Tut mir ja leid aber das steht da überhaupt nicht drin. Es ging um den Fahrerkreis und daraus entstehende Regressforderungen im Haftpflichtfalle.Taxifahrer hat geschrieben: Sa 21. Feb 2026, 13:46Gerne kannst du da raus sein.Lüneburger hat geschrieben: Sa 21. Feb 2026, 11:16
Das ist immer die Krux bei Forenbeiträgen, insbesondere bei rechtlichen Themen. Halbwahrheiten…
Einen Regress gegen den eigenen Kunden bzw. Vertragspartner gibt es nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis max. € 5.000,00! Z.B. bei Alkohol/Drogen, vorsätzliche Fahrerflucht, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis etc. In der Kasko hingegen gibt es Leistungskürzungen und das ist ein erheblicher Unterschied zum Regress
Und ab jetzt bin ich hier raus.
Hättest du dir die Mühe gemacht, meinen Beitrag zu lesen, da steht nämlich genau das drin. Mit der Unterscheidung zwischen Kasko und Haftpflicht.
Und die Aussage von Lüneburger dass bei Alkohol/Drogen, vorsätzliche Fahrerflucht, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis etc. die Versicherung bis € 5000.- Regress nehmen kann.
Aber eben nicht wegen Abweichung der gemeldeten Fahrer. Das betrifft dann den Vollkaskoschutz aber eben nicht HP.
VG,Lutz