Auch wenn es OT ist, hier mal wieder der Hinweis: Einscannen/Abfotografieren ganzer Zeitungsartikel und diese dann ins Netz zu stellen bedarf der Genehmigung durch den Verlag. Andernfalls ist es eine Urheberrechtsverletzung. Meist sind es dann gar nicht die Verlage selbst, die dagegen vorgehen, sondern spezielle Anwaltskanzleien, die nur davon leben, entsprechende Unterlassungsschreiben inkl. hoher Gebühren zu verschicken. Ich spreche da aus leidvoller eigener Erfahrung.
Deshalb der Tipp: Lieber lassen und wenn schon geschehen, schnell wieder löschen.