anscheinend OK, denn es hat mich in der Vorladung schon vorverurteilt und mir nahe gelegt, den Einspruch zurückzunehmen. Dem AG habe ich aber entsprechend geantwortet. Insbesondere wäre jede Argumentation, Wohnmobile wären keine PKW, weil sie überwiegend dem "Wohnen" dienen, aus rechtlicher Perspektive (StVO, OLG Entscheidungen etc.) heutzutage nur noch haarsträubender Unsinn. Leider gibt es gegen OWiG Entscheidungen keine Berufung, sondern nur eine Rechtsbeschwerde, die einer Revision entspricht. Das entspricht m.A.n. auch nicht einem guten Rechtsstaat, dessen Erläuterung hier aber zu weit führt und endlich von der EU bzw. EU-Gerichten Deutschland gegenüber angemahnt werden sollte.
Der Grund, weshalb die Stadt die Parkzone eingerichtet hat, ist offensichtlich. Sicher nicht, um die prekäre Parksituation für die Menschen am Hochfeld zu verbessern, die keinen eigenen Parkraum besitzen. Und nach dem St. Floriansprinzip vertreibt man rechtsmissbräuchlich Anwohner in Nachbarwohngebiete. Leider ist dies nicht strafbar, zumindest nicht als Amtsmissbrauch, da man im 3. Reich den entsprechenden Paragraphen aufgehoben hat und die Politik sich bis heute weigert, einen entsprechenden Paragraphen, wie er in Österreich mit §302 StGB noch existiert, wieder einzuführen. Ein Skandal - wie alles an diesem "Fall", der eigentlich vor eines der europäischen Gerichte gehört. Deutschland, das immer belehrend auf andere zeigt, sollte zuerst einmal vor seiner eigenen Türe kehren und den Rechtsstaat wieder herstellen. Aber dies ist ein noch viel komplexeres Thema. Ach ja, ich bin kein Jurist, aber etwas vorbelastet :-)
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#2

Beitrag von kai_et_sabine »

atomisator hat geschrieben: So 25. Jun 2023, 19:07
Das Ganze ist ein unvorstellbarer Skandal, der den Rechtsstaat ad absurdum führt
Das was hier geschildert wird ist ein Beispiel, wie Rechtsstaat geht. Jeder darf und kann gegen den Staat klagen. Jeder kann sogar außerhalb dieses Staates gegen diesen Staat klagen. Ein Vorteil der EU.

gruss kai & sabine
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ivalo
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#3

Beitrag von ivalo »

Guten Abend

Es gibt keinen Anspruch auf Dauerparkieren auf öffentlichem Grund, insbesondere weil der Parkraum immer knapper wird.
Im allgemeinen Interesse sollte das Parken auf der Strasse mittels Zeitlimit generell beispielsweise auf 12 Stunden beschränkt werden.
In der CH kennen wir zusätzlich eine monatliche Gebühr von meist CHF 50 für "Laternenparkieren", ohne Anspruch auf einen Platz.

Deshalb sieht man nur selten über Tage und Wochen im öffentlich Strassenraum abgestellte ReiMo. Das wird nicht mehr geduldet.
Was früher möglich war, wird heute als übermässige Beanspruchung von öffentlichem Strassenraum geahndet.
Nennt sich im Juristendeutsch "übersteigerter Gemeingebrauch".

Betrachte bitte Dein Problem mal von dieser Seite.
Es können doch nicht einfach zunehmend ReiMo auf öffentlichen Parkflächen für unbeschränkte Zeit abgestellt werden.
Ich verstehe zwar Dein Problem. Andererseits, wer ein ReiMo anschafft, muss sich vorher Gedanken darüber machen,
wo es stehen soll, wenn es nicht genutzt wird. Wir haben deshalb einen Einstellplatz für das ReiMo gemietet, obwohl auf der
Strasse vor unserer Liegenschaft deutlich mehr als genügend Platz vorhanden wäre. Aber es handelt sich um öffentlichen
Strassenraum, den wir nicht dauerhaft ohne Konsequenzen belegen könnten.

Gruss Urs
Adler fliegen alleine, Schafe gehen in Herden. Alte Adler fliegen langsam, aber sie sehen mehr.
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Cybersoft
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#4

Beitrag von Cybersoft »

Wir haben nur noch ein Fahrzeug, Wohnmobil (und E-Bikes). Und nun?
Würde auch drauf bestehen vor meiner Haustür parken zu dürfen (darf ich auch)
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Luppo
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#5

Beitrag von Luppo »

Ich kenne das Hochfeld gut, auch die Segnitzstrasse und die umliegenden Straßen.
Dort bei der starken Überbauung und den zahlreichen Fahrzeugen der Anwohner dauerhaft ein Wohnmobil abzustellen ist schon sehr hinderlich für den Verkehr.
Ich würde es jedenfalls nicht tun, schon aus Rücksicht den Nachbarn gegenüber.
Ich kann die Stadt gut verstehen, wenn sie das Parken einschränkt. Sollte dann allerdings für alle Wohnmobile gelten und nicht für einzelne.
Hast du dich eigentlich extra deswegen hier angemeldet?
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#6

Beitrag von atomisator »

kai_et_sabine hat geschrieben: So 25. Jun 2023, 19:55
Das was hier geschildert wird ist ein Beispiel, wie Rechtsstaat geht.
Leider nein, denn Klage ist immer die Notlösung. Die kostet außerdem und kann nur jemand adäquat finanzieren, der wohlhabend ist, es sei denn man lebt von Sozialhilfe. Und selbst ein teurer Anwalt gewährleistet nichts, ich habe Erfahrung. Was die Stadt Schweinfurt sich hier leistet, widerspricht einem anständigen Rechtsstaat, und die AGs und das StGB unterstützten so ein Verhalten bisher. Eine Berufung ist nicht möglich und eine Rechtsbeschwerde ähnlich der Revision wohl meist sinnlos. Eine Urteil lässt sich immer revisionsfest "begründen", sagen Anwälte. So geht Rechtsstaat eben nicht. Wenn man keine "Lobby" hat, ist man verloren.
Und noch einmal für Stammtischler. Niemand hat einen Anspruch auf öffentlichen Parkraum. Mag sein. Aber jeder ist gleich zu behandeln, sofern Parkraum vorhanden ist. Keine Diskriminierung. Wer es sich leisten kann, sollte natürlich generell seine Fahrzeuge, vor allem Zweitfahrzeuge, privat parken, wenn die Parksituation prekär ist. In meinem Falle handelt es sich aber um ein Alleinfahrzeug, dass ich auch schon Jahre zuvor erworben und selbst ausgebaut habe. Nicht größer als viele PKW von der Länge, passt auf jeden normalen PKW Parkplatz. Wer mir das Recht zu parken abspricht, vor allem, wenn er reich ist und auch noch davon profitiert, wenn ich vertrieben werde, sollte vielleicht zuvor noch einmal nachdenken und genau lesen (auch meine "Gutachten"). Ansonsten braucht man ohnehin mit demjenigen nicht weiter zu argumentieren.
atomisator
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#7

Beitrag von atomisator »

Luppo hat geschrieben: So 25. Jun 2023, 21:17
Dort bei der starken Überbauung und den zahlreichen Fahrzeugen der Anwohner dauerhaft ein Wohnmobil abzustellen ist schon sehr hinderlich für den Verkehr.
Es gibt unterschiedliche Arten von Wohnmobilen. Wieso sollen gerade die als Alleinfahrzeug genutzten Wohnmobile weichen? Damit die Herren Villenbesitzer besser ihre Zweit- und Drittfahrzeuge abstellen können und mehr Platz für ihre Besucher haben? Es gibt auch riesige PKWs. Und der einzige Grund, weshalb sie verboten werden sollen, ist niederster Natur. Vertreibung in die angrenzenden Nicht-Nobelwohngebiete. Ich empfehle noch einmal, genau oben und mein PDF zu lesen, auch diesbezüglich ->
Luppo hat geschrieben: So 25. Jun 2023, 21:17
Hast du dich eigentlich extra deswegen hier angemeldet?
Wie ich oben schrieb, bin ich animiert worden - entgegen meiner ursprünglichen Absicht - vom Admin. Was soll diese Frage?
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hwhenke
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#8

Beitrag von hwhenke »

Ich habe bisher nicht herauslesen können wie groß das betreffende mobil ist.
Es ist bestimmt ein Unterschied.
Kastenwagen bis 6m passen auf normale Parkbuchten. Mein 7m mobil eben nicht.
Deshalb Parke ich nach Möglichkeit auf anderen Flächen.
Zuhause habe zum Glück einen privaten Parkplatz hinterm Haus.
Lg Horst
Meine Enkel sind goldiger als Deine 8-) Fahrzeug; MLT580 MB419 4X4
Anon16
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#9

Beitrag von Anon16 »

moin
schon ärgerlich,warum versuchst Du nicht mit Anwohnern deiner Strasse
etwas auf die Beine zu stellen,was Deine Parksituation verbessert.Vielleicht hilft ja ein Leserbrief an die grossen Womozeitungen oder es gibt so Tv Sendungen die ja auch immer für sowas zu haben sind .Sterntv,Kabeleins,etc.Wenn so etwas erst mal im Fernsehen gezeigt wird,vielleicht.......,Mario Barth,Dieter Nuhr ,,Lanz,und wie die so alle heissen,wären für sowas auch zu haben könnte ich mir denken.Oder dein Fahrzeug als Gewerbetreibender beschrieften. Was soll jetzt dein Unmut hier im Forum bringen,ausser das Dir vielleicht einige ihr Verständnis aus drücken.
Wenn es Gerichtsurteile dazu schon gibt und man keine Möglichkeit mehr hat juristisch irgend etwas zu erreichen,dann
muss man sich dem vermeintlichen (Un) Recht ergeben,auch wenns einem das Blut in den Kopf treibt.
Ich hoffe Du findest noch die Kraft die Gerichte damit zu beschäftigen und für Dich ein passendes Urteil zu erwirken.
Rechtschreibfehler sind nicht gewollt,können aber vermehrt vorkommen, nicht ärgern.
Gruss Armin
atomisator
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#10

Beitrag von atomisator »

hwhenke hat geschrieben: So 25. Jun 2023, 22:06
Ich habe bisher nicht herauslesen können wie groß das betreffende mobil ist.
4,96m :-) Länge natürlich. Höhe L1. Mir reicht es gerade zum Stehen (Stehhöhe). Ist eher ein Camper, aber ich muss nichts umbauen, alles fest inklusive Toilette und Waschbecken. Dusche natürlich nicht vorhanden.
LG Ronald
atomisator
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#11

Beitrag von atomisator »

Wesermann hat geschrieben: So 25. Jun 2023, 22:10
Was soll jetzt dein Unmut hier im Forum bringen,ausser das Dir vielleicht einige ihr Verständnis aus drücken.
Ich habe den Beitrag nicht eingestellt, um meinen Unmut hier zu äußern. Ich informiere über die eindeutige Rechtslage und habe dazu auch die Ausgangssituation geschildert, um Stammtischmeinungen gar nicht erst aufkommen zu lassen. War trotzdem sinnlos anscheinend.
Ich gehe davon aus, dass sowohl das Verwaltungsgericht in Würzburg als auch ggfs der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bei Berufung durch die Stadt Schweinfurt bestätigen wird, dass Wohnmobile - zumindest unter 3,5t zGG - PKW sind. Zwischen 3,5t und 7,5t könnte es problematisch werden, aber eigentlich sind auch diese Wohnmobile eindeutig PKW im Sinne der StVO und des Parkens. Interessiert mich aber nicht, betrifft mich nicht und ich habe keine Unterstützung von irgendjemanden. Ich habe ehemals sogar mein Fahrzeug auf 2,8t ablasten lassen, damit ich weniger Steuer zahle und auf Gehwegen mit dem entsprechenden Zeichen parken darf. Ich nutze meinen Transporter als Alltagsfahrzeug und habe vor, ihn demnächst als PKW umschlüsseln zu lassen. Das sollte aufgrund der BFH Rechtsprechung möglich sein. Das wär's dann mit dem ganzen Ärger. Wer weiß, was die Politp*** sich in Zukunft für Wohnmobilfahrer an Einschränkungen noch ausdenken.
Wesermann hat geschrieben: So 25. Jun 2023, 22:10
Ich hoffe Du findest noch die Kraft die Gerichte damit zu beschäftigen und für Dich ein passendes Urteil zu erwirken.
Danke. Ich habe schon mehr als ein Dutzend Schriftstücke verfassen müssen und Dutzende von Stunden Zeit aufgewendet, vom Geld noch gar nicht geredet. Hoffe, am Ende wird doch alles gut :-)

Gruß Ronald
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AndiEh
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#12

Beitrag von AndiEh »

atomisator hat geschrieben: So 25. Jun 2023, 21:40
Wie ich oben schrieb, bin ich animiert worden - entgegen meiner ursprünglichen Absicht - vom Admin. Was soll diese Frage?
Das stimmt. Nachdem mir atomisator eine Mail geschickt hat, habe ich ihn gebeten bei Bedarf sein Anliegen selber hier vorzustellen.

Aber zum Thema:

Was wünschenswert wäre, ist doch für diesen Fall und andere erst einmal irrelevant.
Der öffentliche Parkraum gehört erst einmal niemanden. Von daher, kann ich mich mit meinem Fahrzeug auch hinstellen wo ich möchte, wenn dies nicht eingeschränkt ist.

Diese Einschränkungen wären z.B. das Parkverbotsschild mit dem Zusatzteichen, Für PKW frei.

Bild

Diese Einschränkungen werden in aller Regel dann aufgestellt, wenn in Wohngebieten zu viel LKWs abgestellt werden, und somit den Anwohnern zu wenig Parkraum bleibt, oder wenn das Abstellen von LKWs zu einer Verkehrsbehinderung führt.

Dem Thread Ersteller geht es nun darum, dass Wohnmobile zumindest unter 3,5t unbestreitbar PKWs sind, und somit ihnen das parken gar nicht mit diesem Schild verboten werden kann.

Ich bin sogar der Meinung, dass dies für alle Wohnmobile gilt, da Wohnmobile grundsätzlich zur Klasse M gehören und damit Fahrzeuge zur Personenbeförderung sind, genauer zu M1 eine Untergruppe von M.
Definition Klasse M1: StvZo Anlage XXiX
"Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz."

Da steht nirgends etwas von Gewicht. Wir hatten das schon mal im Zuge des LKW Überholverbotes, bei dem auch noch keine Behörde versucht hat, das LKW Überholverbot vor Gericht auf Wohnmobile über 3,5t auszudehnen. ich kenne nur Fälle, bei der sie bei einem Einspruch einen Rückzieher gemacht haben.

Und hier noch mal ein amtliche Definition vom Kraftfahrtbundesamt: KLICK

Und hier ein Urteil dass einem Transporter Fahrer 4,8t von der Ordnungswiedrigkeit der zu hohen Geschwindigkeit frei gesprochen hat, da der Transporter als PKW (Klasse M) zugelassen war. KLICK

Soweit von mir.

Ich wünsche dem Thread Ersteller viel Glück vor Gericht.

Gruß
Andi
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Wie funktioniert das Forum? Hier entlang für Tipps und Tricks: KLICK
atomisator
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#13

Beitrag von atomisator »

AndiEh hat geschrieben: So 25. Jun 2023, 22:37
Was wünschenswert wäre, ist doch für diesen Fall und andere erst einmal irrelevant.
Der öffentliche Parkraum gehört erst einmal niemanden. Von daher, kann ich mich mit meinem Fahrzeug auch hinstellen wo ich möchte, wenn dies nicht eingeschränkt ist.
Quasi die Quintessenz :-)

LKWs sind ein Sonderfall, sie sind riesig meist, nicht ungefährlich in reinen Wohngebieten und in ihnen wird auch oft übernachtet. Man muss natürlich Verständnis für die Fahrer haben, aber diese teilweise zu verbannen ist aufgrund der StVO möglich, siehe auch § 12 Abs. 3a StVO (auch in meinem PDF oben als Anhang zum DL). Bei Wohnmobilen unter 7,5t trifft das aber nicht zu. Kein Verbot durch die Kommunen über die StVO. Da müsste der Gesetzgeber erst neu regeln und auch Art. 3, 12, 14 GG beachten.
AndiEh hat geschrieben: So 25. Jun 2023, 22:37
Ich wünsche dem Thread Ersteller viel Glück vor Gericht.
Danke. Seitdem ich das Urteil des AG Bottrop gefunden habe, bin ich zuversichtlich. Das VwG schien auch schon Entgegenkommen signalisiert zu haben.

Lg Ronald
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#14

Beitrag von Alpa »

Und ich finde den Eingangsbeitrag des TE unerträglich. Er ist vollgestopft mit Sozialneid und Polemik, dazu fragwürdige, stark interessenorientierte Rechtsauslegung und Negation jeglicher anderer Rechtsauffassungen sowohl der Kommune und seiner Volksvertreter, einschlägiger Kommentatoren und der Gerichtsbarkeit bis zur ultimativen Infragestellung des Rechtsstaates einschließlich einer pauschalen Verurteilung seiner Amtsträger. Da sind wir wohl nicht mehr weit entfernt von der Reichsbürgerszene.

Der Gipfel ist die beigefügte "Pressemitteilung" des TE. Ob das Geschwurbel die seriöse Medienlandschaft interessiert hat?
Mich würden eher die Schriftsätze der Kommune interessieren. Sie scheinen überzeugender gewesen zu sein.

... und das alles nur, weil die Kommune irgendwie versucht, die ausufernde Parksituation in einem dicht bebauten Stadtteil in den Griff zu bekommen.

Nur meine Meinung.
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#15

Beitrag von atomisator »

Alpa hat geschrieben: So 25. Jun 2023, 23:01
Und ich finde den Eingangsbeitrag des TE unerträglich. ...
Gestalten tummeln sich hier, Hate Speech statt Argumente. Da wären viele Reichsbürger wohl noch viel bessere Diskussionsteilnehmer.
Nur meine Meinung.
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#16

Beitrag von WuG »

Die aufgeworfene Frage - WoMo=PKW - "offiziell", also durch Gerichte, zu klären versuchen ist auf jeden Fall sinnvoll.

Ich bin gespannt auf den weiteren Verlauf.
Bitte berichte weiter.

Danke

*HI*
Wolfgang
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#17

Beitrag von Acki »

atomisator hat geschrieben: So 25. Jun 2023, 21:32
...
Und noch einmal für Stammtischler. ...
Ein Forum ist nun mal ein Stammtisch!
Und wer etwas in einem Forum "zur Diskussion stellt" muss damit rechnen, dass es kontrovers diskutiert wird. Wer keine kritischen Bemerkungen oder Nachfragen erträgt, kann es dann schwer haben ...

Der Ton dabei ist natürlich ein anderes Thema ... dies betrifft aber natürlich auch beide Seiten ;-)
Gruss Acki
atomisator
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#18

Beitrag von atomisator »

Acki hat geschrieben: Mo 26. Jun 2023, 08:05
Ein Forum ist nun mal ein Stammtisch!
Und wer etwas in einem Forum "zur Diskussion stellt" muss damit rechnen, dass es kontrovers diskutiert wird.
Damit magst du recht haben. Meinungen kann man auch tolerieren, Unterstellungen oder Angriffe, auch subtile, hingegen nicht. Und zur Diskussion gestellt habe ich nichts. Ich habe hier eine Information geliefert, die für Wohmobilfahrer bzw. im meinem Falle genauer auch Reisemobilfahrer (was der viel passendere Begriff für viele "Wohnmobile" ist, es sei denn, man spricht über die wirklichen Dickschiffe aka quasi Busse, in denen man tatsächlich "Wohnen" könnte) relevant ist bzw. sein kann. Zu diskutieren gibt es da wenig. Wohnmobile sind nach der Rechtslage eindeutig PKW. Und das Verhalten einiger weniger (!) Kommunen ist skandalös. Die Motive klar.
Ich bevorzuge übrigens Foren als reine Informationsquelle, an "Meinungen" oder Stammtisch bin ich eigentlich nicht interessiert. Nix für ungut. :-)
Grüße
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#19

Beitrag von Anon16 »

moin
was hat jetzt dein Bericht hier an Informationen für Dich hier im Forum gebracht? Wenn ein Parkverbot mit den Entsprechenden Beschilderungen gekennzeichnet ist,was kann man dagegen tun?Was will man dagegen tun?
Und nun noch eine Anmerkung zum Unmut,wenn ich mir Deinen Ersten Thread durchlese ,habe ich einige Stellen wo Du ganz schön rum Wetters bezüglich der Reichen den man eine Sondererlaubnis zum Parken einräumt,dir aber nicht, ist das nicht Unmut,den man dann in schriftlicher Form äussert?
Ich kann das verstehen,das diese nicht Gleichbehandlung einen den Kamm anschwellen lässt,die Info das es ein Gerichtsverfahren geben wird ist hilfreich,aber letzendlich entscheiden die Gerichte darüber was Recht ist und nicht wir die uns wünschen das das so Recht ist.Man hat dann immer noch Einspruchmöglichkeiten oder ein endgültiges Gerichtsurteil mit dem man dann Leben muss,auch wenns nicht für einem passt,so ist unsere gewählte Gesellschaft.
Ich bin auch nicht mit allem Einverstanden und unsere Rechtssprechung geht manchmal komische Wege und man kann nicht immer Gewinnen.
gruss Armin
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Re: Parken auf PKW Parkplätzen (Zusatzzeichen1024-10) - erstes Urteil und bald Urteil eines VwG

#20

Beitrag von WuG »

Wesermann hat geschrieben: Mo 26. Jun 2023, 09:15
Wenn ein Parkverbot mit den Entsprechenden Beschilderungen gekennzeichnet ist .....
Und genau darum geht es doch offensichtlich dem TE.
Nämlich feststellen zu lassen für welche Fzge die "PKW-Schilder" gelten - Evtl auch für WoMo *PARDON*
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