Camper Base insolvent

Smalltalk Gruppe
Benutzeravatar
tztz2000
Beiträge: 282
Registriert: Sa 17. Aug 2024, 13:20
Wohnort: Emmental
Kontaktdaten:

Re: Camper Base insolvent

#21

Beitrag von tztz2000 »

Ich könnte verstehen, wenn ein Geschädigter diese Leute in's Spiel bringt:


[Link zu unseriösen Schuldeneintreibern gelöscht:AndiEH]
Text durch Administration entfernt und diesen Beitrag gesperrt.
>
Gruss Thomas

Mercedes-Benz Sprinter 319 CDI, Reisemobilausbau CS Luxor
Ein Leben ohne Sprinter-KaWa ist zwar möglich, aber sinnlos!
Benutzeravatar
raidy
Beiträge: 2614
Registriert: Mi 7. Sep 2022, 21:48
Wohnort: direkt an der schwäbischen Alb

Re: Camper Base insolvent

#22

Beitrag von raidy »

Cybersoft hat geschrieben: So 6. Okt 2024, 17:13
Aber selbstverständlich ginge das erst Mal in die Insolvenzmasse.
Der Verwalter schließt das Tor ab und nichts geht mehr raus.
Wenn der Name des Kunden (durch Anmeldung) schon im KFZ-Brief steht, dann ist er zu 100% Eigentümer dieses WoMos und nicht mehr der Händler. Somit hat der Insolvenzverwaler keine rechtliche n Ansprüche mehr auch wenn der Brief noch beim Händler liegt. Er und muß es unverzüglich herausgeben.
Gruß Georg
Wörter wie Wokeness, Gendern und Rechtschreibung kenne ich leider nicht
Hymer B504 VI
Benutzeravatar
Cybersoft
Beiträge: 6142
Registriert: Mi 30. Dez 2020, 19:14

Re: Camper Base insolvent

#23

Beitrag von Cybersoft »

Und was soll das bringen?
Wenn das, wie es sieht mit Vorsatz geplant war, sind die Betrüger auf dem gleichen Level.

Die Zeiten wo solche Firmen Geld herausprügeln sind lange vorbei
Mobilvetta Kea I86 BildBild
Benutzeravatar
Doraemon
Beiträge: 3737
Registriert: Do 26. Nov 2020, 21:53
Wohnort: Früher Nürnberg jetzt Castro Urdiales

Re: Camper Base insolvent

#24

Beitrag von Doraemon »

raidy hat geschrieben: So 6. Okt 2024, 17:40
Cybersoft hat geschrieben: So 6. Okt 2024, 17:13
Aber selbstverständlich ginge das erst Mal in die Insolvenzmasse.
Der Verwalter schließt das Tor ab und nichts geht mehr raus.
Wenn der Name des Kunden (durch Anmeldung) schon im KFZ-Brief steht, dann ist er zu 100% Eigentümer dieses WoMos und nicht mehr der Händler. Somit hat der Insolvenzverwaler keine rechtliche n Ansprüche mehr auch wenn der Brief noch beim Händler liegt. Er und muß es unverzüglich herausgeben.
Bin mir da nicht sicher, es galt mal wer den Brief hat ist der Eigentümer, deswegen sollte man den Brief immer zu Hause aufbewahren und nicht im Fahrzeug.
Saludos Christian

Bild
Benutzeravatar
raidy
Beiträge: 2614
Registriert: Mi 7. Sep 2022, 21:48
Wohnort: direkt an der schwäbischen Alb

Re: Camper Base insolvent

#25

Beitrag von raidy »

Doraemon hat geschrieben: So 6. Okt 2024, 18:42
es galt mal wer den Brief hat ist der Eigentümer,
Dachte ich früher auch.
"Wer den Fahrzeugbrief hat, ist Eigentümer:in?
Ein weit verbreiteter Irrglaube besagt, dass diejenige Person, die den Fahrzeugbrief hat auch automatisch der Eigentümer des Fahrzeugs ist – das ist falsch. Im Fahrzeugbrief ist der rechtmäßige Eigentümer oder Eigentümerin eingetragen, und deshalb gilt eine andere Person, die im Besitz des Briefs ist, aus juristischer Sicht lediglich als Halter oder Halterin."
Quelle
Gruß Georg
Wörter wie Wokeness, Gendern und Rechtschreibung kenne ich leider nicht
Hymer B504 VI
Benutzeravatar
raidy
Beiträge: 2614
Registriert: Mi 7. Sep 2022, 21:48
Wohnort: direkt an der schwäbischen Alb

Re: Camper Base insolvent

#26

Beitrag von raidy »

Bin mal gespannt, wie viele hier um ihr Erspartes gebracht wurden. Es werden wohl schon einige sein.
Gruß Georg
Wörter wie Wokeness, Gendern und Rechtschreibung kenne ich leider nicht
Hymer B504 VI
Manred80
Beiträge: 140
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 17:04
Wohnort: Niederrhein

Re: Camper Base insolvent

#27

Beitrag von Manred80 »

Doraemon hat geschrieben: So 6. Okt 2024, 18:42
es galt mal wer den Brief hat ist der Eigentümer,
raidy hat geschrieben: So 6. Okt 2024, 19:16
[...] "[...] Im Fahrzeugbrief ist der rechtmäßige Eigentümer oder Eigentümerin eingetragen, und deshalb gilt eine andere Person, die im Besitz des Briefs ist, aus juristischer Sicht lediglich als Halter oder Halterin." Quelle
Beides ist zwar meistens aber nicht immer richtig.

Aus dem JuraForum.de: "Eigentümer ist nämlich derjenige, der ein Kraftfahrzeug erwirbt und als Beleg hierfür einen Kaufvertrag vorweisen kann. Zudem muss das Fahrzeug auch an ihn übergeben worden sein, und zwar zusammen mit dem Kfz-Brief. Es ist jedoch nicht notwendig, diesen dahingehend zu ändern, dass nun der neue Eigentümer dort namentlich erwähnt wird. Vielmehr sind die gesetzlichen Regelungen des § 929 BGB anzuwenden: gemäß diesen ist es zur Übertragung einer beweglichen Sache erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und sich beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Zwar ist es sinnvoll, die Eintragung im Fahrzeugbrief vorzunehmen, jedoch kann der Eigentumsübergang auch stattfinden, wenn diese nicht durchgeführt wird."
Viele Grüße

Peter
Agent_no6
Beiträge: 2496
Registriert: Mo 30. Nov 2020, 14:00
Wohnort: SU

Re: Camper Base insolvent

#28

Beitrag von Agent_no6 »

Und die, die das zu verantworten haben, sitzen in ihrer Villa am Pool und grinsen sich einen. Manchmal komme ich schon auf die Gedanken, dass solche Leute dann wenigstens nicht mehr in ihren Pool kommen, weil sie 2 steife Knie haben, der Rollator nicht schwimmen kann oder dass sie den Champagner nur noch aus der Schnabeltasse zu sich nehmen können. Ich weiß, es ist kleingeistig, aber solche Gedanken kommen mir manchmal…
Viele Grüße
Dietmar
Benutzeravatar
Doraemon
Beiträge: 3737
Registriert: Do 26. Nov 2020, 21:53
Wohnort: Früher Nürnberg jetzt Castro Urdiales

Re: Camper Base insolvent

#29

Beitrag von Doraemon »

Also dann verstehe ich das so, der Brief ist auf seinen Namen und er hat einen Kaufvertrag, also ist das Womo sein Eigentum.
Also eine Anzeige stellen gegen Camper Base wegen Diebstahl des Eigentums. 8-)
Saludos Christian

Bild
Benutzeravatar
Cybersoft
Beiträge: 6142
Registriert: Mi 30. Dez 2020, 19:14

Re: Camper Base insolvent

#30

Beitrag von Cybersoft »

Nee, ganz so einfach ist das nicht, der Besitzer ist immer noch Camper Base wenn er auf dem Firmengelände steht und nicht übergeben würde.

Man wird das Fahrzeug bekommen, aber erst nach Freigabe des Insolvenzverwalters.
Mobilvetta Kea I86 BildBild
Benutzeravatar
Elgeba
Beiträge: 5470
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 18:36
Wohnort: Taunusstein

Re: Camper Base insolvent

#31

Beitrag von Elgeba »

Und wenn die Bank die das Fahrzeug ja finanziert hat den Brief nicht herausgibt?Dann kann auch der IV nichts machen,oder sehe ich da was falsch?


Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
Benutzeravatar
Cybersoft
Beiträge: 6142
Registriert: Mi 30. Dez 2020, 19:14

Re: Camper Base insolvent

#32

Beitrag von Cybersoft »

Hier ging es darum, das ein Fahrzeug bezahlt, zugelassen und sogar die Zulassungsbescheinigung 1 und 2 beim Käufer ist, das Fahrzeug aber nicht übergeben wurde

Wenn die Bank noch den Brief hat, ist das Geld weg, ohne Auto. Kann man sich in die Insolvenzliste einschreiben ... Typischerweise ist da aber nichts zu holen.
Mobilvetta Kea I86 BildBild
Bert
Beiträge: 332
Registriert: Mi 13. Mär 2024, 06:55

Re: Camper Base insolvent

#33

Beitrag von Bert »

Cybersoft hat geschrieben: So 6. Okt 2024, 21:50
Hier ging es darum, das ein Fahrzeug bezahlt, zugelassen und sogar die Zulassungsbescheinigung 1 und 2 beim Käufer ist, das Fahrzeug aber nicht übergeben wurde

Wenn die Bank noch den Brief hat, ist das Geld weg, ohne Auto. Kann man sich in die Insolvenzliste einschreiben ... Typischerweise ist da aber nichts zu holen.
😂 google bitte mal was Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sind! Da kann kein „Brief“ mehr bei einer Bank liegen wenn die beim Käufer sind.
Bert aus Lederhose
Pilote G740 aus 2024
Benutzeravatar
Cybersoft
Beiträge: 6142
Registriert: Mi 30. Dez 2020, 19:14

Re: Camper Base insolvent

#34

Beitrag von Cybersoft »

Zu viel getanzt heute?
Lies noch Mal, vielleicht auch die Beiträge davor .,
Mobilvetta Kea I86 BildBild
Benutzeravatar
Nikolena
Beiträge: 3962
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 13:45
Wohnort: Siegen

Re: Camper Base insolvent

#35

Beitrag von Nikolena »

Verkauft sein Haus um das Womo vorab zu bezahlen. So viel Vertrauensvorschuss an wildfremde Leute!!!

Der „helfende“ Händler hat eine Bürgschaft bei durch aus auch bei ihm üblicher Anzahlung nicht erwähnt. Es blieb im Grunde auch bei ihm bei einer Ehrlichkeitsbeteuerung.

Es braucht bei solventen Firmen eigentlich überhaupt keine Anzahlung. Egal ob das Auto am Hof ist oder beim Hersteller bestellt wird.
Außer die eigene Hausbank hat kein Vertrauen bis zum nächsten Tag.

Die hartnäckige Dame hat ihr Womo ja gekriegt. Das kann dann aber nur vor dem Insolvenzantrag gewesen sein. Oder?
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
WoMo NK19
Beiträge: 680
Registriert: Fr 5. Aug 2022, 13:47
Wohnort: Großraum Stuttgart

Re: Camper Base insolvent

#36

Beitrag von WoMo NK19 »

Hallo,
Nikolena hat geschrieben: So 6. Okt 2024, 10:30
...
Ansonsten kann man nur immer wieder sagen nie nie nie Vorkasse. Und wenn’s gar nicht anders, dann nur mit Bankbürgschaft!
..
ergänzend zur Bankbürgschaft möchte ich hier noch einen Senf dazugeben.

Es gibt:
a) die Bürgschaft von der Bank
Beim der Annahme der Bürgschaft würde ich genau hinschauen, welche Bank das ist.
Vertrauen hätte ich da, wenn die bürgschafts-gebende Bank auch die Hausbank der Firma ist.
Nachteil einer solchen Sache ist, dass der Bürgschaftsrahmen die Kreditlinie des Unternehmers
und/oder seiner Überziehungsmöglichkeit des Geschäftskontos ist.

Ist der Bürgschaftsgeber nicht die Hausbank wäre zu klären, wo die Bank Ihrern eigentlich Geschäftssitz hat.
Sollte der nicht in Deutschland liegen, kann die Kommunikation beim "zu Geld machen" der Bürgschaft
mitunter sehr langwierig sein.

b) die Bürgschaft einer Versicherung
Große Versicherungsunternehmen, wie z. Bsp. die VHV Versicherung stellen ebenfalls Bürgschaften
zur Sicherung von Geschäften zur Verfügung. Hier muss die Firma, die so eine Bürgschaft für Ihren Kunden
haben möchte, monatliche Zahlungen leisten, quasi wie bei einem Kredit bezahlen. Somit bleibt die Kredithöhe des Geschäftskontos aber unangetastet.



Beiden Bürgschaften aber ist gleich, dass die Inanspruchnahme einer Bürgschaft keinesfalls so easy läuft,
wie man sich das vorstellt. Da gehen mitunter schon mal 2 bis 3 Monate ist Land, bis man dem Bürgschaftsgeber alle Dokumente eingereicht hat, die nachweisen, dass man Anspruch auf eine Bürgschaft hat. Dann hat man aber erst den Nachweis geführt. Eine Auszahlung ist damit aber noch nicht bestätigt.

Da der Bürgschaftsgeber immer Rücksprache mit einem Kunden halten wird, ob er auszahlen soll oder nicht, wird das im Fall der Insolvenz mit dem Insolvenzverwalter sein.

Da Insolvenzverwalter juristisch verpflichtet sind, für die Gläubiger die maximale Geldsumme aus den verbleibenden Geschäften herauszuholen, wird sich der Insolvenzverwalter mit der Zustimmung zur Auszahlung einer Bürgschaft genügend Zeit lassen um den Vorgang in die juritische Tiefe zu prüfen.

Tut er das nicht läuft er Gefahr, später von den Gläubiger verklagt zu werden, weil er Gelder nicht eingebracht hat.

Wie bei einem mir bekannten Insovenzverwaler der das Schrottfahrzeug vom Hof an den Schrotthändler zu 300,- Euro verkauft hat. Er musste sich nachher vor Gericht rechtfertigen, warum er da nicht mindestens 3 Angebote eingeholt hat. Am Ende vom Lied wurde er verurteilt, 200,- Euro aus eigener Kasse dazu zu bezahlen.

WoMo NK19
Wenn Frauen "okay" sagen, dann kann das bedeuten:

okay: = das ist in so Ordnung
okay: = Vorsicht, die rote Linie ist nahe
okay: = besser du machst dein Testament
Benutzeravatar
LT35
Beiträge: 1461
Registriert: Sa 28. Nov 2020, 09:05
Wohnort: Südholstein

Re: Camper Base insolvent

#37

Beitrag von LT35 »

Moin
Nikolena hat geschrieben: Mo 7. Okt 2024, 07:40

Die hartnäckige Dame hat ihr Womo ja gekriegt. Das kann dann aber nur vor dem Insolvenzantrag gewesen sein. Oder?
Ohne mich mit dem Fall „der hartnäckigen Dame“ zu befasst zu haben: es kann auch nach dem Antrag so sein, soweit es schon einen Besitzübergang gab (§ 107 Abs. 1 InsO https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__107.html )

FYI

https://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/on ... zrecht.pdf

(nicht ganz neu, dürfte die Fälle hier aber abdecken)

Gruß
K.R.
Benutzeravatar
Austragler
Beiträge: 5024
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 18:11
Wohnort: Zwischen Inn und Salzach

Re: Camper Base insolvent

#38

Beitrag von Austragler »

Das Insolvenzrecht ist für einen juristischen Laien ein Buch mit sieben Siegeln.

Als meine Frau und ich vor über 52 Jahren unser Haus gekauft haben ging der Bauträger pleite, wir mussten für noch nicht erbrachte Leistungen ca. 3000 Mark aus eigener Tasche zahlen. Damals ein für uns horrender Betrag, es tat weh.
Wir kannten den Bauträger, ich habe auf Umwegen erfahren dass vor der Pleite was zur Seite geräumt worden war, der Hauptverantwortliche war zwischenzeitlich verstorben.
Mit diesem Wissen schlug ich bei seinen Nachkommen auf und forderte den Betrag in bar ein. Diese Herrschaften waren entrüstet, was mir einfällt, ob ich mich nicht schämen würde usw.
Nein, ich schäme mich nicht, sie haben ja offensichtlich auch keine Hemmungen zwei junge Leute in finanzielle Bedrängnis zu bringen.
Entweder ich bekomme hier und jetzt 3000 Mark in bar oder ich erzähle jemandem dass in der Insolvenzmasse teure Möbel und Jagdgewehre nicht aufgeführt sind......

Das ist Erpressung !

Mir ist es wurscht wie sie es nennen, ich will nur das was mir zusteht, ende !
Einer ging ins andere Zimmer und kam mit einem Bündel Scheine wieder. Geht doch !
Gruß aus Oberbayern
Franz
Vormals "Waldbauer"
Bild
Benutzeravatar
jagstcamp-widdern
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 28. Nov 2020, 17:13
Wohnort: Weimar/Thür.
Kontaktdaten:

Re: Camper Base insolvent

#39

Beitrag von jagstcamp-widdern »

mein (früheres) unternehmen sollte mal auf 30 t€ "verzichten".

der damals noch nicht verbotene "schwarze mann" https://www.rechtsanwalt.com/urteil/ink ... zulaessig/ bewog den schuldner zu einer zahlung von 20 t€.

aus unerklärlichen gründen brannte deszen häszliches amerikanisches motorrad ca 6 mon später komplett ab!
So weit, so gut!

Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal :!:
https://www.jagstcamp-widdern.de
mit Sprinter 906 Maxi Kasten, Selbstausbau, 3,5 t

Führe mich nicht in Versuchung, ich finde den Weg allein! (Mae West)
Benutzeravatar
tztz2000
Beiträge: 282
Registriert: Sa 17. Aug 2024, 13:20
Wohnort: Emmental
Kontaktdaten:

Re: Camper Base insolvent

#40

Beitrag von tztz2000 »

Austragler hat geschrieben: Mo 7. Okt 2024, 09:50
Das ist Erpressung !

Mir ist es wurscht wie sie es nennen, ich will nur das was mir zusteht, ende !
Einer ging ins andere Zimmer und kam mit einem Bündel Scheine wieder. Geht doch !
Genauso geht's! Und wenn jemand in der Situation frech wird, kann man ziemlich sicher davon ausgehen, dass er/sie/es Dreck am Stecken hat. Irgendwo muss man auch sagen.... der Zweck heiligt die Mittel.

Auch wenn der Admin meinen Link zu einem "unseriösen Schuldeneintreiber" gelöscht hat.... wenn mich einer um das Geld für mein WoMo betrügt, dann setze ich alle Hebel in Bewegung und warte nicht, bis Justitia sich endlich mal bewegt. Solchen abgebrühten Typen kommt man mit Rechtsstaatlichkeit leider nicht bei.

Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er zu solchen Mitteln greifen will oder nicht.
Gruss Thomas

Mercedes-Benz Sprinter 319 CDI, Reisemobilausbau CS Luxor
Ein Leben ohne Sprinter-KaWa ist zwar möglich, aber sinnlos!
Antworten

Zurück zu „Stammtisch“