Andi hat geschrieben:…..Ist das für einen Kaufmann zu viel Aufwand…..
Definitiv! Wer weiß was vor Gericht herauskommt? Wahrscheinlich kriegt der Händler auch Recht ….. dass der insolvente Kunde zur Zahlung verpflichtet wird, aber wie heißt es noch?: Wo kein Geld ist, hat der Kaiser sein Recht verloren!
Einfacher ist es allemale eine Sicherheitszahlung zu verlangen. Die HAT! Man schon mal.
Allen, die sich immer für eine Absicherung des Kunden aussprechen, sollten sich auch mal in die Situation des Händlers und seinem Bedarf auf Absicherung versetzen!
Vermeintliche Barzahler z.b. können keine Finanzierungsbestätigung der Bank beibringen !
Wo ist dann die Sicherheit für den Händler ?