Irgendwie beißt sich die Katze selbst in d......
Die Regelungen zum Betanken von Gasflaschen betreffen aber nicht die Gastankflaschen
Der Ausgangspunkt war, dass der göttliche Gasverein die Gastankflaschen zu Gastanks ernannt hat.
Dabei hat der Verein einfach mal eine EU-Richtlinie zitiert/mißbraucht, die schon beim Laienlesen niemals auf die Gastankflasche zutreffen kann.
Der Gastankflascheneinbau nach o.g. Richtline (z.B. 20/8G) war ohne WoMo-Hersteller-Anschraubpunkte für die geforderte Crashsicherheit von niemanden durchführbar.
In ihrer Weisheit wurden dann die Gasvereinsmerkblätter von 20/8G auf "stabile Befestigung" geändert.
Aber warum sollen nun 2-4 Spax-Schrauben, mit denen ich die Gastankflasche "stabil" an der Plastik-/Holzwand das Gaskastens anschrauben soll, vom TÜV abgenommen werden
Mehr Unsicherheit für die Verbraucher kann man eigentlich nicht produzieren ... (z.b. KBA schreibt "Gastankflasche ist Ladung".... irgendein TÜV besteht auf Abnahme und Eintragung ... und die dafür nicht zuständigen G607-Prüfer geben bei der Gasprüfung unterschiedliche Kommentare dazu ab)
Es gibt klare Regelungen für Gastanks (Einbau, Füllstopp, Verrohrung, etc) in gasangetriebenen Fahrzeugen
Es gibt klare Regeln für Gasflaschen (als Ladung festzurren, nicht selbst befüllen ... )
Es gibt keine klaren Regeln für Gastankflaschen ... sie sind nicht eindeutig den Regeln und Richtlinien zuzuordnen und jeder pickt sich seinen Standpunkt dazu raus.
Das Gastankflaschenleben könnte sooooo einfach sein, wenn der Gasverein ein Merkblatt (die schreibt er ja sonst auch sehr gern) entwerfen würde, dass Gastankflaschen nur aufrechtstehend oder auch aufrechtstehend im WoMo/Fahrzeug/Gaskasten.. betankt werden dürfen. Noch ein bisschen was über den Sinn des Füllstoppventil ins Merkblatt aufgenommen und jeder ist glücklich und sicher.
LG
Dietmar