Da treffen sich die Fans

Von "ungesichert" war übrigens nicht die Rede.
Genau ich bin unserös,
.............aber nur mit formell korrekter Eigentumsübertragung der "bezahlten Teile".AndiEh hat geschrieben: So 6. Jul 2025, 10:16
2. Für hochindividuelle Produkte oder Dienstleistungen sollte man eine Regelung finden können, welche beide Seiten zufriedenstellen, beispielsweise kleine Anzahlung und regelmäßige Abschlagzahlungen.
Gruß
Andi
In Werkverträgen, die ja auf dem Bau zugrunde liegen, gibt es dafür aber die "Abschlagszahlungen", die in der Regel mit dem Zusatz "nach Baufortschritt" gehandhabt werden. Das hat bei mir immer gut funktioniert. Das Problem, das hier die Gemüter erhitzt scheint doch zu sein, daß der Kunde/Käufer keinerlei Einblick in den "Baufortschritt" hat, weil er den "Bau" überhaupt nicht verfolgen kann.Nikolena hat geschrieben: So 6. Jul 2025, 09:40Wenn dann mehrere Tausende Euros für Material vorgestreckt werden müssen, was wmgl. erst nach Wochen abnahmefähig abgerechnet werden darf, dann ist das ggü. dem Handwerker auch nicht fair.
Richtig...Für eine Abschlagzahlung braucht es auch eine Zwischenrechnung.Weitreisender hat geschrieben: So 6. Jul 2025, 10:20............aber nur mit formell korrekter Eigentumsübertragung der "bezahlten Teile".
Doch habe ich, lese mal genau weiter oben.Weitreisender hat geschrieben: Sa 5. Jul 2025, 23:33.........und wofür (außer zur Liquiditätserhöhung) Du die überhaupt haben möchtest hast Du ja immer noch nicht gesagt.
Richtig, eine ggf. bezahlte Rechnung alleine, ist aber noch kein Nachweis einer Eigentumsübergang. Dazu benötigt man noch eine Liste der übertragenen Teile und die Kennzeichnung, nur so ist es rechtssicher. Aber ja, so könnte man das machen.AndiEh hat geschrieben: So 6. Jul 2025, 10:22Richtig...Für eine Abschlagzahlung braucht es auch eine Zwischenrechnung.
Gruß
Andi
Der Händler Zahlt erst bei Lieferung an den Hersteller! Warum zinslose Darlehn vergeben?Das Ziel ist im Weg hat geschrieben: So 6. Jul 2025, 10:21Bei einer Lieferzeit von zwei Jahren stellt sich mir nicht nur die Frage nach der Sicherheit meiner Anzahlung.
Vielmehr stellt sich die Frage, ob ich das überhaupt noch erlebe, und wenn ja, wie lange kann ich das Prachtstück dann überhaupt noch nutzen ??
Was willst du mir damit mitteilen ?Weitreisender hat geschrieben: Sa 5. Jul 2025, 22:59Du hast Wünsche, aber immer noch keine Argument![]()
Das ist kein Wunsch ich mach das so und nur weil Mercedes als Weltkonzern sich das leisten kann, ich als kleiner Unternehmer eben nicht und Punkt.Weitreisender hat geschrieben: Sa 5. Jul 2025, 22:59Du hast Wünsche, aber immer noch keine Argument
Das bezog sich nicht auf Dich, schlecht kopiertAustragler hat geschrieben: So 6. Jul 2025, 11:26Was willst du mir damit mitteilen ?Weitreisender hat geschrieben: Sa 5. Jul 2025, 22:59Du hast Wünsche, aber immer noch keine Argument![]()
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Das hat aber mit "Anzahlung" nix zu tun, das ist dann eine grundsätzliche Entscheidung. Da fallen dann Neufahrzeuge von Individualausbauern grundsätzlich weg.Das Ziel ist im Weg hat geschrieben: So 6. Jul 2025, 10:21Bei einer Lieferzeit von zwei Jahren stellt sich mir nicht nur die Frage nach der Sicherheit meiner Anzahlung.
Vielmehr stellt sich die Frage, ob ich das überhaupt noch erlebe, und wenn ja, wie lange kann ich das Prachtstück dann überhaupt noch nutzen ??
Und warum? Weil der Händler danach verlangt hat? Meiner hat damals nicht danach verlangt und auf Nachfrage (vor 7 Monaten) gesagt, machen sie immer noch nicht.Cybersoft hat geschrieben: So 6. Jul 2025, 17:21
Ich habe bei allen 4 Käufen eine ungesicherte Anzahlung von 5000€ geleistet.