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von LT35
Fr 2. Feb 2024, 15:59
Forum: Sonstiges zum Thema Zubehör
Thema: Messer im Wohnmobil verboten ?
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Re: Messer im Wohnmobil verboten ?

Moin
Travelboy hat geschrieben: Fr 2. Feb 2024, 13:50

Wie handhabt ihr das mit den Messern auf Reisen.
Ich lege sie in die Besteckschublade und nutze sie nach Bedarf bestimmungsgemäß, sofern ich mich nicht mal ausgesprochen dämlich damit anstelle.

In die U-Bahn nehme ich sie nicht mit.

Zur Situation in Deutschland steht oben ja schon einiges, welches sich auch mit einer Antwort des niedersächsischen Innenministeriums deckt.

https://fragdenstaat.de/anfrage/waffeng ... cht-690142

<die ausgeblendeten Texte öffnen, die 2008er Anfrage wurde 2022 wiederholt>

Gruß
K.R.
von LT35
Mi 31. Jan 2024, 08:11
Forum: Sonstiges zum Reisen
Thema: Körperrestaurierung während man Überwintert.
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Re: Körperrestaurierung während man Überwintert.

Moin
Sellabah hat geschrieben: Di 30. Jan 2024, 21:01
Aber speziell Zahnbehandlungen werden hier angeboten.
Ein kurzer Hinweis beim Thema Zahnersatz aus dem Ausland für die Versicherten der GKV:

https://www.kzv-berlin.de/fuer-patiente ... em-ausland
(siehe unter "Nachbesserungen in Deutschland")

Ich habe hier einen Kollegen, der ad hoc dann schon mehrfach wieder zur Behandlung fliegen dürfte, weil die lokalen Zahnärzte da nicht beigehen.

Gruß
K.R.
von LT35
Mo 29. Jan 2024, 16:58
Forum: Aufbau und Grundrisse
Thema: Gesucht: VI mit 198 cm Stehhöhe in der sep. Dusche
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Re: Gesucht: VI mit 198 cm Stehhöhe in der sep. Dusche

Moin

Fährt jemand einen PhoeniX mit Alkovenverlängerung und Bad weiter vorn ? Die Innenhöhe beträgt normalerweise 2m, unter der Erhöhung 13cm mehr.

Dann noch eine leicht devote Haltung … <duck>

Gruß
K.R.
von LT35
Mo 29. Jan 2024, 16:53
Forum: Du bist neu? Eine Vorstellung wäre nett.
Thema: Carthago Chic
Antworten: 27
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Re: Carthago Chic

Moin
WoMo NK19 hat geschrieben: Mo 29. Jan 2024, 13:47

Und wir reden hier von einem Fahrzeug, dass inzwischen 23 Jahre auf dem Buckel hat.
Hm, Baujahr 2010 …

Rechne nochmal nach ;-)

Gruß
K.R.
von LT35
So 28. Jan 2024, 17:11
Forum: Multimedia und Internet
Thema: Sat Schüssel auf Wohnmobilen
Antworten: 56
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Re: Sat Schüssel auf Wohnmobilen

Moin
Billy1707 hat geschrieben: So 28. Jan 2024, 16:28

Ja, soweit mir bekannt ist, wird immer erst die alte Pos. angefahren.
Also mindestens bei meinem recht alten Schätzchen von Ten Haaft kann man das im Menü aber auch abschalten. Viel Zeit spart das aber auch nicht.

Gruß
K.R.
von LT35
So 14. Jan 2024, 19:47
Forum: Fragen, Anregungen und Diskussionen zum Forum
Thema: Das Lari Fari Forum.... Reisemobilforum war gestern
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Re: Das Lari Fari Forum.... Reisemobilforum war gestern

Moin

OT : PN-Regeln
Santana63 hat geschrieben: So 14. Jan 2024, 19:42

Wenn ich mich recht erinnere, kann Dir so einer dann auch keine PN mehr schicken.
Dafür kannst Du eine Regel schnitzen, sonst kommt die m.E. durch.

Pardon für die Abschweifung hier.

Gruß
K.R.
von LT35
Sa 13. Jan 2024, 14:01
Forum: Sonstiges zum Thema Zubehör
Thema: Welcher kleine Pkw empfiehlt sich für die Mitnahme auf Hänger?
Antworten: 60
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Re: Welcher kleine Pkw empfiehlt sich für die Mitnahme auf Hänger?

Moin
Beni hat geschrieben: Sa 13. Jan 2024, 08:44
Onlinezulassung mit neuem Personalausweis und z. B. Handy mit NFC Funktion sowie entsprechender kostenloser App.
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... ssung.html

Nur halt nicht überall :-/

https://www.heise.de/news/Autozulassung ... 84133.html

https://service.kreis-heinsberg.de/dien ... 49450/show

Wer es eilig hat, die Zulassungsdienste sind zwar nicht unbedingt günstig, haben aber meistens sehr viel schneller einen Termin.

Gruß
K.R.
von LT35
Sa 13. Jan 2024, 13:46
Forum: Sonstiges zum Reisen
Thema: Maut in Polen
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Re: Maut in Polen

Moin
Santana63 hat geschrieben: Sa 13. Jan 2024, 13:27
Für meinen Euro 2 sehe ich bei beiden Straßen Typen 0,45€/km.
https://etoll.gov.pl/media/up3nxmcc/mau ... s-2024.pdf

https://etoll.gov.pl/media/j15hbdsz/mau ... g-2024.pdf

Ich gehe aber davon aus, dass die Preisangabe da in Zloty ist und nicht in EURO. Und dann passt das schon mit den ~ 10 Cent/km.

Zum Thema OBU: funktioniert die noch ? Polen besteht mittlerweile auf einer Umsatzsteuer-ID, die ein Privatkunde i.d.R. nicht hat (weshalb die Abrechnung für Polen in der ADAX-XXL-Mautbox - die ja vom DKV Euro Service kommt - etwa ab April 2023 wieder deaktiviert wurde).

Gruß
Klaus
von LT35
Mi 3. Jan 2024, 09:25
Forum: Stammtisch
Thema: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension
Antworten: 157
Zugriffe: 14765

Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

Moin


Keine freiwilligen RV-Beiträge bei bestehender Pflichtversicherung
kai_et_sabine hat geschrieben: Di 2. Jan 2024, 22:53
biauwe hat geschrieben: Di 2. Jan 2024, 20:45
Warum nicht?
Da musst Du die Politik fragen, die hat die Regeln gemacht.
Da durch die Pflichtversicherung bereits Zeiten erworben werden (und es bzgl. der Zählung der Versicherungszeiten keine Doppelbelegung von Beitragsmonaten gibt), liefe eine parallele freiwillige Versicherung auf eine Höherversicherung hinaus. Eine solche gab es zwar mal, die Möglichkeit dazu wurde aber (weil im Grunde systemfremd) in den 1980er Jahren unterbunden und ab 1998 dann auch für diejenigen, die schon vorher derartige Beiträge gezahlt hatten.

Gruß
K.R.
von LT35
So 31. Dez 2023, 17:26
Forum: OffTopic Beiträge aus anderen Themen
Thema: Tempolimit: mal fair gefragt
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Zugriffe: 5084

Re: Tempolimit: mal fair gefragt

Moin
Mobildomizil hat geschrieben: Do 28. Dez 2023, 18:14
Weil das zwei Möglichkeiten sind, den Verkehrssektor auf einen vernünftigen Weg zu bringen. Dort stagnieren die Emissionen seit 20 oder 30 Jahren, während sie in vielen anderen Sektoren rückläufig sind.
Hmh, nur liegt das weniger am Tempo auf den Straßen als wohl überwiegend an der zunehmenden Gesamtfahrleistung (sowohl im PKW-Bereich, weil es dort mehr und zudem schwerere - die technische Verbrauchsersparnis insoweit wieder neutralisierende - Fahrzeuge gibt, als auch gerade im gestiegenen gewerblichen Güterverkehr, der übrigens ein Tempolimit hat).

https://www.umweltbundesamt.de/daten/ve ... sregierung

Nun ist der Kraftstoff in den letzten 20-30 Jahren ja bereits durchaus teurer geworden, eine Fernstraßenmaut für den Güterverkehr gibt es auch seit 19 Jahren und trotzdem ist es so wie es ist. Mag sein, dass man mit ad hoc +50 Cent den Liter eine Verhaltensänderung bewirkt, also entweder sparsamer oder weniger fahren, wie ich auch den Effekt durch die Fernstraßentempolimits nicht bestreiten würde wollen, aber eben auch nicht bewerten, ich neige seit jeher nicht zu überschäumendem Optimismus.

Die Aufrechnung aber nur über die Fernstraßen zu suchen, deren Nutzungsgrad beim privaten Verkehr sehr unterschiedlich ausfallen dürfte, erscheint mir fragwürdig. Der Güterverkehr würde die Tempo100-Option zugunsten des billigen Sprits wohl begrüßen, der Gelegenheits-oder Kurzstrecken-Autobahnnutzer auch. BTW, Tempo 100 heisst dann aber auch 100 und nicht wie gerne umgesetzt +10-20%, weil kostet ja nur 40-60 EUR und das auch ausgesprochen selten. Also bitte dann auch alles andere runter im Tempo, wobei ich nicht sagen kann, ob man hier aus 50 dann 30 km/h machen müsste oder emissionstechnisch da mit 40 (oder gar 25 ?) hinkäme. Hm ...

Mir fehlt ja doch ein wenig der Glaube, dass so etwas vom Verkehrsteilnehmer dann - zur Emissionssenkung (nur darum ging es ja) - auch alles so ohne Murren umgesetzt würde (und teile insoweit Walters leise Überraschung am bisherigen Abstimmungsergebnis mal).

Die Verkehrsfluss-Sache:

meine Frau schickt mich ja auch lieber über NL und Belgien z.B. nach Frankreich, nur darf ich m.E. in NL mit > 3.5t auf der Autobahn nur 80 fahren und dann hängen mir die LKW da genauso auf der Stoßstange wie hier auch. Ansonsten empfinde ich den etwas gleichmäßigeren Verkehrsfluß auf französischen Autobahnen durchaus als angenehmer, mit einem vergleichsweise langsamen Fahrzeug allemal. Es gibt auch in D ja durchaus längere Strecken, auf denen z.B. nur 120 km/h erlaubt sind. Es stellt sich aber nicht das gleiche Gefühl ein, was möglicherweise an der Verkehrsdichte liegen könnte (die ist in D gefühlt deutlich eine andere als z.B. in F oder in B).

Nur nebenbei zum Vergleich USA und Deutschland:

https://ralphbu.files.wordpress.com/201 ... swesen.pdf
https://www.diw.de/sixcms/detail.php?id ... c.94284.de

Da spielt wohl noch etwas mehr rein, die sitzen halt eher mal im Auto (ist im urbanen Umfeld schneller als hier).

Gute Fahrt

Gruß
K.R.
von LT35
So 31. Dez 2023, 15:17
Forum: Aufbau und Grundrisse
Thema: Hubbett Vorteile - Nachteile (Sammelthema)
Antworten: 58
Zugriffe: 3331

Re: Hubbett Vorteile - Nachteile (Sammelthema)

Moin

Wie ja schon mehrfach angedeutet, schafft man beim VI so eine einigermaßen platzsparende Möglichkeit, ein - ggf auch nur zusätzliches - Bett unterzubringen. Ja, offiziell soll das fast immer für zwei Personen sein, also ich weiß ja nicht ...

Je nach Aufwand, der dabei getrieben wird, würde ich das Mehrgewicht gegenüber den optional angebotenen Schränken auch nicht überschätzen. Bei meinem nicht mehr ganz taufrischen Modell gab Hymer damals 16kg Mindergewicht für die Schränke an, Geld hätte man auch nicht gespart, heute kostet das manuelle Hubbett in einem MCI etwa 1300 EUR. BTW, die Option, das Bett wegzulassen, war damals auch nicht für jeden Grundriss gegeben.

Aufrecht stehen kann ich unter dem Bett nicht, die Innenhöhe in dem auch außen nicht sehr hohen Fahrzeug gibt das nicht her. Mag sein, dass in Modellen wie z.B. Carthago E-Line (mal im Vergleich zum C-Line) da etwas mehr Luft bleibt. Das wird dann beim Aufstehen aus dem gedrehten Sitz vielleicht etwas einfacher, ansonsten wird man sich da vorn aufrecht stehend ja eher nicht länger aufhalten. Bei einigen Linern mit nach vorn versetzten Sitzen, Lenkrad und Armaturen vielleicht noch eher, aber ich vermute, es bleibt auch dort mehr eine Frage der Optik und des Raumgefühls.

Über eine zusätzliche Geräuschquelle bei der Fahrt kann ich mich nicht beschweren, vorausgesetzt das Bett ist auch fixiert. Dafür finde ich immer mal wieder Metallabrieb seitlich auf dem Armaturenbrett. Anlässlich eines Wechsels der Gasdruckfedern wurde schon mal entgratet, das war es aber offensichtlich nicht. Die Gasdruckfedern sind Verschleißteile, als ich das damals 7jährige Fahrzeug übernahm, hielten die das Bett allein nicht mehr wirklich oben. Jetzt sind weitere 9½ Jahre rum, geht gerade noch so, aber eigentlich wären die in absehbarer Zeit wieder fällig.
Travelboy hat geschrieben: So 31. Dez 2023, 09:14
Wie sieht es dann mit der Sicherheit aus, hängt ja normal über den Fahrersitzen und ist wohl auch gut fest, aber beim Crash - hätte ich Bedenken in einer Mausefalle zu landen.
Das kommt wohl sehr auf den Crash an. Wird die Struktur der Seitenwand zerstört, wäre ich nur mäßig optimistisch, dass das Bett da oben bleibt. Das gilt dann aber auch für die optionalen Schränke samt Inhalt. Brechen einzelne Gelenke oder Bolzen, wird nicht unbedingt das ganze Bett herunter kommen.

Gruß
K.R.
von LT35
Mo 4. Dez 2023, 20:48
Forum: Österreich, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Albanien
Thema: Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.
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Re: Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

Moin
Hans 7151 hat geschrieben: Mo 4. Dez 2023, 20:37
Ist aber schon verwunderlich daß gerade jetzt wo in Deutschland die Maut auf Fahrzeuge bis runter zu 3,5t tzgm erhoben wird auch in A die Maut die tzgm die Berechnungsgrundlage wird.
Die Richtlinie musste bis zum 24.3.2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Der 1.12. mag abgestimmt sein, obwohl mir da etwas der Glaube fehlt.

Gruß
K.R.
von LT35
Mo 4. Dez 2023, 20:21
Forum: Österreich, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Albanien
Thema: Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.
Antworten: 38
Zugriffe: 2736

Re: Österreich: Mautänderung für abgelastete 3,5to.

Moin
Hans 7151 hat geschrieben: Mo 4. Dez 2023, 19:58
Haben die das von den Deutschen abkopiert.
Eher nicht. Die dieser Regelung zugrundeliegende EU-Richtlinie redet m.E. nur von der technisch zulässigen Gesamtmasse.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32022L0362

Die Sache mit dem CO2 kam später dazu.

Gruß
K.R.
von LT35
Sa 2. Dez 2023, 11:37
Forum: Stammtisch
Thema: Rente (war "Auswandern auf Zeit")
Antworten: 33
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Re: Auswandern auf Zeit

Moin

Seit ihr immer noch bei der Rente ?
heinz1 hat geschrieben: Sa 2. Dez 2023, 09:32

in D zahlen auch "alle" in das Rentensystem ein, nämlich in Form des jährlichen Bundeszuschusses, der aus Steuermitteln finanziert wird.
Der liegt aktuell bei fast 90 Mrd. Euro jährlich !
Der liegt sogar noch etwas höher, in 2022 bei etwa 109 Mrd, das sind aber trotzdem „nur“ 22-24% und der Anteil hat sich auch nicht groß verändert in den letzten Jahren. Mitte der 1950er ist man in ähnlicher Größenordnung gestartet (27%).

Wenn man die RV als reine beitragsbezogene Altersversorgung ausgestaltet, dann bräuchte es das nicht. Die DRV deckt aber Risiken ab, die damit nichts zu tun haben, wobei sich die sich auch mal verändern (z.B. ab 1990).

https://www.deutsche-rentenversicherung ... chuss.html
Da wird sich die Ampel nicht ran trauen, denn Rentenkürzungen sind tabu !
Sind sie nicht, die wurde nur zeitlich verschoben gegen die nächste Erhöhung verrechnet.

In Deutschland hat man sich dafür entschieden, den Beitragssatz zu stabilisieren. Darunter musste das Rentenniveau ohne Verbreiterung der Beitragszahlergruppe zwangsläufig leiden. Aber selbst das hätte auf längere Sicht wenig verändert, denn diesen potentiellen Beitragszahlern stünden ja später auch Renten zu.

Die Differenz zum früheren Niveau sollte privat aufgefangen werden, oder durch eine betriebliche Versorgung (die aber letztlich dann wieder überwiegend aus Eigenmitteln finanziert wird). Hat bis jetzt nicht wirklich funktioniert, würde ich mal sagen, wobei die Auswirkungen der Zinspolitik ihren Teil dazu beitrugen.

Gruß
K.R.
von LT35
Fr 1. Dez 2023, 09:33
Forum: Stammtisch
Thema: Rente (war "Auswandern auf Zeit")
Antworten: 33
Zugriffe: 746

Re: Auswandern auf Zeit

Moin

Das ist ja schon mehr als nur OT hier ...

... dafür gab es mal einen eigenen Thread.
heinz1 hat geschrieben: Fr 1. Dez 2023, 08:40
Austria Felix wird gerne als Vorbild in Sachen Rente heran gezogen. Auf den ersten Blick scheint das auch zu stimmen. Aber wenn man genau hinschaut, stellt man fest, dass während der "Ansparphase" deutlich höhere Beiträge zu zahlen sind, um später dann höhere Renten als in D zu erzielen.

Habe ich mir sagen lassen......
RV (D): 18.6% (je 9.3%)
BBG 2023: 87600 EUR

RV (A): 22.8% (AN 10.25% , AG 12.55%)
BBG 2023: 81900 EUR

Die sich ergebenden Renten sind deutlich höher, die Zugangsvoraussetzungen für Renten vor 65 aber z.B. auch nicht ganz vergleichbar. Und der Staat buttert auch einiges dazu. Das tut er auch in Deutschland, hier vor allem aber für die diversen Leistungen, die mit einer Altersversorgung durch Beitragszahlung nichts zu tun haben (Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten, Babyjahre, Anrechnung von Kindererziehungszeiten und Schulzeiten etc.).

Der Beitrag ist also höher, aber dann müsste man auch den Rest betrachten:

KV (D) : ~ 16%
BBG 2023: 59850EUR

KV (A): ~ 7.65% (AG 3.78%, AN 3.87%)
BBG 2023: 81900 EUR

Eine separate PV gibt es in A nicht, jedenfalls nicht über das Entgelt finanziert.

Alv (D): 2.5%
Alv (A) : 6.0%

und dann gibt es noch Beiträge für Wohnungsbauförderung (je 0.50%) und für Arbeiterkammern (0.50% nur AN).

Aber ich glaube, für den TE ist das eher ein Randthema ...

Gruß
K.R.
von LT35
Di 28. Nov 2023, 16:42
Forum: Die Basisfahrzeuge unserer Reisemobile
Thema: FIAT Abgas Urteil
Antworten: 6
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Re: FIAT Abgas Urteil

Moin
hwhenke hat geschrieben: Di 28. Nov 2023, 15:54

Laut Tagesschau gibt es das BGH Urteil.
BGH vom 27. November 2023 - VIa ZR 1425/22

Pressemitteilung, der Volltext wurde noch nicht veröffentlicht.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... pm&Blank=1

Zurückverweisung an das Berufungsgericht zur weiteren Aufklärung

Auszug:

Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Klägers den Zurückweisungsbeschluss aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, damit es im Anschluss an das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023 (VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259, vgl. Pressemitteilung Nr. 100/2023) die Voraussetzungen eines Differenzschadens näher aufklärt.

Das Berufungsgericht hat zunächst richtig nach Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 (Rom II) deutsches Sachrecht zur Anwendung gebracht. Der Handlungsort als der Ort, an dem das vervollständigte Fahrzeug mit dem Ziel seiner Zulassung erstmals in Verkehr gebracht worden ist, und der Erfolgsort liegen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung deutschen Sachrechts umfasst über die Regelungen des Rechts der unerlaubten Handlung im Bürgerlichen Gesetzbuch hinaus auch die Vorschriften der § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV als möglicherweise verletzte Schutzgesetze und die dann für den Verschuldensmaßstab bedeutsame Bestimmung des § 37 Abs. 1 EG-FGV.

Dass die § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV bei einem unionsrechtlich fundierten Verständnis Schutzgesetze sind, hat der Bundesgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 26. Juni 2023 geklärt. Das deutsche Sachrecht bzw. das Deliktsstatut ist dem Prinzip der einheitlichen Anknüpfung folgend maßgebend für den Grund der Haftung. Dazu gehören auch die Schutzgesetze, deren Verletzung die Haftung begründet.

Auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen kommt ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Betracht. Das Berufungsgericht hat unterstellt, dass es sich bei einem in dem Basisfahrzeug verbauten Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Unionsrechts handelt. Zugunsten des Klägers war damit auch im Revisionsverfahren zu unterstellen, dass sich die Übereinstimmungsbescheinigung nicht im Einklang mit dem Unionsrecht befunden hat. Dass eine Tatbestands- oder Legalisierungswirkung der EG-Typgenehmigung einem Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV nicht entgegengehalten werden kann, hat der Bundesgerichtshof bereits am 26. Juni 2023 ausführlich begründet. Gleichfalls ohne Relevanz war die Reaktion der italienischen Typgenehmigungsbehörde auf das Ersuchen des Kraftfahrt-Bundesamts nach Art. 30 Abs. 3 Satz 1 der Richtlinie 2007/46/EG. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union entscheidet über die Gewährung eines Schadensersatzes allein, ob in das (Basis-)Fahrzeug entgegen Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 eingebaut ist.

Der Eintritt eines Schadens kann auch nicht deshalb verneint werden, weil es bisher noch nicht zu Einschränkungen der Nutzbarkeit gekommen ist und weil die Typgenehmigungsbehörde Fahrzeuge des genehmigten Typs zwar auf eine Übereinstimmung mit Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 geprüft, aber bisher von einschränkenden Maßnahmen abgesehen hat. Denn mit Rücksicht auf den geldwerten Vorteil der jederzeitigen Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs genügt schon die rechtliche Möglichkeit einer Nutzungsbeschränkung, die mit der Verwendung einer – hier unterstellt vorhandenen - unzulässigen Abschalteinrichtung gegeben ist.

Weiter ist ein Differenzschaden nicht deshalb auszuschließen, weil der Kläger nicht einen Pkw, sondern ein Wohnmobil erworben hat. Für den Differenzschaden kommt es nicht darauf an, welchen Zwecken die beabsichtigte Nutzung eines Kraftfahrzeugs als Fortbewegungsmittel im Straßenverkehr dienen soll. Eine Unterscheidung nach der Art der beabsichtigten Nutzung im Straßenverkehr hätte die Ausklammerung einer ganzen Gruppe von Fahrzeugtypen aufgrund abstrakter, mit ihrer Bauart zusammenhängender Erwägungen ohne Bezug insbesondere zu Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zur Folge. Das schränkte die von den Mitgliedstaaten zu gewährleistende Effektivität der Durchsetzung der Ziele des Unionsrechts unvertretbar ein. Dementsprechend hat auch der Gerichtshof der Europäischen Union in seiner Entscheidung vom 21. März 2023 zwar hinsichtlich des Schadensersatzes auf das nationale Recht der Mitgliedstaaten verwiesen. Er hat aber weder hinsichtlich der Pflichtverletzung durch die Ausstellung einer unzutreffenden Übereinstimmungsbescheinigung noch im Zusammenhang mit in Betracht kommenden Schadenspositionen Ausnahmen für ganze Fahrzeuggruppen je nach dem Zweck der beabsichtigten Nutzung erwogen.

Auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen war schließlich ein schuldhaftes Verhalten der Beklagten nicht zu verneinen. Insbesondere konnte sich die Beklagte nicht damit entlasten, sie sei nicht zugleich Herstellerin des in dem Basisfahrzeug verbauten Motors. Einem Fahrzeughersteller, der für die Konstruktion des von ihm hergestellten Fahrzeugs Motoren fremder Hersteller verwendet, obliegen nach dem anwendbaren deutschen Sachrecht auch insoweit die Sorgfaltspflichten eines Herstellers.

Da die Sache auch nicht umgekehrt zugunsten des Klägers zur Endentscheidung reif war, war sie zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, das nach Maßgabe der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung Feststellungen zum Bestehen eines Differenzschadens nachzuholen haben wird.



Gruß
K.R.
von LT35
Fr 24. Nov 2023, 18:43
Forum: Die Basisfahrzeuge unserer Reisemobile
Thema: Pleiten Pech und Pannen
Antworten: 127
Zugriffe: 16206

Re: Pleiten Pech und Pannen

Moin

völlig OT hier:
borriquito hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 18:18
heinz1 hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 13:26
Das Gericht sprach meinen Kollegen nach zweistündiger Verhandlung frei, nachdem selbst der Staatsanwalt die Klage zurückgezogen hatte.
Die Anwaltskosten in Höhe von runden 10.000€ blieben trotzdem an meinem Kollegen hängen.
das ist nicht schlüssig. Bei einem Freispruch fallen die Kosten (auch Anwalt) üblicherweise "der Staatskasse zur Last"
Ich spekuliere mal, dass es der Arbeitgeber nicht bei der strafrechtlichen Verfolgung belassen hat, sondern parallel eine Verdachts- bzw. hilfsweise eine Tatkündigung (evtl. auch mehrere davon) angezettelt hat. Wäre aus seiner Sichtweise ja nur konsequent. Bei der Vertretung vor Arbeitsgerichten gibt es aber keine Kostenteilung, es besteht auch kein Anwaltszwang, egal wie das Verfahren ausgeht. In der Berufungsinstanz wird das anders, aber auch die muß man ja erstmal gewinnen.

Weniger wahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen wäre die freie Honorarvereinbarung, also über die normalen Ansätze hinaus. Auf der Arbeitgeberseite ist das schon eher mal so.

Gruß
K.R.
von LT35
So 5. Nov 2023, 16:51
Forum: Andere Hobbys
Thema: Was macht ihr gerade?
Antworten: 3719
Zugriffe: 212384

Re: Was macht ihr gerade?

Moin

Naja, von Hobby kann da eher nicht die Rede sein :-/

Nächster Anlauf, irgendwelche Flecken vom Lack zu bekommen.

5EF7FDAC-6042-4DA6-AB31-8A575DDACB7B.jpeg


Das Auto stand seit August 2022 unter irgendwelchen Büschen, sah aus wie aus dem Teich gezogen (immerhin war die zentimeterdicke Schicht aus Laubresten in allen Ecken trocken) und jetzt - eh HU fällig - stellt Herr Sohn mir das Ding so vor die Tür. Braucht er nicht mehr. Schönen Dank auch noch …

Nach einigem Einsatz wieder großflächig weiß. Bis auf dieses Zeug, komplett verteilt auf Dach und Haube, mittelbraun, hart und erhaben; mit Wasser wirst nichts, mit Spiritus kaum, mit Chemie (gegen Harz von Nigrin) nichts und nein, WD40 hilft auch nicht.

Aber ok, mit nem Spachtel geht’s <rolleyes>

Gruß
K.R.
von LT35
So 5. Nov 2023, 16:05
Forum: Maut Diskussionen/Spekulationen
Thema: Maut ab 2025 für WoMo über 3,5t ?
Antworten: 150
Zugriffe: 13842

Re: Maut ab 2025 für WoMo über 3,5t ?

Moin
Nikolena hat geschrieben: So 5. Nov 2023, 12:07

Busse sind von der Maut befreit.
Warum? keine Ahnung!

Mal gefragt: Was wäre denn ein stichhaltiges und sachlich-neutrales Argument dafür, warum Wohnmobile mit der auch für andere gültigen Tonnage keine Maut bezahlen müssen?
Trifft zwar Deine Frage auch nicht, aber vielleicht hilft die Begründung für die Richtlinie 1999/62/EG , auf das deutsche Bundesfernstraßenmautgesetz bzw. der Vorgänger ABMG aufsetzten, etwas weiter.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 31999L0062

(Nr. 1 und 12)

https://dserver.bundestag.de/btd/14/070/1407013.pdf
(Seite 9)


Man müsste eigentlich noch weiter zurück, also Richtlinie 93/89/EWG (vom EuGH einkassiert) und ABBG 1994 (Gesetz für eine Autobahnbenutzungsgebühr, war ein zeitbezogenes Vignettensystem), dürfte aber die gleiche Zielrichtung gewesen sein.

Wettbewerb wird bei rein privater Nutzung eher nicht bestehen. Für Mietfahrzeuge sieht das anders aus, ein Regelungsbedürfnis aber kaum existieren.

Gruß
K.R.

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