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Im verlinkten Artikes finden sich der naechste Absatz und auch die Gesetztestexte.
Athen, 25. Juni 2025
Neue Straßenverkehrsordnung – GESETZ 5209/2025 (AMTSBLATT 100)
S.E.A.R.T.E. begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes 5209/2025 (Amtsblatt 100) – Neue
Straßenverkehrsordnung, die am 11. Juni 2025 vom griechischen Parlament erlassen wurde.
Hinsichtlich der Wohnmobile (sowohl Anhängerfahrzeuge als auch motorisierte Wohnmobile),
führt Artikel 38 einen genauen und klar differenzierten Rahmen in Bezug auf das Parken innerhalb und
außerhalb geschlossener Ortschaften ein. Damit wird auf logische und verständliche Weise festgelegt, wo
tausende griechische und ausländische Reisende mit ihren Fahrzeugen parken dürfen.
In Artikel 4, Absatz 69 erfolgt nun eine eindeutige Definition der Merkmale von Wohnmobilen – sowohl
Anhängerfahrzeugen als auch motorisierten Wohnmobilen – in Bezug auf ihre Bauweise, ihren
Verwendungszweck sowie die Möglichkeit des Aufenthalts während des Parkens unter Nutzung der
vorhandenen Ausstattung.
INNERHALB GESCHLOSSENER ORTSCHAFTEN:
• Motorisierte Wohnmobile: Das Parken ist ohne zeitliche Begrenzung erlaubt, sofern die
Fahrzeuglänge bis zu 7,5 Meter beträgt. Bei einer Länge über 7,5 Meter ist das Parken für bis zu
24 aufeinanderfolgende Stunden gestattet.
• Wohnwagen (Anhängerzeuge): Das Parken ist für bis zu 24 aufeinanderfolgende Stunden erlaubt.
AUSSERHALB GESCHLOSSENER ORTSCHAFTEN:
In Artikel 38, Absatz 6 wird ausdrücklich festgelegt, dass für das Parken von Wohnmobilen – sowohl
Anhängerfahrzeugen als auch motorisierten Wohnmobilen – außerhalb geschlossener
Ortschaften, Absatz 5 Anwendung findet.
Darin wird geregelt, dass das Parken, unabhängig von der Fahrzeuglänge und ohne zeitliche
Begrenzung nur an dafür vorgesehenen Plätzen oder auf den Seitenstreifen der Straßen erlaubt ist und
falls solche nicht vorhanden sind, so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand und parallel zur
Fahrbahnachse, es sei denn, dies ist verboten.
AUFENTHALT WÄHREND DES PARKENS
In Artikel 4, Absatz 69 erfolgt eine klare Festlegung der Merkmale und der serienmäßigen Ausstattung
von Wohnmobilen – sowohl Anhängerfahrzeugen als auch motorisierten Wohnmobilen– sowie
ihres primären Nutzungszwecks, nämlich des Aufenthalts während des Parkens.
Ein bedeutender Fortschritt für die Gemeinschaft des mobilen Tourismus.
Die neue Gesetzgebung:
-Fundiert das Recht auf gleichberechtigte Verkehrsteilnahme und Parken von motorisierten
Wohnmobilen und Wohnwagen auf den griechischen Straßen, gleichwertig mit allen anderen
Fahrzeugen.
S.E.A.R.T.E. wird weiterhin mit allen zuständigen Behörden und dem Staat zusammenarbeiten, mit dem
Ziel, die Bedingungen zu verbessern und die Entwicklung dieser Lebensweise und des mobilen
Tourismus zu fördern, die das Wohnmobil ermöglicht.
Wohnmobile wurden entworfen um stets unterwegs zu sein und fördern eine Lebensweise in Harmonie
mit der Natur, die die Umwelt in vollem Umfang respektiert.
Der Schutz unseres Naturerbes ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine moralische
Verantwortung, die uns alle betrifft.
Unser Verband S.E.A.R.T.E. wird auch künftig eine führende Rolle bei der Wahrung dieser Werte spielen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand des S.E.A.R.T.E.