Bei mir ist der Befüllschlauch zur Tankflasche fest verbaut und geschraubt.
Danach wurde eine Gasprüfung gemacht.
Bei mir ist der Befüllschlauch zur Tankflasche fest verbaut und geschraubt.
Na ja, "geschraubt" wird doch auch bei jedem Wechsel einer Tauschflasche. Nichts anderes passiert bei meiner Tankflasche, da wird ganz normal der Schlauch festgeschraubt, der sonst an die Tauschflasche käme.
der Brief vom TÜV ist allerdings korrekt.
Dieselheizung? Was oder wer prüft da was?
Es heißt in meinem Link:
Die Prüfung der Heizung nach §29 ist eine Sichtprüfung, keine Funktionsprüfung, also nicht mir einer Gasprüfung zu verwechseln. Auch die Vorlage dieser für die Mängelfreiheit nach §29 lässt sich aus dem Gesetzestext nicht ableiten.AndiEh hat geschrieben: ↑Fr 12. Mai 2023, 15:34...
der Brief vom TÜV ist allerdings korrekt.
Ja, die "GAS Prüfung" mag kein Gegenstand der TÜV Prüfung mehr sein, die Prüfung der Heizung ist es aber schon. Siehe Punkt 6.6:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage VIIIa (§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2) Durchführung der Hauptuntersuchung
Darum kann der TÜV eben doch auf einer GAS Prüfung bestehen, bzw. auf die Vorlage der Prüfung.
Aber.......Da die Prüfung der Gasheizung (natürlich auch einer Diesel Heizung) ja ein Bestandteil der Fahrzeugprüfung ist, stellt sich mir die Frage, ob diese dann nicht im Prüfpreis enthalten ist.
Wer Zeit hat, kann das je mal nachfragen.
Gruß
Andi
Scheint regional verschieden zu sein. Freunde von uns aus Appenzell haben in ihrem Wochner 2 14 Kilo Tankflaschen mit Aussenbefüllung verbaut. Er musste die Anlage eintragen lassen und gut wars.
Kann ich bestätigen! Unsere Tankflasche wurde 2020 in AG vom SVA mit Aussenbetankung abgenommen. Und ich weiss, dass dasselbe auch in BE und SG zugelassen wurde.
Das ist ja schon so falsch, dass ich den Rest auch nicht ganz ernst nehmen kann.
Das ist zusammengefast der Quatsch vom Gasverein. Der hält sich schon seit Jahren, da dieser Verein auch die Wiederholungsprüfungen der zugelassenen Gasprüfer veranstalten darf. Viele der Prüfer, die technisch nicht so sattelfest sind, übernehmen das dann kritiklos. Wie mir meine ehemaligen Mitarbeiter erzählen, hat eine Diskussion während der Schulung keinen Sinn, da nur der die Prüfung besteht, der diesen Unsinn dann von sich gibt. Die Prüfer mit Sachverstand lassen sich aber dadurch nicht beeinflussen.Thomas04 hat geschrieben: ↑Sa 13. Mai 2023, 22:32Hallo zusammen,
ich hatte heute wegen Gasflasche mit Füllstop bei einem Betrieb bei Speyer vor Ort ein Gespräch.
Grundlage war meine Absicht, eine Aluflasche ohne Füllstop gegen eine mit Füllstop auszutauschen.
Offensichtlich gibt es bei uns ab August neue Normen.
Ich muss gestehen, ich habe nicht kapiert, was sich da ändern soll oder wird.
Bei mir ist nur hängen geblieben, dass es wegen Zulassung mit der Aluflasche Probleme gibt oder geben wird. Außerdem werden höhere Ansprüche an die Verankerung der Flasche gestellt, oft eine Bodenbefestigung verlangt und unter dem Boden eine Verbindung der Befestigung mit dem Fahrzeugrahmen.
Außerdem darf man stehende Flaschen in D und I an der Tankstelle nicht selber befüllen.
Als Lösung der Probleme wurde mir ein liegender 55Liter Stahltank empfohlen, der zwar auch Befestigungen mit Verbindung zum Rahmen benötigt, aber zugelassen ist und durch den TÜV auch abgenommen wird.
Dieser Tank darf dann auch in D und I an jeder Tanke befüllt werden, da liegender Tank und keine stehende Flasche.
Wer will und kann bei dem Durcheinander noch den Überblick behalten, wenn jeder ausführende Betrieb dir andere „Fakten“ nennt.
Ein Betrieb hat mir am Mittwoch letzter Woche allen Ernstes verkaufen wollen, dass er seine angebotene Tankstahlflasche nicht nur an der Wand sondern auch noch am Boden verschrauben muss.
Gibts schon wieder ein neues Merkblatt vom Gasverein ...
Kauf dir eine Flasche ... stell sie am Bändchen ins Womo und tanke nach Bedarf