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Camper Base insolvent
Re: Camper Base insolvent
Ich könnte verstehen, wenn ein Geschädigter diese Leute in's Spiel bringt:
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>Gruss Thomas
Mercedes-Benz Sprinter 319 CDI, Reisemobilausbau CS Luxor
Ein Leben ohne Sprinter-KaWa ist zwar möglich, aber sinnlos!
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Re: Camper Base insolvent
Wenn der Name des Kunden (durch Anmeldung) schon im KFZ-Brief steht, dann ist er zu 100% Eigentümer dieses WoMos und nicht mehr der Händler. Somit hat der Insolvenzverwaler keine rechtliche n Ansprüche mehr auch wenn der Brief noch beim Händler liegt. Er und muß es unverzüglich herausgeben.Cybersoft hat geschrieben: So 6. Okt 2024, 17:13Aber selbstverständlich ginge das erst Mal in die Insolvenzmasse.
Der Verwalter schließt das Tor ab und nichts geht mehr raus.
Gruß Georg
Wörter wie Wokeness, Gendern und Rechtschreibung kenne ich leider nicht
Hymer B504 VI
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Re: Camper Base insolvent
Und was soll das bringen?
Wenn das, wie es sieht mit Vorsatz geplant war, sind die Betrüger auf dem gleichen Level.
Die Zeiten wo solche Firmen Geld herausprügeln sind lange vorbei
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Re: Camper Base insolvent
Bin mir da nicht sicher, es galt mal wer den Brief hat ist der Eigentümer, deswegen sollte man den Brief immer zu Hause aufbewahren und nicht im Fahrzeug.raidy hat geschrieben: So 6. Okt 2024, 17:40Wenn der Name des Kunden (durch Anmeldung) schon im KFZ-Brief steht, dann ist er zu 100% Eigentümer dieses WoMos und nicht mehr der Händler. Somit hat der Insolvenzverwaler keine rechtliche n Ansprüche mehr auch wenn der Brief noch beim Händler liegt. Er und muß es unverzüglich herausgeben.Cybersoft hat geschrieben: So 6. Okt 2024, 17:13Aber selbstverständlich ginge das erst Mal in die Insolvenzmasse.
Der Verwalter schließt das Tor ab und nichts geht mehr raus.
Re: Camper Base insolvent
Dachte ich früher auch.
"Wer den Fahrzeugbrief hat, ist Eigentümer:in?
Ein weit verbreiteter Irrglaube besagt, dass diejenige Person, die den Fahrzeugbrief hat auch automatisch der Eigentümer des Fahrzeugs ist – das ist falsch. Im Fahrzeugbrief ist der rechtmäßige Eigentümer oder Eigentümerin eingetragen, und deshalb gilt eine andere Person, die im Besitz des Briefs ist, aus juristischer Sicht lediglich als Halter oder Halterin." Quelle
Gruß Georg
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Re: Camper Base insolvent
Bin mal gespannt, wie viele hier um ihr Erspartes gebracht wurden. Es werden wohl schon einige sein.
Gruß Georg
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Re: Camper Base insolvent
Beides ist zwar meistens aber nicht immer richtig.
Aus dem JuraForum.de: "Eigentümer ist nämlich derjenige, der ein Kraftfahrzeug erwirbt und als Beleg hierfür einen Kaufvertrag vorweisen kann. Zudem muss das Fahrzeug auch an ihn übergeben worden sein, und zwar zusammen mit dem Kfz-Brief. Es ist jedoch nicht notwendig, diesen dahingehend zu ändern, dass nun der neue Eigentümer dort namentlich erwähnt wird. Vielmehr sind die gesetzlichen Regelungen des § 929 BGB anzuwenden: gemäß diesen ist es zur Übertragung einer beweglichen Sache erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und sich beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Zwar ist es sinnvoll, die Eintragung im Fahrzeugbrief vorzunehmen, jedoch kann der Eigentumsübergang auch stattfinden, wenn diese nicht durchgeführt wird."
Viele Grüße
Peter
Peter
Re: Camper Base insolvent
Und die, die das zu verantworten haben, sitzen in ihrer Villa am Pool und grinsen sich einen. Manchmal komme ich schon auf die Gedanken, dass solche Leute dann wenigstens nicht mehr in ihren Pool kommen, weil sie 2 steife Knie haben, der Rollator nicht schwimmen kann oder dass sie den Champagner nur noch aus der Schnabeltasse zu sich nehmen können. Ich weiß, es ist kleingeistig, aber solche Gedanken kommen mir manchmal…
Viele Grüße
Dietmar
Dietmar
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Re: Camper Base insolvent
Also dann verstehe ich das so, der Brief ist auf seinen Namen und er hat einen Kaufvertrag, also ist das Womo sein Eigentum.
Also eine Anzeige stellen gegen Camper Base wegen Diebstahl des Eigentums.
Also eine Anzeige stellen gegen Camper Base wegen Diebstahl des Eigentums.

Re: Camper Base insolvent
Nee, ganz so einfach ist das nicht, der Besitzer ist immer noch Camper Base wenn er auf dem Firmengelände steht und nicht übergeben würde.
Man wird das Fahrzeug bekommen, aber erst nach Freigabe des Insolvenzverwalters.
Man wird das Fahrzeug bekommen, aber erst nach Freigabe des Insolvenzverwalters.
Mobilvetta Kea I86 



Re: Camper Base insolvent
Und wenn die Bank die das Fahrzeug ja finanziert hat den Brief nicht herausgibt?Dann kann auch der IV nichts machen,oder sehe ich da was falsch?
Gruß Arno
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
Re: Camper Base insolvent
Hier ging es darum, das ein Fahrzeug bezahlt, zugelassen und sogar die Zulassungsbescheinigung 1 und 2 beim Käufer ist, das Fahrzeug aber nicht übergeben wurde
Wenn die Bank noch den Brief hat, ist das Geld weg, ohne Auto. Kann man sich in die Insolvenzliste einschreiben ... Typischerweise ist da aber nichts zu holen.
Wenn die Bank noch den Brief hat, ist das Geld weg, ohne Auto. Kann man sich in die Insolvenzliste einschreiben ... Typischerweise ist da aber nichts zu holen.
Mobilvetta Kea I86 



Re: Camper Base insolvent
Cybersoft hat geschrieben: So 6. Okt 2024, 21:50Hier ging es darum, das ein Fahrzeug bezahlt, zugelassen und sogar die Zulassungsbescheinigung 1 und 2 beim Käufer ist, das Fahrzeug aber nicht übergeben wurde
Wenn die Bank noch den Brief hat, ist das Geld weg, ohne Auto. Kann man sich in die Insolvenzliste einschreiben ... Typischerweise ist da aber nichts zu holen.
Bert aus Lederhose
Pilote G740 aus 2024
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Re: Camper Base insolvent
Zu viel getanzt heute?
Lies noch Mal, vielleicht auch die Beiträge davor .,
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Mobilvetta Kea I86 



Re: Camper Base insolvent
Verkauft sein Haus um das Womo vorab zu bezahlen. So viel Vertrauensvorschuss an wildfremde Leute!!!
Der „helfende“ Händler hat eine Bürgschaft bei durch aus auch bei ihm üblicher Anzahlung nicht erwähnt. Es blieb im Grunde auch bei ihm bei einer Ehrlichkeitsbeteuerung.
Es braucht bei solventen Firmen eigentlich überhaupt keine Anzahlung. Egal ob das Auto am Hof ist oder beim Hersteller bestellt wird.
Außer die eigene Hausbank hat kein Vertrauen bis zum nächsten Tag.
Die hartnäckige Dame hat ihr Womo ja gekriegt. Das kann dann aber nur vor dem Insolvenzantrag gewesen sein. Oder?
Der „helfende“ Händler hat eine Bürgschaft bei durch aus auch bei ihm üblicher Anzahlung nicht erwähnt. Es blieb im Grunde auch bei ihm bei einer Ehrlichkeitsbeteuerung.
Es braucht bei solventen Firmen eigentlich überhaupt keine Anzahlung. Egal ob das Auto am Hof ist oder beim Hersteller bestellt wird.
Außer die eigene Hausbank hat kein Vertrauen bis zum nächsten Tag.
Die hartnäckige Dame hat ihr Womo ja gekriegt. Das kann dann aber nur vor dem Insolvenzantrag gewesen sein. Oder?
Es grüßt der Wolfgang
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !

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Re: Camper Base insolvent
Hallo,
Es gibt:
a) die Bürgschaft von der Bank
Beim der Annahme der Bürgschaft würde ich genau hinschauen, welche Bank das ist.
Vertrauen hätte ich da, wenn die bürgschafts-gebende Bank auch die Hausbank der Firma ist.
Nachteil einer solchen Sache ist, dass der Bürgschaftsrahmen die Kreditlinie des Unternehmers
und/oder seiner Überziehungsmöglichkeit des Geschäftskontos ist.
Ist der Bürgschaftsgeber nicht die Hausbank wäre zu klären, wo die Bank Ihrern eigentlich Geschäftssitz hat.
Sollte der nicht in Deutschland liegen, kann die Kommunikation beim "zu Geld machen" der Bürgschaft
mitunter sehr langwierig sein.
b) die Bürgschaft einer Versicherung
Große Versicherungsunternehmen, wie z. Bsp. die VHV Versicherung stellen ebenfalls Bürgschaften
zur Sicherung von Geschäften zur Verfügung. Hier muss die Firma, die so eine Bürgschaft für Ihren Kunden
haben möchte, monatliche Zahlungen leisten, quasi wie bei einem Kredit bezahlen. Somit bleibt die Kredithöhe des Geschäftskontos aber unangetastet.
Beiden Bürgschaften aber ist gleich, dass die Inanspruchnahme einer Bürgschaft keinesfalls so easy läuft,
wie man sich das vorstellt. Da gehen mitunter schon mal 2 bis 3 Monate ist Land, bis man dem Bürgschaftsgeber alle Dokumente eingereicht hat, die nachweisen, dass man Anspruch auf eine Bürgschaft hat. Dann hat man aber erst den Nachweis geführt. Eine Auszahlung ist damit aber noch nicht bestätigt.
Da der Bürgschaftsgeber immer Rücksprache mit einem Kunden halten wird, ob er auszahlen soll oder nicht, wird das im Fall der Insolvenz mit dem Insolvenzverwalter sein.
Da Insolvenzverwalter juristisch verpflichtet sind, für die Gläubiger die maximale Geldsumme aus den verbleibenden Geschäften herauszuholen, wird sich der Insolvenzverwalter mit der Zustimmung zur Auszahlung einer Bürgschaft genügend Zeit lassen um den Vorgang in die juritische Tiefe zu prüfen.
Tut er das nicht läuft er Gefahr, später von den Gläubiger verklagt zu werden, weil er Gelder nicht eingebracht hat.
Wie bei einem mir bekannten Insovenzverwaler der das Schrottfahrzeug vom Hof an den Schrotthändler zu 300,- Euro verkauft hat. Er musste sich nachher vor Gericht rechtfertigen, warum er da nicht mindestens 3 Angebote eingeholt hat. Am Ende vom Lied wurde er verurteilt, 200,- Euro aus eigener Kasse dazu zu bezahlen.
WoMo NK19
ergänzend zur Bankbürgschaft möchte ich hier noch einen Senf dazugeben.Nikolena hat geschrieben: So 6. Okt 2024, 10:30...
Ansonsten kann man nur immer wieder sagen nie nie nie Vorkasse. Und wenn’s gar nicht anders, dann nur mit Bankbürgschaft!
..
Es gibt:
a) die Bürgschaft von der Bank
Beim der Annahme der Bürgschaft würde ich genau hinschauen, welche Bank das ist.
Vertrauen hätte ich da, wenn die bürgschafts-gebende Bank auch die Hausbank der Firma ist.
Nachteil einer solchen Sache ist, dass der Bürgschaftsrahmen die Kreditlinie des Unternehmers
und/oder seiner Überziehungsmöglichkeit des Geschäftskontos ist.
Ist der Bürgschaftsgeber nicht die Hausbank wäre zu klären, wo die Bank Ihrern eigentlich Geschäftssitz hat.
Sollte der nicht in Deutschland liegen, kann die Kommunikation beim "zu Geld machen" der Bürgschaft
mitunter sehr langwierig sein.
b) die Bürgschaft einer Versicherung
Große Versicherungsunternehmen, wie z. Bsp. die VHV Versicherung stellen ebenfalls Bürgschaften
zur Sicherung von Geschäften zur Verfügung. Hier muss die Firma, die so eine Bürgschaft für Ihren Kunden
haben möchte, monatliche Zahlungen leisten, quasi wie bei einem Kredit bezahlen. Somit bleibt die Kredithöhe des Geschäftskontos aber unangetastet.
Beiden Bürgschaften aber ist gleich, dass die Inanspruchnahme einer Bürgschaft keinesfalls so easy läuft,
wie man sich das vorstellt. Da gehen mitunter schon mal 2 bis 3 Monate ist Land, bis man dem Bürgschaftsgeber alle Dokumente eingereicht hat, die nachweisen, dass man Anspruch auf eine Bürgschaft hat. Dann hat man aber erst den Nachweis geführt. Eine Auszahlung ist damit aber noch nicht bestätigt.
Da der Bürgschaftsgeber immer Rücksprache mit einem Kunden halten wird, ob er auszahlen soll oder nicht, wird das im Fall der Insolvenz mit dem Insolvenzverwalter sein.
Da Insolvenzverwalter juristisch verpflichtet sind, für die Gläubiger die maximale Geldsumme aus den verbleibenden Geschäften herauszuholen, wird sich der Insolvenzverwalter mit der Zustimmung zur Auszahlung einer Bürgschaft genügend Zeit lassen um den Vorgang in die juritische Tiefe zu prüfen.
Tut er das nicht läuft er Gefahr, später von den Gläubiger verklagt zu werden, weil er Gelder nicht eingebracht hat.
Wie bei einem mir bekannten Insovenzverwaler der das Schrottfahrzeug vom Hof an den Schrotthändler zu 300,- Euro verkauft hat. Er musste sich nachher vor Gericht rechtfertigen, warum er da nicht mindestens 3 Angebote eingeholt hat. Am Ende vom Lied wurde er verurteilt, 200,- Euro aus eigener Kasse dazu zu bezahlen.
WoMo NK19
Wenn Frauen "okay" sagen, dann kann das bedeuten:
okay: = das ist in so Ordnung
okay: = Vorsicht, die rote Linie ist nahe
okay: = besser du machst dein Testament
okay: = das ist in so Ordnung
okay: = Vorsicht, die rote Linie ist nahe
okay: = besser du machst dein Testament
Re: Camper Base insolvent
Moin
FYI
https://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/on ... zrecht.pdf
(nicht ganz neu, dürfte die Fälle hier aber abdecken)
Gruß
K.R.
Ohne mich mit dem Fall „der hartnäckigen Dame“ zu befasst zu haben: es kann auch nach dem Antrag so sein, soweit es schon einen Besitzübergang gab (§ 107 Abs. 1 InsO https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__107.html )Nikolena hat geschrieben: Mo 7. Okt 2024, 07:40
Die hartnäckige Dame hat ihr Womo ja gekriegt. Das kann dann aber nur vor dem Insolvenzantrag gewesen sein. Oder?
FYI
https://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/on ... zrecht.pdf
(nicht ganz neu, dürfte die Fälle hier aber abdecken)
Gruß
K.R.
- Austragler
- Beiträge: 5024
- Registriert: Fr 27. Nov 2020, 18:11
- Wohnort: Zwischen Inn und Salzach
Re: Camper Base insolvent
Das Insolvenzrecht ist für einen juristischen Laien ein Buch mit sieben Siegeln.
Als meine Frau und ich vor über 52 Jahren unser Haus gekauft haben ging der Bauträger pleite, wir mussten für noch nicht erbrachte Leistungen ca. 3000 Mark aus eigener Tasche zahlen. Damals ein für uns horrender Betrag, es tat weh.
Wir kannten den Bauträger, ich habe auf Umwegen erfahren dass vor der Pleite was zur Seite geräumt worden war, der Hauptverantwortliche war zwischenzeitlich verstorben.
Mit diesem Wissen schlug ich bei seinen Nachkommen auf und forderte den Betrag in bar ein. Diese Herrschaften waren entrüstet, was mir einfällt, ob ich mich nicht schämen würde usw.
Nein, ich schäme mich nicht, sie haben ja offensichtlich auch keine Hemmungen zwei junge Leute in finanzielle Bedrängnis zu bringen.
Entweder ich bekomme hier und jetzt 3000 Mark in bar oder ich erzähle jemandem dass in der Insolvenzmasse teure Möbel und Jagdgewehre nicht aufgeführt sind......
Das ist Erpressung !
Mir ist es wurscht wie sie es nennen, ich will nur das was mir zusteht, ende !
Einer ging ins andere Zimmer und kam mit einem Bündel Scheine wieder. Geht doch !
Als meine Frau und ich vor über 52 Jahren unser Haus gekauft haben ging der Bauträger pleite, wir mussten für noch nicht erbrachte Leistungen ca. 3000 Mark aus eigener Tasche zahlen. Damals ein für uns horrender Betrag, es tat weh.
Wir kannten den Bauträger, ich habe auf Umwegen erfahren dass vor der Pleite was zur Seite geräumt worden war, der Hauptverantwortliche war zwischenzeitlich verstorben.
Mit diesem Wissen schlug ich bei seinen Nachkommen auf und forderte den Betrag in bar ein. Diese Herrschaften waren entrüstet, was mir einfällt, ob ich mich nicht schämen würde usw.
Nein, ich schäme mich nicht, sie haben ja offensichtlich auch keine Hemmungen zwei junge Leute in finanzielle Bedrängnis zu bringen.
Entweder ich bekomme hier und jetzt 3000 Mark in bar oder ich erzähle jemandem dass in der Insolvenzmasse teure Möbel und Jagdgewehre nicht aufgeführt sind......
Das ist Erpressung !
Mir ist es wurscht wie sie es nennen, ich will nur das was mir zusteht, ende !
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Gruß aus Oberbayern
Franz
Vormals "Waldbauer"

Franz
Vormals "Waldbauer"
- jagstcamp-widdern
- Beiträge: 2867
- Registriert: Sa 28. Nov 2020, 17:13
- Wohnort: Weimar/Thür.
- Kontaktdaten:
Re: Camper Base insolvent
mein (früheres) unternehmen sollte mal auf 30 t€ "verzichten".
der damals noch nicht verbotene "schwarze mann" https://www.rechtsanwalt.com/urteil/ink ... zulaessig/ bewog den schuldner zu einer zahlung von 20 t€.
aus unerklärlichen gründen brannte deszen häszliches amerikanisches motorrad ca 6 mon später komplett ab!
der damals noch nicht verbotene "schwarze mann" https://www.rechtsanwalt.com/urteil/ink ... zulaessig/ bewog den schuldner zu einer zahlung von 20 t€.
aus unerklärlichen gründen brannte deszen häszliches amerikanisches motorrad ca 6 mon später komplett ab!
So weit, so gut!
Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal
https://www.jagstcamp-widdern.de
mit Sprinter 906 Maxi Kasten, Selbstausbau, 3,5 t
Führe mich nicht in Versuchung, ich finde den Weg allein! (Mae West)
Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal

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Re: Camper Base insolvent
Genauso geht's! Und wenn jemand in der Situation frech wird, kann man ziemlich sicher davon ausgehen, dass er/sie/es Dreck am Stecken hat. Irgendwo muss man auch sagen.... der Zweck heiligt die Mittel.Austragler hat geschrieben: Mo 7. Okt 2024, 09:50Das ist Erpressung !
Mir ist es wurscht wie sie es nennen, ich will nur das was mir zusteht, ende !
Einer ging ins andere Zimmer und kam mit einem Bündel Scheine wieder. Geht doch !
Auch wenn der Admin meinen Link zu einem "unseriösen Schuldeneintreiber" gelöscht hat.... wenn mich einer um das Geld für mein WoMo betrügt, dann setze ich alle Hebel in Bewegung und warte nicht, bis Justitia sich endlich mal bewegt. Solchen abgebrühten Typen kommt man mit Rechtsstaatlichkeit leider nicht bei.
Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er zu solchen Mitteln greifen will oder nicht.
Gruss Thomas
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