völlig OT hier:
Ich spekuliere mal, dass es der Arbeitgeber nicht bei der strafrechtlichen Verfolgung belassen hat, sondern parallel eine Verdachts- bzw. hilfsweise eine Tatkündigung (evtl. auch mehrere davon) angezettelt hat. Wäre aus seiner Sichtweise ja nur konsequent. Bei der Vertretung vor Arbeitsgerichten gibt es aber keine Kostenteilung, es besteht auch kein Anwaltszwang, egal wie das Verfahren ausgeht. In der Berufungsinstanz wird das anders, aber auch die muß man ja erstmal gewinnen.borriquito hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 18:18das ist nicht schlüssig. Bei einem Freispruch fallen die Kosten (auch Anwalt) üblicherweise "der Staatskasse zur Last"heinz1 hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 13:26Das Gericht sprach meinen Kollegen nach zweistündiger Verhandlung frei, nachdem selbst der Staatsanwalt die Klage zurückgezogen hatte.
Die Anwaltskosten in Höhe von runden 10.000€ blieben trotzdem an meinem Kollegen hängen.
Weniger wahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen wäre die freie Honorarvereinbarung, also über die normalen Ansätze hinaus. Auf der Arbeitgeberseite ist das schon eher mal so.
Gruß
K.R.